Überblick

Die neue Grundsteuer wird ab 2025 erhoben. Wie hoch die Hebesätze ausfallen werden, ist aber unklar. Das entscheiden die Kommunen erst 2024. Nun wollen einige Bundesländer für Transparenz sorgen.

Jährlich kommen bundesweit mehr als 14 Mrd. Euro zusammen: Die Grundsteuer B ist eine der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen in Deutschland – sie wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von den Eigentümern bezahlt. Die können sie auf die Mieter umlegen. Die Höhe der Steuer wird von den Städten und Gemeinden über Hebesätze festgelegt.

Ab Anfang Januar 2025 gilt die reformierte Grundsteuer. Die verlängerte Frist zur Abgabe der Feststellungerklärungen endete am 31.1.2023. Zahlreiche Finanzämter haben mittlerweile schon Wertbescheide verschickt. Wie hoch die Hebesätze ausfallen werden, bleibt zunächst aber unklar: Darüber werden die Kommunen erst im Jahr 2024 entscheiden.

Nun wollen mehrere Bundesländer einem Medienbericht zufolge für Transparenz bei der neuen Grundsteuer sorgen.

Neben Hessen wollen Nordrhein-Westfalen (NRW), Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein erreichen, dass die Immobilieneigentümer für ihre Kommune erfahren, welcher Hebesatz aufkommensneutral wäre, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) berichtete. Die Einnahmen aus der Grundsteuer sollen insgesamt nicht steigen, betonte zum Beispiel eine Sprecherin des niedersächsischen Finanzministeriums in Hannover dem Bericht zufolge.

Schleswig-Holstein plant laut FAZ ein Transparenzregister, aus dem hervorgehen soll, wie die Gemeinden die Hebesätze für das Jahr 2025 einstellen müssten, um Einnahmen in derselben Höhe wie vor der Reform zu erzielen. In Niedersachsen wurde den Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.

Die Entscheidung über die Höhe der Hebesätze treffe aber letztlich die Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.

Der Hebesatz ist eine Art Faktor, mit der Steuerhöhen ermittelt werden. Bei der Grundsteuer kann der Satz von Kommune zu Kommune variieren. Laut Bundesregierung soll er so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform möglichst weder mehr noch weniger Einnahmen nach sich zieht. Für die einzelnen Eigentümer könne sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.

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