Polizeiwache ist regelmäßige Arbeitsstätte einer Streifenpolizistin
Reisekostengrundsätze für Streifendienst?
Die Klägerin versah ihren Dienst als Polizeibeamtin während des gesamten Streitjahres 2013 im Wach- und Wechseldienst in einer Polizeiwache. Diese suchte sie arbeitstäglich auf und nahm von dort aus ihren Streifendienst auf. In ihrer Einkommensteuererklärung beantragte die Klägerin die Berücksichtigung der Fahrten nach Reisekostengrundsätzen in Höhe von 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer sowie Mehraufwendungen für Verpflegung für Tage mit mindestens 8-stündiger Abwesenheit von ihrer Wohnung. Das Finanzamt erkannte für die Fahrten lediglich die Entfernungspauschale und die Verpflegungsmehraufwendungen nicht an, weil die Polizeiwache die regelmäßige Arbeitsstätte der Klägerin darstelle.
Qualitativer Schwerpunkt der Tätigkeit in Polizeiwache = regelmäßige Arbeitsstätte
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Gericht kam nach einer Würdigung der Gesamtumstände zu dem Ergebnis, dass die Polizeiwache die regelmäßige Arbeitsstätte der Klägerin sei. Dies folge zunächst daraus, dass sie der Wache dienstrechtlich zugeordnet sei, sie die Wache arbeitstäglich anfahre und dort die Berichte schreibe. Unerheblich sei, dass die Klägerin den überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit außerhalb der Polizeiwache verbringe, denn maßgeblich sei nicht der quantitative, sondern der qualitative Schwerpunkt der Tätigkeit. Da sich die Klägerin ebenso wie ein im Innendienst in der Wache tätiger Verwaltungsbeamter auf die regelmäßigen Fahrten einstellen könne, sei nicht nachvollziehbar, warum sie in den Genuss eines höheren Werbungskostenabzugs kommen solle.
Hinweis: Die Revision ist beim BFH unter dem Az. VI R 19/16 anhängig.
FG Münster, Urteil v. 19.2.2016, 12 K 1620/15 E
Weitere News zum Thema:
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Streifenpolizisten im gehobenen Dienst
Kommissaranwärterin hat keine regelmäßige Arbeitsstätte
Regelmäßige Arbeitsstätte einer Lehramtsreferendarin
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
271
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
236
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
228
-
Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
209
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
170
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1491
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
144
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
134
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
130
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb unterliegen nicht der Umsatzsteuer
125
-
Ausscheiden bei Pensionszusage nicht Aufgabe jeglicher Tätigkeiten
20.03.2026
-
Erlass einer Kindergeld-Rückforderung bei Weiterzahlung
20.03.2026
-
Alle am 19.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen
19.03.2026
-
Verfassungskonforme Auslegung von § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG
17.03.2026
-
Privatnutzung eines PKW durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer
16.03.2026
-
Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags
16.03.2026
-
Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht
16.03.2026
-
Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Jahresvorausschau 2026
13.03.2026
-
Alle am 12.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen
12.03.2026
-
Differenzierende Grundsteuer-Hebesätze in Hilden rechtswidrig
11.03.2026