Grundsteuer: Lohnt sich Widerspruch? – jeder Vierte plant es

In den meisten Bundesländern wurden die Bescheide für die Grundsteuer 2025 versendet. Laut einer Umfrage von ImmoScout24 müssen 73 Prozent der Wohneigentümer mehr zahlen als vorher – knapp jeder Dritte sogar das Doppelte – und rund jeder Vierte will Widerspruch einlegen. Lohnt sich das?

Am 15. Februar wird für viele Immobilieneigentümer zum ersten Mal die neue Grundsteuer fällig. Wie hoch sie ausfällt, steht in den Briefen, die aktuell von den Städten und Gemeinden versendet werden. Sie sind eine Zahlungsaufforderung.

Eine aktuelle Online-Umfrage von ImmoScout24 unter 2.001 Nutzern der Plattform mit Wohneigentum ergab, dass die große Mehrheit ab diesem Jahr mehr Grundsteuer zahlen muss. Bei einigen Fragen war eine Mehrfachantwort möglich.

"Was für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle ist, führt jetzt für den Einzelnen zu einer höheren finanziellen Belastung", sagt Daniel Hendel, Vice President Product Management bei ImmoScout24.

Doppelte Grundsteuer für 30 Prozent der Eigentümer

Der Umfrage zufolge verdoppelt sich bei 30 Prozent der Wohneigentümer der Betrag der Grundsteuer. Rund ein Fünftel (18 Prozent) der Teilnehmer muss rund 50 Prozent mehr Grundsteuer zahlen, und bei einem Viertel (25 Prozent) sind es mindestens zehn Prozent mehr. Für insgesamt knapp ein Drittel (27 Prozent) der Eigentümer ist die Grundsteuer nicht gestiegen und ebenfalls ein Viertel (25 Prozent) hat sogar weniger Abgaben.

Grundsteuerbescheid: Widerspruch planen 28 Prozent

Eine Mehrheit (65 Prozent) der Eigentümer gab in der Befragung an, die Steuer, so wie sie angesetzt ist, einfach zu entrichten und keine weiteren Recherchen anzustellen – wie beispielsweise eine Prüfung im Transparenzregister. Rund ein Drittel (35 Prozent) plant zumindest eine Recherche, um die Steuererhöhung nachzuvollziehen. Knapp ein Drittel (28 Prozent) kündigte an, nicht nur recherchieren zu wollen, sondern Widerspruch gegen den Steuerbescheid einzureichen.

Tipp: Wenn Fehler vorliegen, muss innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid erhoben werden. Der hat keine aufschiebende Wirkung. Die Grundsteuer muss trotzdem bezahlt werden. 

Grundsteuer steigt: Lohnt sich der Widerspruch?

Die Grundsteuer wird je nach Bundesland mit unterschiedlichen Modellen ermittelt. Nicht immer ist die Berechnung fehlerfrei. Der Einspruch ist unter Umständen möglich, wenn der gemeine Grundstückswert den Grundsteuerwert unterschreitet, führen die Autoren der Umfrage aus. Das muss über ein Gutachten nachgewiesen werden.

Ob sich das lohnt, kann durch einen von ImmoScout24 und Sprengnetter entwickelten Rechner ermittelt werden.

Grundsteuer-Check "Grundsteuerbescheid Einspruch prüfen"

Grundsteuerumlage: Zwei Drittel passen Betriebskosten an

Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) der von ImmoScout24 befragten Eigentümer vermieten ihre Wohnungen oder Häuser als Geldanlage oder zur privaten Altersvorsorge. Davon planen 66 Prozent eine Anpassung der Betriebskosten, um die Erhöhung der Grundsteuer weiterzugeben. 22 Prozent wussten es zum Zeitpunkt der Umfrage noch nicht. Zwölf Prozent planen keine Erhöhung aufgrund der geänderten Grundsteuer.

"Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Zusatzkosten durch höhere Grundsteuerabgaben im ohnehin angespannten Mietmarkt ankommen – dann in Form von Betriebskosten und damit gänzlich ohne schützende Obergrenzen", meint Hendel.

Umlage der Grundsteuer: Was Vermieter beachten müssen

Neue Grundsteuer: Profiteure sind die Kommunen

Gezahlt wird die Grundsteuer von den Eigentümern, die sie nach geltendem Recht zu 100 Prozent auf die Mieter umlegen dürfen. Die Kommunen kassieren insgesamt zirka 14 Milliarden Euro pro Jahr. Wäre die Reform vom Bund nicht bis Ende 2019 beschlossen worden, wie im April 2018 vom Bundesverfassungsgericht gefordert, hätten die Städte und Gemeinden seit Anfang 2020 keine Grundsteuer mehr erheben dürfen.

Die Kommunen bestimmen mit ihren Hebesätzen die Höhe der Abgabe auch nach dem Inkrafttreten der Grundsteuerreform am 1.1.2025 – dadurch kann sich die Grundsteuer für die gleiche Immobilie je nach Wohnort zum Teil um Hunderte Euro unterscheiden. Eigentümer von Mietshäusern müssen oft vierstellige Beträge zahlen. Die Hebesätze können jederzeit geändert werden.

Teilweise kommt eine Schieflage zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken zustande. Das liegt daran, dass Gewerbegrundstücke oft deutlich weniger im Wert gestiegen sind als Wohngrundstücke. Dort, wo es einen hohen Wertzuwachs gab, ist eine überproportionale Grundsteuerbelastung zu erwarten.

Grundsteuerreform: Umsetzung in den Bundesländern


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dpa

Schlagworte zum Thema:  Grundsteuer, Grundsteuerreform