Haushaltsnahe Dienstleistungen

Für haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt ist im Einkommensteuergesetz eine Steuerermäßigung vorgesehen. Auf Antrag können 20 Prozent der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, höchstens aber 4.000 Euro von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden.

Eine haushaltsnahe Dienstleistung liegt vor, wenn sie mit der Haushaltsführung zusammenhängt und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts, Haushaltshilfen oder selbstständige Dienstleister erledigt wird, z. B. Reinigungsarbeiten oder Gartenpflege. Personenbezogene Dienstleistungen (z. B. Friseur) sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen, auch wenn sie im Haushalt erbracht werden.

Voraussetzung für einen Abzug ist, dass der betreffende Haushalt in der EU oder dem EWR liegt. Außerdem muss der Steuerpflichtige eine Rechnung vorlegen können und die Zahlung auf ein Konto des Leistungserbringers nachweisen. Bei einer Barzahlung ist ein Abzug als haushaltsnahe Dienstleistung ausgeschlossen.

Nur Arbeitskosten als Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt

Im Rahmen der Ermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt sind nur Arbeitskosten, nicht aber Kosten für Material. Sofern Aufwendungen als Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden (müssen), geht dies vor und es wird keine Steuerermäßigung gewährt.

Ebenfalls begünstigt sind Pflege- und Betreuungsleistungen sowie für Aufwendungen für die Unterbringung in einem Heim oder für eine dauernde Pflege, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind.

Darüber hinaus wird die Steuerermäßigung auch für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse gewährt. Sofern diese als geringfügige Beschäftigung gelten, ist sie allerdings auf 510 Euro begrenzt.

Zu 20 Prozent begünstigt sind auch haushaltsnahe Handwerkerleistungen, die dazu dienen zu renovieren, zu erhalten oder zu modernisieren. Hierzu zählen Aufwände für Fassadenarbeiten, Maler- oder Dacharbeiten, Schornsteinfeger, Straßenreinigung, Modernisierung von Bad oder Küche oder Heizungsmodernisierung. Der Höchstbetrag bei den Handwerkerleistungen liegt bei 1.200 Euro jährlich.

Kommentierung 17.07.2023 BFH

Mieter können die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.mehr

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News 08.05.2023 BFH Kommentierung

Für ein Hausnotrufsystem, das lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt, die soweit erforderlich Dritte verständigt, kann die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 EStG nicht in Anspruch genommen werden (Abgrenzung vom BFH-Urteil v. 3.9.2015, VI R 18/14, BStBl II 2016, S. 272).mehr

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News 11.01.2023 Praxis-Tipp (Aktualisierung)

Die Frage, ob Aufwendungen für Müllabfuhr und Abwasserbeseitigung als haushaltnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG steuermindernd zu berücksichtigen sind, hätte der BFH entscheiden sollen. Allerdings wurde die Revision nicht fristgerecht eingelegt.mehr

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News 18.11.2022 Praxis-Tipp

Eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen kann auch für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden.mehr

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News 18.07.2022 BFH Kommentierung

Die Steuerermäßigung für Pflege- und Betreuungsleistungen betrifft auch Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung eines Dritten. Die Steuerermäßigung für ambulant erbrachte Pflege- und Betreuungsleistungen setzt weder eine Rechnung noch eine Zahlung über ein Kreditinstitut voraus.mehr

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News 26.04.2022 Praxis-Tipp

Nach § 35 Abs. 4 EStG kann die Steuerermäßigung nach Abs. 3 nur in Anspruch genommen werden, wenn die Handwerkerleistung in einem in der EU oder dem EWR liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt oder erbracht wird.mehr

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News 03.11.2021 FG Baden-Württemberg

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein für einen privaten Haushalt eingerichtetes Hausnotrufsystem eine haushaltsnahe Dienstleistung ist.mehr

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News 05.10.2021 Praxis-Tipp

Die umstrittene Frage, ob die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG auch für Aufwendungen eines Hausnotrufsystem "außerhalb des betreuten Wohnens" gewährt werden kann, muss der BFH noch entscheiden.mehr

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News 05.10.2021 Praxis-Tipp (Aktualisierung)

In der Praxis wird die tarifliche Einkommensteuer zunächst um die Steuerermäßigungen nach § 35a EStG reduziert. Ist eine Riester-Zulage - bei erfolgreicher Günstigerprüfung - hinzuzurechnen, erfolgt dies erst im nächsten Schritt. Die Hinzurechnung kann bei einer Reduzierung durch die Steuerermäßigung bis auf 0 EUR wieder zu einer festzusetzenden Einkommensteuer führen, obwohl ggf. noch Abzugsvolumen vorhanden ist. mehr

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News 02.09.2021 BMF

Das BMF erläutert die Begünstigung von Maßnahmen der öffentlichen Hand, die nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden.mehr

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News 23.04.2021 Praxis-Tipp

Gartenarbeiten werden mit einer Steuerermäßigung begünstigt. Dabei ist aber zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zu unterscheiden.mehr

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News 19.04.2021 BFH Kommentierung

Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG ist auch für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen zu gewähren, die dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wegen der zumutbaren Belastung aber nicht als solche berücksichtigt worden sind.mehr

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News 23.03.2021 Praxis-Tipp (Aktualisierung)

Eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen kann auch für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden sowie für Aufwendungen, die wegen Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind.mehr

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News 15.01.2021 BFH

Haushaltsnahe Dienstleistungen müssen der gewöhnlichen Haushaltsführung zuzurechnen sein. Dazu zählen Aufgaben, die normalerweise von Mitgliedern eines Haushalts regelmäßig erledigt werden. Die Straßenreinigung und Handwerkerarbeiten in dessen Werkstatt gehören daher nicht dazu.mehr

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News 11.12.2020 Praxis-Tipp

Kann die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen auch für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem "außerhalb des betreuten Wohnens" gewährt werden?mehr

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News 23.11.2020 BFH Kommentierung

Die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße ist – anders als die Reinigung des öffentlichen Gehwegs vor dem Haus – nicht als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt. Bei in der Werkstatt eines Handwerkers erbrachten Leistungen liegt keine begünstigte Handwerkerleistung vor.mehr

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News 23.09.2020 Praxis-Tipp

Bislang war offen, ob die von der Gemeinde auf die Anwohner umgelegten Erschließungskosten als Handwerkerleistung nach § 35a begünstigt sind. Der Bund der Steuerzahler hat hierzu ein Verfahren als Musterklage unterstützt. mehr

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News 10.08.2020 Praxis-Tipp (Aktualisierung)

Es stellt sich die Frage, ob Steuerermäßigungen im Sinne des § 35a EStG die Einkommensteuer nach dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen mindern können.mehr

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News 11.09.2019 Praxis-Tipp

Eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG kann nur in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind. Fraglich ist, was für die Haushaltsersparnis bei Heimkosten gilt.mehr

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News 23.07.2019 FG Kommentierung

Reinigt ein Kind wöchentlich die Wohnung eines Elternteils, ist es ihm bei notwendigen Einkäufen behilflich und erstattet der Elternteil dem Kind lediglich die dabei angefallenen Fahrtkosten, so kann der Elternteil für die Fahrtkostenerstattungen nicht die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG) in Anspruch nehmen.mehr

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News 31.05.2019 BFH Kommentierung

Die Steuerermäßigung für Aufwendungen wegen Heimunterbringung oder dauernder Pflege (§ 35a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 EStG) steht nur dem zu, der die Aufwendungen wegen der eigenen Unterbringung oder Pflege selbst trägt, nicht auch einem Angehörigen, der die Kosten übernimmt.mehr

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News 26.07.2018 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Arbeiten, die normalerweise Sie – oder andere Haushaltsmitglieder – selbst erledigen würden, sind steuerlich im Vorteil. Das Gleiche gilt für Handwerkerleistungen, die Sie in Ihrem Haushalt beauftragen. Im Gegensatz zu anderen Steuervergünstigungen beeinflussen die Ausgaben direkt Ihre Einkommensteuerlast. Voraussetzung für den Steuervorteil: Die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerarbeit muss tatsächlich daheim erledigt werden.mehr

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News 11.07.2018 Praxis-Tipp (Aktualisierung)

Im Bereich des § 35a EStG wurde der Haushaltsbegriff durch die Rechtsprechung weit ausgedehnt. Offen ist aber weiterhin, ob auch Aufwendungen für die in der Werkstatt des leistenden Unternehmens erbrachten Arbeiten als Handwerkerleistung begünstigt sein können. mehr

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News 23.03.2018 BFH Kommentierung

Nach § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG ist auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten der grundsätzlich einem Ehegatten zustehende Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 1 bis 3 EStG bei der Einzelveranlagung der Ehegatten jeweils zur Hälfte abzuziehen.mehr

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News 02.11.2017 Mietrecht

Die Betriebskostenabrechnung muss so gestaltet sein, dass der Mieter daraus die Kosten abgrenzen und beziffern kann, die auf haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a EStG entfallen. Eine gesonderte Bescheinigung muss der Vermieter nicht erteilen.mehr

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News 02.10.2017 Steuertipp

Rund 30 Millionen Haustiere leben in deutschen Haushalten. Und kosten eine Menge Geld – ob Tierarzt oder Haftpflicht, Steuer oder Betreuung. An manchen Ausgaben kann man jedoch den Staat beteiligen. So kann Gassigehen eine haushaltsnahe Dienstleistung sein – sogar, wenn der Hund eigentlich außerhalb des eigenen Grundstücks ausgeführt wird.mehr

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News 13.09.2017 Steuertipp: Haushaltsnahe Dienstleistung

Das bisschen Haushalt… macht in vielen Familien inzwischen ziemlich viel Arbeit. Dann ist Unterstützung notwendig. Manchmal ist es der persönlichen Situation geschuldet, etwa, wenn Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen sind. Voraussetzung ist allerdings, dass tatsächlich ein Haushalt vorliegt. Ob das in einem Pflegeheim der Fall ist, beschäftigt nun den Bundesfinanzhof.mehr

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News 30.08.2017 Praxis-Tipp

Dürfen Hauseigentümer die Erschließungsbeiträge für den Straßenausbau nach § 35a EStG von der Steuer absetzen? Der Bund der Steuerzahler (BdSt) lässt dies mit einer neuen Musterklage prüfen und unterstützt das Gerichtsverfahren eines Ehepaars aus Brandenburg.mehr

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News 24.08.2017 Praxis-Tipp

Nach Auffassung der Finanzverwaltung wird der räumliche Bereich des Haushalts regelmäßig durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob das Ausführen eines Hundes außerhalb der Grundstücksgrenze dennoch als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt ist.mehr

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News 14.08.2017 Praxis-Tipp

Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind haushaltsnahe Dienstleistungen bei Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietern grundsätzlich anhand der geleisteten Vorauszahlungen im Jahr der Vorauszahlungen zu berücksichtigen, Handwerkerleistungen dagegen erst im Jahr der Genehmigung der Jahresabrechnung.mehr

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News 20.07.2017 Praxis-Tipp

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt auch für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie für Aufwendungen, die wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege anfallen, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind.mehr

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News 04.04.2017 Praxis-Tipp

Ehegatten können gemeinsam beantragen, dass die Höchstbeträge nach § 35a EStG in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufgeteilt werden.mehr

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News 07.03.2017 FG Baden-Württemberg

Das FG Baden-Württemberg hat eine ungünstige Entscheidung für behinderte Menschen getroffen, die auf einen sog. Epilepsiehund angewiesen sind.mehr

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News 07.02.2017 Praxis-Tipp

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen gilt nur für Arbeitskosten. Fraglich ist, ob auch eine Schätzung der Arbeitskosten durch den Steuerpflichtigen zulässig ist, wenn der Anteil anhand der Angaben in der Rechnung nicht gesondert ermittelt werden kann.mehr

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News 22.11.2016 BMF

Das BMF-Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen wurde insbesondere aufgrund von verschiedenen BFH-Urteilen umfassend überarbeitet.mehr

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News 23.06.2016 Haushaltsnahe Dienstleistung

Inzwischen gehört es in vielen Familien zum Alltag, dass die Kinder nach der Schule nicht nur im Hort oder Ganztag betreut werden, sondern dort auch zu Mittag essen. Die Kosten für die Mahlzeiten verteuern die Betreuung naturgemäß – steuerlich absetzbar sind sie bislang allerdings nicht. Der Bundesfinanzhof muss sich nun mit der Frage befassen, ob das so in Ordnung geht.mehr

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News 11.05.2016 Praxis-Tipp

Millionen Privathaushalte in Deutschland beschäftigen ihre Haushaltshilfen schwarz. Was viele nicht wissen: Eine angemeldete Putzkraft käme sie häufig günstiger, weil legal gezahlter Arbeitslohn steuerlich abzugsfähig ist und die erzielte Steuerersparnis schnell die Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale übersteigt.mehr

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News 07.04.2016 Praxis-Tipp

Durch mehrere positive Urteile des BFH wurden die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Steuerbegünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen immer wieder erweitert. Nun muss sich der BFH mit der Frage befassen, ob Eltern für Kosten der Verpflegung ihres Kindes in einer Ganztagsschule eine Steueranrechnung nach § 35a EStG zusteht. mehr

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News 03.03.2016 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Betreutes Wohnen ist für viele Rentner eine komfortable Alternative zur eigenen Wohnung: Der individuelle Wohnraum bleibt erhalten und trotzdem kann man von Nachtwachen und Nothilfen profitieren. Der Bundesfinanzhof ermöglicht nun ein zusätzliches Plus. Denn die Kosten für Notrufsysteme im Betreuten Wohnen können laut einem aktuellen Urteil die Steuerlast senken.mehr

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News 01.02.2016 BFH Kommentierung

Für ein mit der Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem innerhalb einer Wohnung im Rahmen des "Betreuten Wohnens" steht die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen zu.mehr

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News 27.11.2015 BFH Kommentierung

Die Versorgung und Betreuung eines in den Haushalt aufgenommenen Haustiers kann als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein. mehr

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News 26.11.2015 Praxis-Tipp (aktualisiert)

Nach neuerer Rechtsprechung des BFH ist der Begriff "im Haushalt" räumlich-funktional auszulegen. Daher kann auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, begünstigt sein. Die ursprüngliche News v. 3.11.2015 wurde aktualisiert (s. Anmerkung unten).mehr

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News 25.11.2015 BFH

Der VI. Senat des BFH hat entschieden, dass die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigt sein kann.mehr

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News 12.11.2015 BMF

Zur Anwendung der Steuerermäßigungsregelung auf Aufwendungen für Schornsteinfegerleistungen gilt Folgendes:mehr

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News 16.06.2015 Praxis-Tipp

Nach neuer Rechtsprechung des BFH sind Kinderbetreuungskosten, die im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses anfallen, nur dann als Sonderausgabe abziehbar, wenn die Zahlungen nicht in bar, sondern auf ein Konto der Betreuungsperson erbracht werden. Dies bedeutet aber nicht, dass Barzahlungen für die Kinderbetreuung generell nicht steuerlich berücksichtigt werden können.mehr

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News 05.06.2015 BFH Kommentierung

Kinderbetreuungskosten sind auch bei Beschäftigung eines Minijobbers nur bei Ausstellung einer Rechnung und unbarer Zahlung abziehbar.mehr

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News 27.04.2015 Haushaltsnahe Dienstleistung

Ausgaben für die Betreuung von Hund und Katze können zum Steuervorteil werden. Das Finanzgericht Düsseldorf hat Tierbetreuungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung beurteilt.mehr

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News 15.04.2015 Praxis-Tipp

Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind Tierbetreuungskosten nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerbegünstigt. Dies soll auch dann gelten, wenn die Betreuungsleistung im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird. mehr

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News 13.02.2015 FG Pressemitteilung

Das FG Düsseldorf hat Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt und damit der Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen.mehr

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