Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung
Das Bayerisches Landesamt für Steuern konkretisiert mit Verfügung v. 12.1.2026 die zentrale Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung von Unternehmern mit Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland nach der Umsatzsteuer-Zuständigkeitsverordnung (UStZustV).
Danach greift die zentrale Zuständigkeit bereits, wenn einer dieser Anknüpfungspunkte im Ausland liegt. Ziel ist die Bündelung von Fachwissen und eine effektivere steuerliche Erfassung ausländischer Unternehmer. Für bestimmte Staaten sind bayerische Finanzämter zentral zuständig, etwa München für Unternehmer aus Italien und Österreich, Nürnberg für Ungarn sowie Nördlingen für polnische Unternehmer (mit bestimmten Anfangsbuchstaben).
Zudem weist die Verfügung darauf hin, dass abweichende Zuständigkeitsvereinbarungen nach § 27 AO möglich bleiben, sofern Einvernehmen zwischen den beteiligten Finanzämtern besteht und der Steuerpflichtige zustimmt.
Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung v. 12.1.2026, S 0123.2.1-3/12
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.8945
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.116
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3456
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.150
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
805
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
801
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
520
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
504
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4812
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
468
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
-
Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026