Polizeiwache ist regelmäßige Arbeitsstätte einer Streifenpolizistin
![Regelmäßige Arbeitsstätte einer Streifenpolizistin Regelmäßige Arbeitsstätte einer Streifenpolizistin](https://www.haufe.de/image/polizeiautoschrift-polizei-gross-239822-2.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=lZErBvh9NXnPWus2fBx05Oe1X5RCxFwGa8edYVW1oI4%3D)
Reisekostengrundsätze für Streifendienst?
Die Klägerin versah ihren Dienst als Polizeibeamtin während des gesamten Streitjahres 2013 im Wach- und Wechseldienst in einer Polizeiwache. Diese suchte sie arbeitstäglich auf und nahm von dort aus ihren Streifendienst auf. In ihrer Einkommensteuererklärung beantragte die Klägerin die Berücksichtigung der Fahrten nach Reisekostengrundsätzen in Höhe von 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer sowie Mehraufwendungen für Verpflegung für Tage mit mindestens 8-stündiger Abwesenheit von ihrer Wohnung. Das Finanzamt erkannte für die Fahrten lediglich die Entfernungspauschale und die Verpflegungsmehraufwendungen nicht an, weil die Polizeiwache die regelmäßige Arbeitsstätte der Klägerin darstelle.
Qualitativer Schwerpunkt der Tätigkeit in Polizeiwache = regelmäßige Arbeitsstätte
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Gericht kam nach einer Würdigung der Gesamtumstände zu dem Ergebnis, dass die Polizeiwache die regelmäßige Arbeitsstätte der Klägerin sei. Dies folge zunächst daraus, dass sie der Wache dienstrechtlich zugeordnet sei, sie die Wache arbeitstäglich anfahre und dort die Berichte schreibe. Unerheblich sei, dass die Klägerin den überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit außerhalb der Polizeiwache verbringe, denn maßgeblich sei nicht der quantitative, sondern der qualitative Schwerpunkt der Tätigkeit. Da sich die Klägerin ebenso wie ein im Innendienst in der Wache tätiger Verwaltungsbeamter auf die regelmäßigen Fahrten einstellen könne, sei nicht nachvollziehbar, warum sie in den Genuss eines höheren Werbungskostenabzugs kommen solle.
Hinweis: Die Revision ist beim BFH unter dem Az. VI R 19/16 anhängig.
FG Münster, Urteil v. 19.2.2016, 12 K 1620/15 E
Weitere News zum Thema:
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Streifenpolizisten im gehobenen Dienst
Kommissaranwärterin hat keine regelmäßige Arbeitsstätte
Regelmäßige Arbeitsstätte einer Lehramtsreferendarin
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
691
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
632
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
434
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
416
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
359
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
334
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
321
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
318
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
260
-
Teil 1 - Grundsätze
258
-
Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen
13.01.2025
-
Umfang der Besteuerung nach Durchschnittssätzen bei einer Putenmast
13.01.2025
-
Erstattung der Steuer für einen Verdienstausfallschaden ist einkommensteuerpflichtig
13.01.2025
-
Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer
10.01.2025
-
Keine Klagerhebung per E-Mail oder Post seit 2023 durch Steuerberater
09.01.2025
-
Alle am 9.1.2025 veröffentlichten Entscheidungen
09.01.2025
-
Umstellung des Wirtschaftsjahres
08.01.2025
-
Verkürzung der Beteiligungskette
02.01.2025
-
Vorsteuerabzug für einen "Supersportwagen" vor Betriebseröffnung
30.12.2024
-
Neue anhängige Verfahren im Dezember 2024
27.12.2024