Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass ein unbefristet angestellter Leiharbeiter seine arbeitstäglichen Fahrten zum Betrieb des Entleihers nur im Wege der Entfernungspauschale abziehen kann (erste Tätigkeitsstätte).mehr
Angesichts stark gestiegener Energiepreise hat Bundesfinanzminister Christian Lindner eine deutliche Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem kommenden Jahr vorgeschlagen.mehr
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Das Top-Thema erläutert die wichtigsten Fakten zur Energiepreispauschale, die Bevölkerungsgruppen entlasten soll, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen.mehr
Bei den Reisekosten sind die Fahrtkosten die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen.mehr
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, keine sogenannte "erste Tätigkeitsstätte" hat. Nach einer erfolgreichen Beschwerde des Finanzamts gibt es nun doch ein Verfahren beim Bundesfinanzhof.mehr
Seit dem 1.1.2021 wird auf Antrag eine Mobilitätsprämie gewährt, wenn die erste Tätigkeitsstätte oder Betriebsstätte mehr als 21 km von der Wohnung entfernt liegt. An die Mobilitätsprämie sollte auch bei der Wahl der Veranlagungsart gedacht werden.mehr
Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Die Zuordnung wird durch die arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen bestimmt.mehr
Ab 2021 wurde die Entfernungspauschale um 5 Cent auf 0,35 EUR angehoben. Die Anhebung gilt erst ab dem 21. Entfernungskilometer. Wie ist bei mehreren Dienstverhältnissen zu rechnen?mehr
Seit Wochen überlegt die Bundesregierung, wie sie die Bürger von den explodierenden Energiepreisen entlasten kann. Jetzt kommt eine Pauschale ins Gespräch, die Klimaschützer am liebsten abschaffen statt anheben würden.mehr
Zu den Sonderausgaben für Kinderbetreuung zählen auch Fahrtkostenerstattungen an die Betreuungsperson, wenn die Leistungen im Einzelnen in der Rechnung oder im Vertrag aufgeführt werden. Der Fahrtkostenersatz ist nach einem Urteil des FG München nicht als Sonderausgabe zu berücksichtigen, wenn die Zahlung bar geleistet wird.mehr
Das BMF hat sich zur Besteuerung von (Hybrid-)Elektro-Firmenwagen geäußert. Welche neuen Verwaltungsanweisungen und bevorstehenden Gesetzesänderungen sind zu beachten?mehr
Beschäftigte ohne erste Tätigkeitsstätte können für Tätigkeiten außerhalb ihrer Wohnung Reisekosten geltend machen. Liegt aber ein sogenannter Arbeitgeber-Sammelpunkt vor, gilt dies nur für die Entfernungspauschale. Oft ist strittig, wann ein solcher Sammelpunkt vorliegt und damit ein steuerfreier Fahrtkostenersatz ausgeschlossen ist.mehr
Auszubildende in tariflich nicht gebundenen Betrieben haben seit 2020 Anspruch auf einen Mindestlohn. Was Arbeitgeber zudem bei der Festlegung der Ausbildungsvergütung beachten müssen und welche arbeits-, sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Fragen für die Ausbildung darüber hinaus bestehen, haben wir für Sie zusammengefasst.mehr
Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit Schreiben vom 6.1.2017 die Auffassung vertreten, dass bei befristeten Personalmaßnahmen von bis zu 48 Monaten, auch wenn die Befristung auf der Grundlage einer Prognose erfolgt, keine erste Tätigkeitsstätte begründet wird. Ein Finanzgericht hat das aber anders gesehen.mehr
Als Fahrtkosten können für Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Steuererklärung nur die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden. Auch die steuerfreie Arbeitgebererstattung ist auf die tatsächlichen Kosten beschränkt. Das hat der Bundesfinanzhof bestätigt.mehr
Immer wieder gilt es für Einzelfälle zu entscheiden, wo die erste Tätigkeitsstätte liegt. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs ist das für einen Gerichtsvollzieher dessen Amtssitz. Damit können Fahrtkosten nur eingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden.mehr
Was bei der Betreuung der Kinder durch Angehörige gilt, insbesondere im Hinblick auf die Fahrtkostenerstattung von Großeltern, wird nachfolgend erläutert.mehr
Der BFH hat vor kurzem entschieden, dass eine inländische Hochschule auch während eines Auslandssemesters die erste Tätigkeitsstätte bleibt, sodass Kosten für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand im Ausland als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden können. Doch was gilt, wenn es sich um ein Praxissemester handelt?mehr
Wann gilt das Gelände des Arbeitgebers als "zusammenhängend", sodass man von einer ersten Tätigkeitsstätte ausgehen kann? Nach einem neuen Urteil genügt als Kriterium eine "Werksbahn" als Verbindung der betrieblichen Einrichtungen.mehr
Das BMF hat seinen Erlass zur "Steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern" neu gefasst. Berücksichtigt werden insbesondere die neuere BFH-Rechtsprechung mit Schwerpunkten bei der ersten Tätigkeitsstätte, der Mahlzeitengestellung und der doppelten Haushaltsführung sowie die ab 2020 geltenden Rechtsänderungen, u. a. bei den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen.mehr
Die Dauer einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme ist für die Einordnung einer Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG unerheblich.mehr
Die Erstattung von Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch ist allgemein üblich. Hier lesen Sie, wann Arbeitgeber die Vorstellungskosten erstatten müssen und wann nicht – und was überhaupt zu den sogenannten Vorstellungskosten zählt.mehr
Das FG des Landes Sachsen-Anhalt hat erörtert, ob ein Lok- bzw. Triebwagenführer eine erste Tätigkeitstätte an dem Ort hat, an dem er seine Lok oder seinen Triebwagen übernimmt und abstellt.mehr
Bei einem Dienstwagen stellt der Nutzungsvorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug dar und ist nur insoweit anzuwenden, als der Dienstwagen auch tatsächlich dafür genutzt wurde. Die tatsächlichen Fahrten können mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer bewertet werden. mehr
Aufwendungen im Zusammenhang mit einer auswärtigen Tätigkeit können steuerlich abgezogen werden. Abziehbar sind etwa Fahrtkosten. Die Höhe der abziehbaren Aufwendungen variiert aber je nach Verkehrsmittel.mehr
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass bei einem Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt.mehr
Zusätzlicher Arbeitslohn liegt vor, wenn dieser verwendungs- bzw. zweckgebunden neben dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer auf den zusätzlichen Arbeitslohn einen arbeitsrechtlichen Anspruch hat.mehr
Wann liegt eine "erste Tätigkeitsstätte" vor? Der BFH hat inzwischen für einige Berufsgruppen Licht ins Dunkel gebracht.mehr
Der einem angestellten Versicherungskaufmann zugewiesene Versicherungsbezirk stellt kein weiträumiges Tätigkeitsgebiet i. S. v. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 4 EStG dar.mehr
Reinigt ein Kind wöchentlich die Wohnung eines Elternteils, ist es ihm bei notwendigen Einkäufen behilflich und erstattet der Elternteil dem Kind lediglich die dabei angefallenen Fahrtkosten, so kann der Elternteil für die Fahrtkostenerstattungen nicht die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG) in Anspruch nehmen.mehr
Bei der Ermittlung der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ist unter Betriebsstätte abweichend von § 12 AO der Ort zu verstehen, an dem oder von dem aus die beruflichen oder gewerblichen Leistungen erbracht werden. Hieran hat sich durch die Neuregelung des Reisekostenrechts ab VZ 2014 nichts geändert.mehr
Payroll ist mehr als reine Lohnbuchhaltung: Payroll kann auch zur strategischen Vergütung beitragen - durch eine geschickte Nettolohnoptimierung. Dafür gibt es einige Modelle.mehr
Wird ein Mitarbeiter wiederholt befristet auf einer Baustelle eines Auftraggebers eingesetzt, begründet er dort auch dann keine erste Tätigkeitsstätte, wenn der Einsatz insgesamt ununterbrochen länger als vier Jahren andauert.mehr
Eltern, die Großeltern Fahrtkosten zur Kinderbetreuung erstatten, können diese steuerlich geltend machen, sofern ein Betreuungsvertrag vorliegt. Dies funktioniert sogar dann, wenn Oma und Opa die Kinder kostenlos betreuen.mehr
Wer regelmäßig beruflich unterwegs ist, kann seine Fahrtkosten steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Nutzt er für seine Wege zu auswärtigen Tätigkeitsstätten öffentliche Verkehrsmittel, ist eine pauschale Abrechnung nach Kilometern nicht möglich.mehr
Als Fahrtkosten bei auswärtiger Tätigkeit können nur die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, wenn die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt wurden. Der Ansatz pauschaler Kilometersätze ist gesetzlich weder ausdrücklich geregelt noch gewollt.mehr
Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat in einem aktuellen Urteil eine grundlegende Entscheidung zu den Bedarfen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gefällt.mehr
Die Aufwendungen für Taxifahrten können nicht als Fahrtkosten zur Arbeit über die Entfernungspauschale hinaus geltend gemacht werden. Auch eine steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber als "Job-Ticket" scheidet aus.mehr
Problematisch ist, ob in dem Fall, in dem die betriebliche Nutzung eines Kraftfahrzeugs mehr als 50 % beträgt und somit die sog. 1 %-Regelung greift, deren Anwendung zu dem Ergebnis führen kann, dass von diesem Kfz mehr als 50 % bis zu 100 % der gesamten Kfz-Kosten als private Nutzung versteuert werden müssen.mehr
Nach einem Finanzgerichtsurteil ist eine doppelte Haushaltsführung auch dann anzuerkennen, wenn Ehegatten mit dem gemeinsamen Kind zusammen am Beschäftigungsort wohnen. Entscheidend war, dass die Hauptwohnung weiterhin als Lebensmittelpunkt anzusehen war.mehr
Wann ist eine pauschale Lohnversteuerung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu Fahrtkosten und Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung zulässig? Das FG Düsseldorf hat entschieden.mehr
Die meisten Arbeitgeber wenden bei der Dienstwagenüberlassung die 1 %-Regelung an. Die vom Arbeitnehmer selbst getragenen PKW-Kosten werden dann oft nicht berücksichtigt. Der Arbeitnehmer kann dies aber in seiner Steuererklärung korrigieren.mehr
Leistungen zur Bildung und Teilhabe in Form von Lernförderung schließen keine Fahrtkosten zum Unterrichtsort ein. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) mit seinem Urteil am 22.3.2018 entschieden.mehr
Fahrten, die ausschließlich mit der Vermietung einer Immobilie zusammenhängen, stellen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar. Fraglich ist, in welcher Höhe Fahrten mit dem eigenen PKW zwischen der Wohnung und dem Belegenheitsort der Immobilie absetzbar sind.mehr
Das BMF bezieht Stellung zur Nutzung von Brennstoffzellenfahrzeugen als betriebliche Kraftfahrzeuge, für private Fahrten, für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten.mehr
Vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen ist Carsharing eine interessante Alternative zum eigenen Auto. Nicht immer ist diese Variante ganz billig: Zu den Fahrtkosten kommen häufig noch weitere Gebühren. Unter bestimmten Bedingungen hilft allerdings der Fiskus aus. Denn die Kosten für Carsharing können – zumindest, wenn es um berufliche Fahrten geht – steuerlich geltend gemacht werden.mehr
Ein Arbeitnehmer fährt zum Beschäftigungsort und nimmt die Rückfahrt erst am nächsten Tag vor. Gelten Reisekostengrundsätze oder die Entfernungspauschale? Das FG Münster hat entschieden.mehr
Beruflich veranlasste Reisekosten können den Mitarbeitern steuerfrei erstattet werden. Ohne nachprüfbare Unterlagen im Lohnkonto ist die Steuerfreiheit von Reisekostenerstattungen jedoch gefährdet. Das gilt auch für die Erstattung von Pauschalen, entschied nun ein Finanzgericht.mehr
Das FG des Saarlandes hat in einem Urteil klar gestellt, dass Fahrtkostenerstattungen nur dann nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei sind, wenn der Arbeitgeber zeitnah Unterlagen erstellt und aufbewahrt hat.mehr
Ist der Flughafen der arbeitsvertraglich zugewiesene Arbeitsort eines angestellten Piloten bzw. einer angestellten Flugbegleiterin, sind die Fahrten zu diesen Flughafen im Wege der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem Flughafen als betriebliche Einrichtung um eine solche des Arbeitgebers handelt.mehr