Häusliches Arbeitszimmer absetzen

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können steuerlich in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten und Betriebsausgaben berücksichtigt werden, solange das häusliche Arbeitszimmer das Zentrum der beruflichen Tätigkeit darstellt.

Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer ist immer wieder Gegenstand finanzgerichtlicher Entscheidungen. Ob Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten abgezogen werden können ist häufig umstritten


News 13.02.2024 Häusliches Arbeitszimmer

Überblick 14.12.2023 Überblick

Häusliches Arbeitszimmer: Definition

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre eines Steuerpflichtigen eingebunden ist und dabei vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeiten dient. Es muss sich um einen abgeschlossenen und abgetrennten Raum handeln.

Zwischen dem Arbeitszimmer und dem Wohnbereich muss eine innere häusliche Verbindung bestehen. Auch Räume im Keller, auf dem Dachboden oder in einem Anbau können ein häusliches Arbeitszimmer sein. Als nicht-häusliches Arbeitszimmer gilt ein Raum, der außerhalb der eigenen Wohnung für eine steuerlich relevante Tätigkeit genutzt wird.

Arbeitszimmer absetzen

Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer sind voll als Betriebsausgaben abzugsfähig. Hingegen sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer grundsätzlich nicht abzugsfähig. Das Abzugsverbot gilt jedoch nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. In diesem Fall ist ein unbegrenzter Abzug zulässig. Der Tätigkeitsmittelpunkt befindet sich regelmäßig dort, wo die für das Berufsbild wesentlich prägenden Handlungen und Leistungen erbracht werden - maßgebend ist also der inhaltliche (qualitative) Schwerpunkt der Tätigkeit. In welchem zeitlichen Umfang das Arbeitszimmer genutzt wird, ist hingegen zweitrangig (= bloße Indizwirkung).

Begrenzter Abzug bei Alternativarbeitsplatz

Liegt der Tätigkeitsmittelpunkt außerhalb des Arbeitszimmers, kann zumindest ein auf maximal 1.250 Euro begrenzter Abzug möglich sein. In diesem Fall darf für die jeweilige Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen (häufig bei Lehrern). Ein "anderer Arbeitsplatz" ist jeder Arbeitsplatz, der zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist und den der Erwerbstätige in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise tatsächlich nutzen kann. Der Betrag von 1.250 EUR ist allerdings kein Pauschbetrag, sondern ein Höchstbetrag. Die Raumkosten müssen daher tatsächlich entstanden sein.

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Zu den abzugsfähigen Aufwendungen für ein Arbeitszimmer zählen z. B.

·         die anteiligen Aufwendungen für Miete bzw. die Gebäude-AfA sowie Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung,

·         Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung,

·         Herstellung oder Reparatur des Gebäudes oder der Eigentumswohnung,

·         Kosten für Energie, Wasser, Reinigung, Grundsteuer,

·         Müllabfuhr- und Schornsteinfegergebühren,

·         Gebäudeversicherungen,

·         Renovierungskosten,

·         Ausstattung des Zimmers (z. B. Tapeten, Teppiche, Fenstervorhänge, Gardinen und Lampen, nicht aber Luxusgegenstände).

Arbeitszimmer absetzen: anteilig oder komplett

Für gemischt genutzte Wohn-/Arbeitszimmer ist eine Aufteilung der Kosten in einen beruflichen und einen privaten Teil nicht möglich, wie der Große Senat des BFH klargestellt hat. Ein Abzug der Aufwendungen scheidet daher bei gemischt genutzten Räumen aus. Eine private Mitbenutzung von unter 10 % wird von den Finanzämtern derzeit allerdings noch als unerheblich angesehen.

Arbeitszimmer als Home Office

In welcher Höhe ein Arbeitnehmer die Kosten für ein Home Office absetzen kann, bestimmt sich nach der OFD-Verfügung anhand des zeitlichen Nutzungsumfangs des Arbeitsplatzes:

·         5 Tage Home Office (kein anderer Arbeitsplatz steht zur Verfügung): Raumkosten in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar.

·         mindestens 3 Tage Home Office: Bei qualitativ gleichwertiges Arbeiten des Arbeitnehmers im Home Office ebenfalls in vollem Umfang absetzbar.

·         Bis zu 2 Tage Home-Office: Bei qualitativ gleichwertiges Arbeiten des Arbeit Beschränkung des Abzugs aus bis  zu 1.250 EUR pro Jahr als Werbungskosten, sofern es dem Arbeitnehmer untersagt ist, an den Home-Office-Tagen im betrieblichen Büro zu arbeiten.

News 16.10.2023 Häusliches Arbeitszimmer

Nutzen Selbstständige ein Arbeitszimmer in der eigenen Immobilie, kann dies zu Betriebsvermögen werden. Bei Aufgabe von Tätigkeit oder Eigenheim wird dann der Wertzuwachs besteuert.mehr

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News 04.09.2023 BMF-Schreiben

Die steuerliche Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers ist immer wieder Streitthema zwischen Steuerzahlern und Finanzamt. Lesen Sie in diesem Beitrag, was es zu beachten gibt.mehr

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Praxis-Tipp 01.09.2023 Häusliches Arbeitszimmer

Oft nehmen Ruheständler eine selbständige Tätigkeit auf, sobald sie ihre Pension beziehen. Die Tätigkeit wird in diesem Fall häufig im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt. Die Frage ist dann, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.mehr

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News 21.08.2023 BMF

Das BMF hat zur ertragsteuerlichen Beurteilung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung Stellung bezogen.mehr

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News 19.01.2023 Praxis-Tipp

In welcher Höhe sind Kosten eines Arbeitszimmers bei gesundheitlichen Einschränkungen als Werbungskosten abzugsfähig?mehr

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News 12.01.2023 FG Kommentierung

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die Kosten für ein alleingenutztes häusliches Arbeitszimmer in einer gemeinsam von Lebensgefährten angemieteten Wohnung ungekürzt als Werbungskosten abzugsfähig sind, sofern der Alleinnutzer des Raumes mindestens Kosten in dieser Höhe getragen hat.mehr

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News 10.01.2023 Jahressteuergesetz 2022

Von den diversen steuerlichen Neuregelungen im Jahressteuergesetz 2022 werden nachfolgend die für Mitarbeiter des Rechnungswesens relevanten Neuerungen zusammengefasst.mehr

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News 09.11.2022 FG Kommentierung

Das häusliche Arbeitszimmer eines unter anderem von Gerichten beauftragten psychologischen Gutachters kann den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen. So entschied das FG Münster. .mehr

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News 08.11.2022 BFH-Kommentierung

Insbesondere durch die Corona-Pandemie haben Home Office, Mobilarbeit und Co. stark zugenommen. Nutzen Selbstständige oder Arbeitnehmer ein Zimmer der eigenen 4 Wände als Arbeitszimmer, liegt ein sog. "häusliches Arbeitszimmer" vor und ist dem Finanzamt nachzuweisen. Eine Wohnungsbesichtigung zur Überprüfung des häuslichen Arbeitszimmers stellt dabei das letztmögliche Mittel dar und ist vorher anzukündigen, wie auch der BFH kürzlich entschied.mehr

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News 04.10.2022 BFH Kommentierung

Die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer ist wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt.mehr

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News 24.05.2022 BFH-Kommentierung

Beschäftigte können Kosten für ihr Homeoffice unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich ansetzen, auch wenn es für die Arbeit nicht erforderlich ist.mehr

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News 28.03.2022 BFH Kommentierung

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.mehr

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News 20.01.2022 Fallgestaltungen in der Praxis

Bis 2017 waren bei einem den Ehegatten/Lebenspartnern gemeinsam gehörenden Wohnobjekt die auf das Arbeitszimmer entfallenden Aufwendungen aus Vereinfachungsgründen unabhängig vom Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten zu berücksichtigen. Seit 2018 ist dagegen eine differenzierte Betrachtung vorzunehmen.mehr

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News 27.08.2021 Praxis-Tipp

Im Fall eines in Miteigentum von Ehegatten stehenden Wirtschaftsguts (Gebäudes) ist, wenn ein Miteigentümer im Rahmen seines Miteigentumsanteils einen Teil des Wirtschaftsguts (z. B. Arbeitszimmer) zur Einkünfteerzielung alleine nutzt, davon auszugehen, dass er Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgewendet hat, um diesen Raum insgesamt zu nutzen.mehr

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News 25.08.2021 Praxis-Tipp

Durch die Corona-Pandemie arbeiten viele Steuerpflichtige im Homeoffice. Dabei lässt sich ein Arbeitszimmer möglicherweise vollständig absetzen.mehr

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News 04.08.2021 Praxis-Tipp

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist.mehr

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News 03.08.2021 Praxis-Tipp

Sind die Regelungen über das häusliche Arbeitszimmer auf die Besteuerung einer GmbH, die Räume in der Wohnung des Gesellschafters zur betrieblichen Nutzung anmietet, anwendbar?mehr

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News 26.07.2021 BFH Kommentierung

Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn auch insoweit gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von der Besteuerung ausgenommen, als er auf ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes häusliches Arbeitszimmer entfällt (entgegen BMF).mehr

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News 26.10.2020 BFH Kommentierung

Für die Berechnung des Aufgabegewinns ist der sich nach Abzug der AfA ergebende Buchwert des häuslichen Arbeitszimmers auch dann maßgeblich, wenn die Abziehbarkeit der Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG der Höhe nach beschränkt war. Eine Gewinnkorrektur im Hinblick auf den nicht abzugsfähigen Teil der AfA kommt nicht in Betracht.mehr

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News 21.09.2020 Initiative für "Einfachvariante" im Bundesrat

Hessen und Bayern wollen sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass mehr Menschen ihr Homeoffice von der Steuer absetzen können. mehr

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News 16.09.2020 Mietrecht

Durch die Corona-Pandemie sind viele Berufstätige im Homeoffice gelandet. Mal nur tageweise, mal werden Räume dauerhaft umfunktioniert. Doch Mietwohnungen sind eigentlich zum Wohnen da – und Vermieter müssen die Arbeit von zu Hause nur in Grenzen dulden. Was sie erlauben müssen und was nicht.mehr

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News 08.09.2020 Praxis-Tipp

Nach einem aktuellen Urteil ist bei einer Veräußerung der selbstgenutzten Wohnung innerhalb von zehn Jahren auch dann kein (anteiliger) Veräußerungsgewinn zu besteuern, wenn die Wohnung vor der Veräußerung teilweise als häusliches Arbeitszimmer genutzt worden ist. Die Finanzverwaltung sieht das (bisher) anders.mehr

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News 10.08.2020 Praxis-Tipp (Aktualisierung)

Wird eine selbst bewohnte Immobilie, in der sich ein betrieblich/beruflich genutztes Arbeitszimmer befindet, innerhalb der 10-Jahres-Frist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG veräußert, stellt sich die Frage, ob der auf das Arbeitszimmer entfallende Veräußerungsgewinn zu versteuern ist.mehr

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News 13.07.2020 BFH Kommentierung

Bei einem als Behandlungsraum eingerichteten und genutzten Raum begründet allein der Umstand, dass die Patienten den Raum nur über einen dem privaten Bereich zuzuordnenden Flur erreichen können, keine für ein häusliches Arbeitszimmer geltende Abzugsbeschränkung. mehr

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News 25.03.2020 Coronavirus-Krise

Aufgrund der Coronavirus-Krise müssen viele Arbeitnehmer von zu Hause arbeiten. Ein anderer Arbeitsplatz steht aus Gründen des Infektionsschutzes nicht zur Verfügung. Begründen sie deshalb automatisch ein häusliches Arbeitszimmer, für das die Aufwendungen unbegrenzt abziehbar sind? mehr

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News 05.09.2019 BFH-Kommentierung

Der BFH hat entschieden, dass Kosten für den Umbau eines privat genutzten Badezimmers nicht zu den abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zu rechnen sind.mehr

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News 26.08.2019 Häusliches Arbeitszimmer

Kosten für den Umbau eines privat genutzten Badezimmers können nicht als Aufwand für das gesamte Gebäude gewertet werden. Eine Möglichkeit, sie anteilig auf ein häusliches Arbeitszimmer umzulegen, besteht daher nicht.mehr

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News 05.08.2019 BFH Kommentierung

Die Kosten für den Umbau eines privat genutzten Raumes (hier: Badezimmer) sind keine das gesamte Gebäude betreffende Kosten. Die Aufwendungen sind daher nicht anteilig bei den Kosten für ein häuslichen Arbeitszimmers abziehbar.mehr

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News 30.07.2019 Praxis-Tipp

Aus der Rechtsprechung war bislang nicht klar ersichtlich, ob für ein steuerlich zu berücksichtigendes Arbeitszimmer Voraussetzung ist, dass es nach Art und Umfang für die Tätigkeit erforderlich ist.mehr

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News 21.05.2019 BMF Kommentierung

Der BFH hat seine Rechtsauffassung zur steuerlichen Beurteilung der Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer als Homeoffice genutzten Wohnung durch den Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber geändert, worauf die Finanzverwaltung reagiert hat.mehr

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News 15.10.2018 BFH-Kommentierung

Vermietet der Steuerpflichtige eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke, kann er Werbungskosten nur geltend machen, wenn eine objektbezogene Prognose die erforderliche Überschusserzielungsabsicht belegt. Dies hat der BFH so dargelegt.mehr

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News 09.07.2018 Bundesrat

"Aller guten Dinge sind drei" – eine Redensart, die aus dem Mittelalter stammt und nun auch für die Steuergesetzgebung in 2018 zutreffen könnte.mehr

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News 05.07.2018 Praxis-Tipp

Wird ein Gebäude veräußert, in dem sich ein Arbeitszimmer befindet, das zum Betriebsvermögen gehört, so hat dies steuerliche Konsequenzen. Das gilt auch bei einer Nutzungsänderung zu privaten Zwecken.mehr

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News 13.06.2018 Allgemeinverfügung Kommentierung

Mit Allgemeinverfügung vom 30.04.2018 haben die obersten Finanzbehörden der Länder alle anhängigen Einsprüche zurückgewiesen, mit denen sich Einspruchsführer gegen die Kostenaberkennung bei gemischt (privat und beruflich) genutzten Arbeitszimmern gewandt haben.mehr

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News 05.06.2018 FG Köln

Das FG Köln hat entschieden, dass der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum auch dann in vollem Umfang steuerfrei ist, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. mehr

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News 15.05.2018 Überblick

Auch nach Ergehen des BMF-Schreibens vom 6.10.2017 (Haufe Index 11277811) bleibt das Thema "Arbeitszimmer" ein Dauerbrenner. Im Folgenden wird die wichtigste aktuelle Rechtsprechung hierzu erläutert.mehr

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News 14.05.2018 Häusliches Arbeitszimmer

Steuerlich ist es schwierig genug, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen. Das geht nur, wenn das Homeoffice den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit darstellt – oder wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wo hier die rote Linie verläuft, ist jedoch häufig umstritten. Das Bundesfinanzministerium hat die wichtigsten Punkte in einem Schreiben zusammengefasst.mehr

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News 08.03.2018 Praxis-Tipp

Oft nehmen Ruheständler eine selbständige Tätigkeit auf, sobald sie ihre Pension beziehen. Die Tätigkeit wird dann häufig im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt. Die Frage ist dann, ob – da kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist – die Arbeitszimmerkosten bis zum personenbezogenen Höchstbetrag von 1.250 EUR abziehbar sind, oder ob sie unbegrenzt abgezogen werden dürfen. mehr

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News 23.02.2018 FG Rheinland-Pfalz

Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei nur geringfügiger beruflicher Nutzung steuerlich nicht abzugsfähig sind.mehr

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News 14.02.2018 Praxis-Tipp

In der Rechtsprechung der Finanzgerichte wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass ein Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer nicht möglich ist, wenn das Arbeitszimmer nach Art und Umfang der Tätigkeit nicht erforderlich ist.mehr

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News 19.12.2017 Rückblick

Im Jahr 2017 hat das BMF einige Schreiben veröffentlicht, die erhebliche praktische Auswirkungen haben und von uns besprochen wurden. Wir zeigen Ihnen, welche dieser Beiträge in unserem Portal am häufigsten aufgerufen wurden.mehr

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News 07.12.2017 Häusliches Arbeitszimmer

BFH-Urteile und Verwaltungsanweisungen haben konkretisiert, wann die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind. Nachfolgend sind alle wichtigen Entwicklungen für die Anerkennung eines Arbeitszimmer zusammengefasst.mehr

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News 30.11.2017 Arbeitszimmer

In der Praxis führt die Frage, ob und in welcher Höhe Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben/Werbungskosten abgezogen werden können, immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Finanzämtern. Höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt ist derzeit auch die Frage, ob bzw. wann ein Notfallbehandlungsraum im privaten Wohnhaus eines Arztes als häusliches Arbeitszimmer anzusehen ist.mehr

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News 08.11.2017 BMF Kommentierung

Mit Schreiben vom 6.10.2017 hat das BMF seine aus 2011 stammenden Aussagen zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von häuslichen Arbeitszimmern überarbeitet und dabei in erster Linie die neuen Rechtsprechungsgrundsätze des BFH aufgenommen. Die neuen Aussagen im Überblick.mehr

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News 07.11.2017 BMF-Kommentierung

Streit mit der Finanzverwaltung gibt es beim Thema Arbeitszimmer und dem Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten leider häufig. Gut ist es deshalb zu wissen, welche Anweisungen die Finanzbeamten aufgrund von BMF-Schreiben befolgen müssen. Die Änderungen durch das kürzlich veröffentlichte BMF-Schreiben werden hier erläutert.mehr

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News 18.10.2017 FG Münster

Ein für Notfälle eingerichteter Behandlungsraum im privaten Wohnhaus einer Ärztin unterliegt dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer.mehr

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News 04.09.2017 BFH-Kommentierung - Arbeitszimmer

Um den steuerlichen Abzug der Arbeitszimmerkosten wird häufig mit der Finanzverwaltung gestritten. Aktuell hatte der Bundesfinanzhof diese Frage zu entscheiden: Wie sind die Kosten aufzuteilen, wenn der Steuerpflichtige mehrere Einkunftsarten hat?mehr

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News 16.08.2017 BFH-Kommentierung - häusliches Arbeitszimmer

Der Bundesfinanzhof hatte aktuell die Frage zu entscheiden: Kann der Höchstbetrag von 1.250 EUR bei mehreren Arbeitszimmern geltend gemacht werden?mehr

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News 07.08.2017 BFH Kommentierung

Der gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG geltende Höchstbetrag abziehbarer Aufwendungen in Höhe von 1.250 EUR ist bei der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen mehrerer Einkunftsarten nicht nach den zeitlichen Nutzungsanteilen in Teilhöchstbeträge aufzuteilen. Er kann durch die dem Grunde nach abzugsfähigen Aufwendungen in voller Höhe ausgeschöpft werden.mehr

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