Steuerentlastung: Degressive Afa beim Wohnungsbau ab Oktober

Die Sonderabschreibung (degressive AfA) für den Wohnungsbau kommt – befristet auf sechs Jahre, ab einem Effizienzstandard 55 und für alle Bauprojekte ab dem 1.10.2023. Das Bundeskabinett hat die Vorschläge von Bauministerin Klara Geywitz für neue Steueranreize beschlossen.

Sechs Jahre lang sollen sechs Prozent der Investitionskosten beim Wohnungsbau von der Steuer abgeschrieben werden können, ohne Obergrenzen, ab einem Effizienzstandard 55 und für alle Projekte ab dem 1.10.2023 sofort zu Baubeginn – das Bundeskabinett hat am 29. August auf der zweitägigen Klausurtagung in Meseberg die Einführung einer degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) für Neubauten beschlossen.

Der Vorschlag kam von Bauministerin Klara Geywitz (SPD). Sie wolle "angesichts des dramatischen Einbruchs bei den Baugenehmigungen und damit verbunden dem Rückgang der Bauinvestitionen in diesem Jahr" mit erweiterten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten einen Anreiz schaffen, dass Bauvorhaben zügig umgesetzt werden, hatte die Ministerin vor einigen Tagen angekündigt.

Neuer Steueranreiz: Degressive AfA befristet bis 2030

Geywitz hat die Einführung einer bis Ende 2030 befristeten degressiven AfA für Wohngebäude ab Januar 2024 vorgeschlagen, wie zuerst "The Pioneer" berichtete.

Die Sonderabschreibung bilde die Realität ab, sagte Geywitz. In neuen Gebäuden verbaute Technik werde oft innerhalb weniger Jahre überholt. Dadurch verlören Gebäude zu Anfang schneller an Wert.

Degressive AfA die Konditionen im Überblick:

  • Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute oder neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
  • Im ersten Jahr können sechs Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils sechs Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
  • Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
  • Beispielrechnung: Bei 400.000 Euro Investitionskosten sind es im ersten Jahr 24.000 Euro (sechs Prozent von 400.000), im zweiten Jahr 22.560 Euro (400.000 Euro abzüglich der 24.000 Euro vom ersten Jahr = 376.000 Euro Restwert).
  • Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 liegen.
  • Beim Kauf einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.

Wachstumschancengesetz: Milliardenschweres Steuerpaket

Die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für Wohngebäude sind Teil eines aktualisierten Entwurfs zum Wachstumschancengesetz. Der Entwurf wurde am 30. August auf der Klausur in Meseberg beschlossen. Das Gesetz wird nun im Bundestag beraten. Damit es in Kraft treten kann, müssen auch die Bundesländer zustimmen.

Ursprünglich sollte das Kabinett bereits am 16.8.2023 einen Entwurf von Finanzminister Christian Lindner (FDP), der die Wirtschaft mit einem Steuerpaket um jährlich rund sechseinhalb Milliarden Euro entlasten will, beschließen, aber die Ampel-Koalitionäre lagen bei mehreren Themen über Kreuz. Das Vorhaben wurde innerhalb der Regierung geblockt.

Die Verabschiedung im Bundestag ist bislang für den 10.11.2023 geplant. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte zuvor angekündigt, er wolle in Meseberg eine Einigung erzielen.

Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)

Keine News verpassen mit dem Newsletter Immobilienwirtschaft

Alles News rund um die Immobilienwirtschaft – Jeden Dienstag direkt in Ihr E-Mail-Postfach

Jetzt zum Newsletter Immobilienwirtschaft anmelden


Das könnte Sie auch interessieren:

Sanierungs-AfA für Vermieter angekündigt

Erhöhte Gebäude-AfA: Vermieter könnten viel Geld sparen

Kredite: KfW-Förderung für den klimafreundlichen Neubau

Lineare AfA: Steuervorteile beim Mietwohnungsbau ab Januar

dpa
Schlagworte zum Thema:  AfA, Steuern, Neubau, Abschreibung, Wohnungsbau