Die Eintragung der unbeschränkt antragsfähigen Freibeträge ist nicht an das Überschreiten einer Antragsgrenze gebunden. Hierunter fallen:

  • Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen[1]
  • Erhöhungsbetrag für Alleinerziehende[2]
  • negative Einkünfte, z. B. aus Vermietung und Verpachtung[3]
  • Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sowie die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen[4]
  • Übertragung des Grundfreibetrags (bei mehreren Dienstverhältnissen).[5]

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