Niedersachsen hat eine einfach zu handhabende Regelung. Der einzuhaltende Grenzabstand von Bäumen, Sträuchern und Hecken hängt allein von der Höhe der Gehölze ab. Er beträgt:

 

§ 50 Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen[1]

 
bis zu 1,2 m Höhe 0,25 m
bis zu 2 m Höhe 0,50 m
bis zu 3 m Höhe 0,75 m
bis zu 5 m Höhe 1,25 m
bis zu 15 m Höhe 3,00 m
über 15 m Höhe 8,00 m
[1] Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG) v. 31.3.1967.

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