Steuerermäßigung bei Aufwendungen für Schornsteinfegerleistungen

Aufgrund der Entscheidung des BFH vom 6.11.2014 (VI R 1/13, BStBl II 2015, S. 481) bestehen bei Schornsteinfegerleistungen in allen noch offenen Steuerfällen keine Bedenken, die Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung zu gewähren. Das gilt sowohl
- für Aufwendungen für Mess- oder Überprüfarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau,
- als auch für Aufwendungen für Reinigungs- und Kehrarbeiten
- sowie sonstige Handwerkerleistungen.
Die entgegenstehenden Regelungen des Anwendungsschreibens zu § 35a EStG vom 10.1.2014 (BStBl I S. 75) sind nicht mehr anzuwenden.
BMF, Schreiben v. 10.11.2015, IV C 4 - S 2296-b/07/0003 :007
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6835
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.766
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.467
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.070
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9736
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.196
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.038
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.471
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.327
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.24645
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
26.03.2025
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER
25.03.2025
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Neue Internetseite informiert über den digitalen Gewerbesteuerbescheid
25.03.2025
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25.03.2025
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25.03.2025
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25.03.2025
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Allgemeinverfügung zum Körperschaftsteuerguthaben und Solidaritätszuschlag
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Entlastung von Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug
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Anwendungsschreiben zur neuen Kleinunternehmerbesteuerung
19.03.2025
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Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Besteuerung der Renten
19.03.2025
Somit hätte man die Veranlagung noch offen halten können.