Fahrtkosten































Schnelles Auto schwarzweiß
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Fahrtkosten

Uneingeschränkter Betriebsausgabenabzug bei ständig wechselnden Betriebsstätten zulässig

Wenn es um Fahrtkosten geht, trifft die Finanzverwaltung eine kleine, aber sehr feine Unterscheidung zwischen erster Tätigkeitsstätte und anderen beruflich relevanten Einsatzstellen. Ob lediglich die Entfernungspauschale zum Tragen kommt oder  die vollständigen Fahrtkosten geltend gemacht werden können, macht steuerlich einiges aus. Der Bundesfinanzhof hat für Selbstständige mit ständig wechselnden Betriebsstätten nun positive Klarheit geschaffen.






Fahrer
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BFH Pressemitteilung

Fahrten eines Betriebsinhabers zu seinem einzigen Auftraggeber

Der X. Senat des BFH hat entschieden, dass auch regelmäßige Fahrten eines Betriebsinhabers zwischen seinem häuslichen Büro und dem Sitz seines einzigen Auftraggebers "Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte" darstellen. In derartigen Fällen werden die Fahrtkosten einkommensteuerlich in Höhe fester Beträge abgesetzt ("Entfernungspauschale"); auf die Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten kommt es hingegen nicht an.