Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
Seit dem 1.1.2024 gelten für die Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen die Vorgaben und Fristen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Regelung gilt für Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger. Darunter fallen Gas-, Öl- und Holzheizungen.
Wer eine Anlage vor dem 1.10.2009 installiert hat, hat für die Heizungsprüfung und -optimierung Zeit bis zum 30.9.2027. Bei neueren Anlagen (ab dem 1.10.2009) muss die Prüfung gemäß § 60b GEG spätestens 16 Jahre nach Einbau erfolgen. Heizungsanlagen, die 2010 eingebaut oder aufgestellt wurden, werden noch 2026 fällig. Für Wärmepumpen in Gebäuden dieser Größe gilt eine separate Prüfpflicht (§ 60a GEG).
Die Initiative Zukunft Altbau rät, bei Bedarf einen hydraulischen Abgleich machen zu lassen, um Heizkosten zu sparen und den CO2-Ausstoß zu senken. Das Gesetz erlaubt es, sich die Heizungsprüfung während eines hydraulischen Abgleichs bestätigen zu lassen.
Die GEG-Novelle soll bis Ende Februar 2026 in den Bundestag eingebracht werden, beruft sich der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) auf Koalitionskreise.
Hydraulischer Abgleich und Heizungsoptimierung
Hydraulischer Abgleich nach § 60c GEG
Seit dem 1.10.2024 ist der hydraulische Abgleich für jede neu errichtete Heizungsanlage – unabhängig vom Energieträger – gesetzliche Pflicht (§ 60c GEG). Für ältere Heizungen wird die Maßnahme nicht ausdrücklich erwähnt.
Die Vorschrift im Wortlaut:
(1) Ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger ist nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten hydraulisch abzugleichen.
(2) Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs im Sinne dieser Regelung beinhaltet unter Berücksichtigung aller wesentlichen Komponenten des Heizungssystems mindestens folgende Planungs- und Umsetzungsleistungen:
1. eine raumweise Heizlastberechnung,
2. eine Prüfung und nötigenfalls eine Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur und
3. die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung.
Für die raumweise Heizlastberechnung ist das in der DIN EN 12831, Teil 1, Ausgabe September 2017, in Verbindung mit DIN/TS 12831, Teil 1, Ausgabe April 2020, vorgesehene Verfahren anzuwenden.
(3) Der hydraulische Abgleich ist nach Maßgabe des Verfahrens B nach der ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“, VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V., 1. Aktualisierte Neuauflage April 2022, Nummer 4.2. oder nach einem gleichwertigen Verfahren durchzuführen.
(4) Die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs ist einschließlich der Einstellungswerte, der Heizlast des Gebäudes, der eingestellten Leistung der Wärmeerzeuger und der raumweisen Heizlastberechnung, der Auslegungstemperatur, der Einstellung der Regelung und des Drückens im Ausdehnungsgefäß schriftlich festzuhalten und dem Verantwortlichen mitzuteilen. Die Bestätigung nach Satz 1 ist auf Verlangen dem Mieter unverzüglich vorzulegen. § 60a Absatz 5 Satz 4 ist entsprechend anzuwenden.
Bei Mehrfamilienhäusern mit bis zu fünf Wohnungen ist ein hydraulischer Abgleich nicht vorgeschrieben. Das gilt auch für Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser.
Heizungsoptimierung nach § 60b GEG: Die Fristen
Ebenfalls seit dem 1.10.2024 müssen ältere Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger auf Optimierung geprüft werden (§ 60b GEG). Hier gelten folgende Fristen:
- Eine Heizungsanlage, die nach dem 30.9.2009 eingebaut oder aufgestellt wurde, keine Wärmepumpe ist und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.
- Eine Heizungsanlage, die vor dem 1.10.2009 eingebaut oder aufgestellt wurde und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist bis zum Ablauf des 30.9.2027 einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.
Die Maßnahmen für die Heizungsoptimierung und den hydraulischen Abgleich entsprechen weitgehend denen aus der EnSimiMaV.
Von Januar bis Mitte September 2024 standen die neuen GEG-Regelungen parallel zu den Vorgaben aus der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV).
Förderung hydraulischer Abgleich: Checkliste
Beim hydraulischen Abgleich wird vom Fachbetrieb ermittelt, wie viel Wärmeleistung nötig ist, um Wohnräume zu beheizen und werden – wenn nötig – die Wassermenge der Heizung und die optimale Vorlauftemperatur eingestellt. Außerdem werden Pumpenleistung und Widerstände im Heizkreislauf errechnet.
Der Energieverbrauch soll sich mit dem hydraulischen Abgleich um bis zu 15 Prozent senken lassen, heißt es auf dem Portal "Intelligent heizen" des VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie.
Während bei der Heizungsoptimierung für die Förderfähigkeit Verfahren A ausreicht, erlaubt das GEG für den hydraulischen Abgleich nur alternative Verfahren, wenn sie gleichwertig zum Verfahren B gemäß § 60c Abs. 3 GEG sind.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Checkliste mit den Kriterien veröffentlicht, die diese Anforderungen an die Förderfähigkeit in der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) erfüllen.
Förderung durch BAFA und KfW: Wo es Zuschüsse gibt
Staatliche Förderung für den hydraulischen Abgleich gibt es nur noch, wenn die Maßnahme nicht unter die GEG-Pflicht fällt. Mit dem Inkrafttreten der EnSimiMaV am 1.10.2022 wurde die Förderung begrenzt auf Bestandsgebäude mit maximal fünf Wohneinheiten.
BAFA-Programm "Heizungsoptimierung"
Wer berechtigt ist, kann beim BAFA über das Programm "Heizungsoptimierung" einen Antrag stellen. Der Fördersatz von 15 Prozent für einzelne Effizienzmaßnahmen erhöht sich um fünf Prozent, wenn nachgewiesen wird, dass die Arbeiten im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) vorgenommen wurden.
KfW-Kredit für Hauseigentümer und WEGs
Hauseigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit größeren Wohngebäuden können alternativ einen Kredit über das "KfW-Programm 261" beantragen; der hydraulische Abgleich wird bei einer Sanierung zum Effizienzhaus unterstützt.
FAQ zum hydraulischen Abgleich
Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Hydraulischen Abgleich gelistet:
FAQ Hydraulischer Abgleich (co2online)
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