Neue Grundsteuer: Länder wollen für Transparenz sorgen

Die neue Grundsteuer wird ab 2025 erhoben. Die Frist zur Abgabe endete Ende Januar 2023. Die ersten Bescheide sind schon da – wie hoch die Hebesätze ausfallen werden, ist aber unklar. Das entscheiden die Kommunen erst 2024. Nun wollen einige Bundesländer für Transparenz sorgen.

Jährlich kommen bundesweit mehr als 14 Milliarden Euro zusammen: Die Grundsteuer B ist eine der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen in Deutschland – sie wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von den Eigentümern bezahlt. Die können sie auf die Mieter umlegen. Die Höhe der Steuer wird von den Städten und Gemeinden über Hebesätze festgelegt.

Ab Anfang Januar 2025 gilt die reformierte Grundsteuer. Die verlängerte Frist zur Abgabe der Feststellungerklärungen endete am 31.1.2023. Zahlreiche Finanzämter haben mittlerweile schon  Wertbescheide verschickt. Wie hoch die Hebesätze ausfallen werden, bleibt zunächst aber unklar: Darüber werden die Kommunen erst im Jahr 2024 entscheiden.

Nun wollen mehrere Bundesländer einem Medienbericht zufolge für Transparenz bei der neuen Grundsteuer sorgen.

Grundsteuer: Transparenzregister für Hebesätze

Neben Hessen wollen Nordrhein-Westfalen (NRW), Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein erreichen, dass die Immobilieneigentümer für ihre Kommune erfahren, welcher Hebesatz aufkommensneutral wäre, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) berichtete. Die Einnahmen aus der Grundsteuer sollen insgesamt nicht steigen, betonte zum Beispiel eine Sprecherin des niedersächsischen Finanzministeriums in Hannover dem Bericht zufolge.

Schleswig-Holstein plant laut FAZ ein Transparenzregister, aus dem hervorgehen soll, wie die Gemeinden die Hebesätze für das Jahr 2025 einstellen müssten, um Einnahmen in derselben Höhe wie vor der Reform zu erzielen. In Niedersachsen wurde den Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.
Die Entscheidung über die Höhe der Hebesätze treffe aber letztlich die Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.

Der Hebesatz ist eine Art Faktor, mit der Steuerhöhen ermittelt werden. Bei der Grundsteuer kann der Satz von Kommune zu Kommune variieren. Laut Bundesregierung soll er so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform möglichst weder mehr noch weniger Einnahmen nach sich zieht. Für die einzelnen Eigentümer könne sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.

Grundsteuerreform: Einige Klagen anhängig

Die neue Grundsteuer-Berechnung ab 2025 hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert. Bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Für die Neuberechnung müssen knapp 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Bis zum 31.12.2024 gelten die alten Grundstückswerte von 1935 (Ostdeutschland) und 1964 (Westdeutschland).

Nachdem am 31.1.2023 die verlängerte Abgabefrist für die Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgelaufen ist und erste Wertbescheide erlassen wurden, kam es vereinzelt zu Klagen vor den Verfassungsgerichten der Länder und vor Finanzgerichten.

Es wurden Zweifel an der Recht- und Verfassungsmäßigkeit geäußert: Das liegt vor allem an den teils erheblichen Unterschieden bei den Grundsteuermodellen, die von den Bundesländern gewählt worden sind – das Reformgesetz sieht neben dem sogenannten Bundesmodell eine Länderöffnungsklausel vor, die eigene Landesgesetze möglich machte. Verfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) oder beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind noch nicht anhängig.


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dpa
Schlagworte zum Thema:  Kommunen, Grundsteuer