Keine Lohnsteuerpauschalierung im Fall der Gehaltsumwandlung
In dem Urteilsfall hatte ein Arbeitgeber mit seinen unbefristet angestellten Arbeitnehmern neue Lohnvereinbarungen getroffen und sich darin verpflichtet, einen Zuschuss für die Nutzung des Internets und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu leisten. Dieser Zuschuss sollte nicht unter den Freiwilligkeitsvorbehalt fallen und der Bruttoarbeitslohn wurde zeitgleich jeweils um den Zuschussbetrag reduziert.
Keine Lohnsteuerpauschalierung
Das FG Düsseldorf stellt in seinem Urteil klar, dass eine pauschale Lohnversteuerung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu Fahrtkosten und Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung nur zulässig ist, wenn diese Leistungen zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Bruttolohn erbracht werden.
FG Düsseldorf, Urteil v. 24.5.2018, 11 K 3448/15 H (L), veröffentlicht mit Meldung v. 13.7.2018
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