Grundsteuerreform

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 musste die Grundsteuer reformiert werden. Die neu berechnete Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 zu zahlen sein. Durch die Grundsteuerreform soll die Grundsteuer auf eine rechtssichere Basis gestellt werden und für die Gemeinden als wichtige Einnahmequelle dauerhaft gesichert bleiben.


News 21.04.2023 FinMin

News 22.03.2023 Grundsteuerreform

Grundsteuerreform wegen veralteten Einheitswerten

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 10.4.2018 die Verfassungswidrigkeit der der Grundsteuer zugrunde liegenden, veralteten Einheitswerte festgestellt und dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit gegeben, eine Neuregelung zu schaffen. Der Bundesrat hat am 8.11.2019 der Grundsteuerreform zugestimmt.

Betroffen sind circa 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten in ganz Deutschland, die auf den Stichtag 1.1.2022 neu bewertet werden müssen. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die elektronische Abgabe der Feststellungserklärung ab dem 1.7.2022 möglich sein wird. 

Grundsteuerreform: Modelle

Im Grundsteuer-Reformgesetz wird das sog. "Bundesmodell" normiert. Gleichzeitig haben einige Länder die Möglichkeit genutzt, vom Bundesmodell abweichende Regelungen zu treffen (Länderöffnungsklausel). Folgende Länder setzen das Bundesmodell um:

  • Berlin,
  • Brandenburg,
  • Bremen,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Schleswig-Holstein,
  • Thüringen,
  • Saarland und Sachsen mit Abweichung bei der Höhe der Steuermesszahlen.

Grundsteuerreform: Bundesmodell

Die Grundsteuer wird auch zukünftig in 3 Schritten berechnet: Wert x Steuermesszahl x Hebesatz.

  1. Schritt: Berechnung des Grundbesitzwerte - wesentliche Faktoren sind der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die u .a. von der sog. Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde abhängt (je höher die Mietniveaustufe, desto höher ist tendenziell die Miete in einer Gemeinde).
  2. Schritt: Ausgleich der Wertsteigerungen, die im Vergleich von den aktuellen zu den seit 1935 bzw. 1964 nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind. Dazu wird die Steuermesszahl von 0,35 % auf 0,034 % gesenkt.
  3. Schritt: Anpassen der Hebesätze durch die Kommunen: Sollte sich in einzelnen Kommunen das Grundsteueraufkommen wegen der Neubewertung dennoch verändern, besteht für sie die Möglichkeit, ihre Hebesätze anzupassen.

Bei der Ermittlung der Grundsteuer für Wohngrundstücke geht es konkret um 5 Parameter:

  • Grundstücksfläche,
  • Bodenrichtwert,
  • Immobilienart,
  • Alter des Gebäudes,
  • Mietniveaustufe.

Bei der Ermittlung der Grundsteuer für Gewerbegrundstücke sind weitere Angaben erforderlich.

Öffnungsklausel für Bundesländer

Diese Bundesländer führen für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke im Grundvermögen) eigene Modelle ein:

  • Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert werden multipliziert, Abschlag bei der Steuermesszahl i. H. v. 30 Prozent bei überwiegender Nutzung zu Wohnzwecken.
  • Bayern: Flächenmodell , wertunabhängige Äquivalenzzahlen werden mit Grundstücks-/Gebäude-Fläche multipliziert, Abschlag bei der Steuermesszahl i. H. v. 30 Prozent bei Wohnfläche.
  • Hamburg: Wohnlagenmodell, Grundstücks- , Wohn- sowie Nutzflächen werden mit einer Äquivalenzzahl multipliziert.
  • Hessen: Flächen-Faktor-Modell, Anknüpfung an Grundstücks-, Wohn- sowie Nutzflächen die Flächen des und  Äquivalenzprinzip; Lage erhöht oder vermindert das Ergebnis.
  • Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell; Berechnung nach Fläche, ergänzt um wertbildende, innerkommunale Faktoren.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (sog. Grundsteuer A) werden alle Länder das Bundesmodell im Wesentlichen unverändert anwenden.

Grundsteuerreform: Feststellung des Grundsteuerwerts

Für jede einzelne wirtschaftliche Einheit bedarf es einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts gegenüber dem Finanzamt. Dies ist Voraussetzung, damit Städte und Gemeinden ihre Grundsteuer ab dem 1.1.2025 erheben können. Die Erklärung muss bereit im Jahr 2022 elektronisch abgegeben werden.Verpflichtet zur Abgabe der Steuererklärung ist derjenige, dem die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist. In der Tegel ist das der Eigentümer des Grundstücks.

Auf Basis des Der Grundsteuerwertbescheids wird später der Grundsteuermessbescheid erlassen, der wiederum Grundlage für den Grundsteuerbescheid ist, der die ab dem 1.1.2025 zu zahlende Grundsteuer einfordert.

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Dürfen Verwalter Grundsteuer?
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Der VermieterBrief   10.06.2022

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Im Jahr 2022 müssen viele Steuerpflichtige für Zwecke der Grundsteuer eine zusätzliche Steuererklärung einreichen. Die Finanzverwaltungen der Länder und das BMF haben in diesem Zusammenhang Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen geplant. Einen Überblick gibt dieser Beitrag.mehr

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Trendbericht 22.03.2022 Strategy

Bald fällt der Startschuss für die neue Grundsteuer. Steuerberater:innen und Finanzverwaltung steht ein Marathon bevor, der vor allem für Steuerkanzleien eher ein Sprint als ein gemächlicher Lauf wird. Wie man ihn trotzdem meistert? Mit planvoller Vorbereitung und einer guten Portion Agilität.mehr

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News 07.01.2022 Überlick und aktueller Stand

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News 29.12.2021 Koordinierte Ländererlasse

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Bei der Berechnung der Grundsteuer werden sich in Hessen künftig neben der Häuser- und Grundstücksgröße auch die Lage und Nutzung der Immobilien auf die Steuerhöhe auswirken. Ein entsprechendes Gesetz hat der Landtag im Zuge der Reform beschlossen.mehr

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In einem Schreiben an das BMF fordert die Bundessteuerberaterkammer die Schaffung von Rahmenbedingungen, damit Steuerberater ihre Mandanten bei der Einreichung der Grundsteuer-Feststellung­erklärung unterstützen können.mehr

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Der Niedersächsische Landtag hat am 7.7.2021 ein Grundsteuergesetz mit einem selbst entwickelten Flächen-Lage-Modell verabschiedet.mehr

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Bei der Grundsteuerreform will Bayern die Länder-Öffnungsklausel nutzen. Das Kabinett hat daher am 10.5.2021 den Gesetzentwurf für ein Bayerisches Grundsteuergesetz beschlossen.mehr

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Bei der Grundsteuerform will das Land Berlin die Länder-Öffnungsklausel nicht nutzen, sondern das Bundesmodell komplett übernehmen.mehr

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Hamburg wird bei der künftigen Berechnung der Grundsteuer ein eigenes Modell anwenden. Im Gegensatz zum Bundesmodell sollen dabei sowohl Fläche als auch Lage eines Grundstücks berücksichtigt werden. mehr

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News 30.07.2020 Modifizierte Bodenwertsteuer

Baden-Württemberg hat am 28.7.2020 den Entwurf eines Landesgrundsteuergesetzes auf den Weg gebracht.mehr

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News 29.07.2020 In eigener Sache

Haben Sie größere Liegenschaften in der Betreuung? Wollen Sie rechtzeitig informiert sein über die Neuerungen der Grundsteuer und der Bewertungsnormen, die relevant geändert wurden? Möchten Sie sich schließlich mit dem Verfahren befassen, das zu beachten sein wird? mehr

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News 02.06.2020 Bewertung zu kompliziert

Die Mehrheit der Bundesländer prüft ein eigenes Modell für die neue Berechnung der Grundsteuer. Vier Länder haben sich bereits dafür entschieden - noch ist aber kein einziges Gesetz beschlossen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.mehr

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News 08.11.2019 Grundgesetzänderung

Der Bundesrat hat am 8.11.2019 der Grundsteuerreform zugestimmt. Die neu berechnete Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 zu zahlen sein.mehr

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News 07.10.2019 Expo Real 2019

Flickenteppich Grundsteuer lautet das Thema, zu dem Ingeborg Esser am ersten Messetag auf der Expo Real 2019 in München spricht. Für Haufe Immobilien kommentiert die Hauptgeschäftsführerin des GdW die bisherigen Drehungen und Wendungen der Grundsteuer-Debatte.mehr

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