Häufige Fehlerquellen bei der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
Erste Rückmeldungen und viele fehlerfreie Bescheide zeigen, dass die Software der Finanzämter für die Feststellung des Grundsteuerwerts offenbar funktioniert. Das sagt jedenfalls der Bund der Steuerzahler. Fehler können jedoch schon beim Ausfüllen der Erklärung gemacht werden, was im erhaltenen Bescheid eingehend geprüft werden sollte, um dann ggf. Einspruch einzulegen.
Häufige Fehler der Steuerpflichtigen
Der Erfahrung des Bunds der Steuerzahler nach sind das die am häufigsten auftretenden Fehler:
- Selbst bei Gebäuden, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, machen Eigentümer oft Angaben zur Nutzfläche, obwohl nur die Wohnfläche anzugeben ist. Die Berechnung dieser Fläche richte sich nach der Wohnflächenverordnung. Demnach seien Zubehörräume wie zum Beispiel Kellerräume, Waschküchen und Heizungsräume außer Acht zu lassen.
- Eine weitere Besonderheit betrifft Dachschrägen: Laut Wohnflächenverordnung werden Flächen unter Dachschrägen nur dann zu 100 Prozent zur Wohnfläche gerechnet, wenn die Raumhöhe mehr als zwei Meter beträgt. Liegt die Raumhöhe zwischen einem und zwei Metern, werden nur 50 Prozent der Fläche berücksichtigt. Unter einem Meter Höhe wird die Fläche überhaupt nicht der Wohnfläche zugerechnet.
- Bei Streuobstwiesen, Wiesen- und Waldflurstücken ist besonders zu prüfen, ob sie zur Grundsteuer A (agrarisch) für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder zur Grundsteuer B (baulich) für Grundstücke des Grundvermögens gehören. Die in den meisten Fällen günstigere Grundsteuer A ist zwar Land- und Forstwirtschaft vorbehalten, aber auch Privatleute können mit ihren Schrebergärten zum Beispiel dieser Besteuerung unterliegen. Die bisherige Zuordnung sollte sich trotz der Grundsteuerreform nicht verändern.
Lesen Sie auch:
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
1.225
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.2072
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
66716
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
556
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
477
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
4642
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
435
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
375
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
351
-
Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
343
-
Schlussabrechnung: Warum der Vortrag im Widerspruchsverfahren entscheidet
19.08.2026
-
Gebühren für verbindliche Auskunft
17.08.2026
-
Totalgewinnprognose bei Photovoltaikanlage
14.08.2026
-
Überbrückungshilfe: VG Düsseldorf verschärft Anforderungen an Amtsermittlung
12.08.2026
-
72 % der Rentenleistungen im Jahr 2025 waren einkommensteuerpflichtig
05.08.2026
-
Schlussabrechnung versäumt: VG Düsseldorf bestätigt volle Rückforderung
05.08.2026
-
Werklieferung oder Werkleistung bei Verwendung selbst beschaffter Stoffe
31.07.2026
-
Neue Fixkosten: VG Würzburg übernimmt die NRW-Linie zum 30.6.2022
29.07.2026
-
Zinsabgrenzung bei Anleihen: Stückzinsen richtig erfassen
29.07.2026
-
Internationales Steuerrecht – Einstieg in ein anspruchsvolles Beratungsgebiet
28.07.2026