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Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 8 Die Ausschlussfrist für den Beseitigungs- und Rückschnittsanspruch

Georg Hopfensperger
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Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass auf dem Nachbargrundstück wachsende Bäume, Sträucher und Hecken zu nahe an der Grundstücksgrenze stehen, sollten Sie mit der Geltendmachung eines Anspruchs auf Beseitigung oder Rückschnitt dieser Gehölze nicht zu lange warten. Denn alle Nachbarrechtsgesetze sehen hierfür Ausschlussfristen vor, nach deren Ablauf nichts mehr zu machen ist.

 
Hinweis

Ausschlussfristen gelten für Beseitigung und Rückschnitt

Die Ausschlussfristen gelten gleichermaßen für den Anspruch auf Beseitigung eines gesetzwidrig wachsenden Gehölzes wie für den Anspruch auf Rückschnitt. Das wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass der Rückschnitt eines Gehölzes dessen teilweise Beseitigung darstellt.[1]

 
Achtung

Besonderheiten gelten in Baden-Württemberg und Niedersachsen

Baden-Württemberg

Eine Besonderheit gilt für Baden-Württemberg, wo der Anspruch auf Rückschnitt von zu hoch gewachsenen Gehölzen und der grenzzugewandten Seite von Hecken nicht verjährt.[2] Nach der Rechtsprechung ist eine Berufung auf den unverjährbaren Rückschnittsanspruch aber dann ausgeschlossen, wenn er im Ergebnis einem (inzwischen verjährten) Beseitigungsanspruch etwa dadurch gleichkommt, dass 10 bis 12 m hohe Bäume bei einem Rückschnitt zwangsläufig absterben würden.[3]

Niedersachsen

Eine Besonderheit gilt auch in Niedersachsen, wo nach der Rechtsprechung der Nachbar, der die 5-jährige Ausschlussfrist beim erstmaligen Überschreiten der zulässigen Gehölzhöhe versäumt hat, seinen Anspruch auf Rückschnitt nicht für alle Zukunft verliert, sondern nur die im Gesetz festgelegte nächsthöhere Höhe des Gehölzes dulden muss.[4] Konkret bedeutet dies, dass der Nachbar, der etwa im Jahr 2000 einen Anspruch auf Rückschnitt geltend macht, zwar die Höhe grenznaher Gehölze dulden muss, die diese 1995 er...

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