Jahrespressekonferenz

Entscheidungsvorschau des BFH für 2026


Entscheidungsvorschau des BFH für 2026

Der BFH hat in seiner Jahrespressekonferenz am 24.2.2026 die beim ihm anhängigen Revisionsverfahren vorgestellt, mit deren Entscheidung im laufenden Jahr zu rechnen ist.

Auf der Veranstaltung hob der Präsident des BFH Hans-Josef Thesling aus der  gesamten Entscheidungsvorschau folgende Verfahren hervor:

Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuer-Ländermodells Baden-Württemberg (II R 26/24 und II R 27/24)

Baden-Württemberg verwendet als eines von fünf Ländern ein eigenes Grundsteuerrecht. Der BFH wird darüber zu entschieden haben, ob § 38 LGrStG Baden-Württemberg, der die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer regelt, verfassungskonform ist.

In Streit steht die Ermittlung des Grundsteuerwerts für ein mit einem Zweifamilienhaus (II R 26/24) beziehungsweise einem Einfamilienhaus (II R 27/24) bebautes Grundstück.

Gleichheitswidrige Subventionierung von Plug-in-Hybriden? (IV R 7/24)

Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer richtet sich im Wesentlichen nach einem fiktiven CO2-Ausstoß, der anhand des Fahrzeugtyps und -motors ermittelt wird. Auf den konkreten Energieverbrauch kommt es hingegen nicht an.

Dies führt aus Sicht des Klägers zu einer ungerechtfertigten steuerlichen Begünstigung von sog. Plug-in-Hybriden, da der für diese Fahrzeuge angesetzte fiktive CO2-Ausstoß unter den tatsächlichen Werten liege. Daher sei für sein Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor auch die steuerliche Begünstigung nach § 10 b KraftStG zu gewähren, um eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zu vermeiden.

Über den Anspruch des Klägers auf Gewährung der Steuerbegünstigung nach § 10 b KraftStG wird der BFH zu entscheiden haben.

Verfassungskonformität der Besteuerung der Energiepreispauschale (VI R 15/24)

Den stark gestiegenen Energiepreisen im ersten Halbjahr 2022 sollte die sog. Energiepreispauschale entgegenwirken. Sie wurde im Jahr 2022 in Höhe von 300 EUR ausgezahlt. Anspruch hatten unbeschränkt Steuerpflichtige, die entweder erwerbstätig waren, eine gesetzliche Rente erhielten oder bestimmte Versorgungsbezüge.

Der BFH hat darüber zum einen zu befinden, ob die Energiepreispauschale nach § 19 EStG steuerbar ist, obwohl sie nicht als Gegenleistung für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst gewährt wurde. Zum anderen ist zu klären, ob eine solche Steuerbarkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften (X R 5/24)

Verträge zwischen nahen Angehörigen sind der Besteuerung regelmäßig nur dann zugrunde zu legen, wenn ihr Inhalt dem entspricht, was auch zwischen einander fremden Vertragsparteien üblich ist (Fremdvergleich). Denn wegen des hier häufig fehlenden Interessengegensatzes muss besonders geprüft werden, ob die zugrunde liegenden Vereinbarungen tatsächlich der Erwerbstätigkeit zuzurechnen sind oder ob es sich um private Zuwendungen oder Unterhaltsleistungen handelt.

Der BFH wird klären, ob dies auch für Verträge zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt.

Hinweis: Jahresbericht 2025

Neben den 2026 zu erwartenden Entscheidungen von besonderer Bedeutung informieren der BFH in seinem Jahresbericht 2025 auch über die in 2025 eingegangenen Revisionen von besonderem Interesse.


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