Die Eintragung der unbeschränkt antragsfähigen Freibeträge ist nicht an das Überschreiten einer Antragsgrenze gebunden. Hierunter fallen:
- Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen[1]
- Erhöhungsbetrag für Alleinerziehende[2]
- negative Einkünfte, z. B. aus Vermietung und Verpachtung[3]
- Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sowie die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen[4]
- Übertragung des Grundfreibetrags (bei mehreren Dienstverhältnissen).[5]
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