Schrottimmobilien-Missbrauch: Bundesrat zum Gesetzentwurf

Mit Schrottimmobilien wird oft Schindluder getrieben: Unseriöse Geschäftsleute ersteigern die Gebäude und vermieten sie lukrativ, ohne je den vollen Kaufpreis zu zahlen. Die Regierung will die Praktik unterbinden. Der Bundesrat schlägt noch eine Einschränkung am Gesetzentwurf vor.

Die Bundesregierung will Kommunen in die Lage versetzen, besser gegen ein missbräuchliches Geschäftsmodell vorzugehen, das sogenannte Problem- oder Schrottimmobilien betrifft. Hierzu soll das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geändert werden.

Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Justizministerium, den die Bundesregierung am 13.4.2024 beschlossen hat, stand am 26.4.2024 auf der Tagesordnung im Bundesrat. Die Länderkammer schlägt noch Änderungen vor.

Bundesrat zum Schrottimmobilien-Missbrauchsgesetz

Das Problem

Im Fokus des Regierungsentwurfs stehen Fälle, in denen Gebäude mit erheblichen baulichen Mängeln im Rahmen von Zwangsversteigerungen erworben werden, die Ersteher allerdings nie den vollen Kaufpreis entrichten und dennoch über einen längeren Zeitraum Einkünfte aus der Immobilie erzielen – etwa durch Mieteinnahmen. Das ist nur bei Versteigerungen möglich: Hier wird man mit Erteilung des Zuschlages Eigentümer des Grundstücks, nicht erst mit Eintragung ins Grundbuch.

Die Lösung

Die Bundesregierung will Kommunen die Möglichkeit geben, einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung solcher Grundstücke stellen zu können. Nach der Anordnung der gerichtlichen Verwaltung sollen dann Mieten und andere Einkünfte aus dem Grundstück nicht an den Ersteigerer gezahlt werden, sondern an den gerichtlich bestellten Verwalter. So sollen überhöhte Gebote auf Schrottimmobilien unattraktiv werden.

Bundesrat für Einschränkung

In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf regt der Bundesrat an, Gemeinden nur dann die Möglichkeit der Beantragung einer gerichtlichen Verwaltung zu gewähren, wenn die jeweilige Landesregierung das durch Erlass einer Rechtsverordnung zugelassen hat. Hintergrund des Vorschlags ist es, dass die Zahl der Anwendungsfälle für das Gesetz seiner Begründung nach begrenzt und regional überschaubar ist. Die Länderkammer befürchtet, dass es sonst im gesamten Bundesgebiet zu höheren Kosten im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren kommen könnte, da stets mit der Möglichkeit der Bestellung einer gerichtlichen Verwaltung gerechnet werden müsste.

Schrottimmobilien: So geht es im Gesetzgebungsverfahren weiter

Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet. Die soll in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfassen und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen.

Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Gesetz.

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien (Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz), Stand 15.3.2024


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Schlagworte zum Thema:  Schrottimmobilie, Zwangsversteigerung