EU-Gebäuderichtlinie: Fahrplan für Sanierungen
Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) ist am 28.5.2024 in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten hatten zwei Jahre Zeit die Sanierungsvorgaben umzusetzen.
Die Bundesregierung will mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die Vorgaben 1:1 übernehmen. Kurzfristige Änderungen hat der Bundestag im noch geltenden Gebäudeenergiegesetz in einem sogenannten Omnibusverfahren beschlossen.
EU-Gebäuderichtlinie: Wichtige Vorgaben und Fristen
Bis 2050 soll der gesamte Gebäudebestand zu Nullemissionsgebäuden transformiert sein. Eine Auswahl an Vorgaben und Fristen.
Neue Gebäude sollen ab 2030 von vornherein klimafreundlich konzipiert werden:
- ab 1.1.2028 für alle neuen öffentlichen Gebäude
- ab 1.1.2030 für alle neuen Gebäude
Die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus wird verpflichtend:
- ab 1.1.2028 für alle Neubauten mit 1.000 Quadratmetern Fläche und mehr
- ab 1.1.2030 für alle neuen Gebäude
Die Nutzung von Solarenergie an und auf Gebäuden wird ab 2027 schrittweise verpflichtend. Stichtage:
- ab 2027 neue öffentliche Gebäude und neue Nichtwohngebäude (mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche)
- ab 2028 öffentliche Bestandsgebäude ab 2.000 Quadratmetern schrittweise
- ab 2028 bestehende Nichtwohngebäude (mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche) bei größeren Renovierungen oder Dacharbeiten
- ab 2029 neue Wohngebäude und überdachte Parkplätze
Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden werden bei Neubauten und umfassenderen Renovierungen verpflichtet, E-Ladeinfrastruktur zu installieren oder vorzubereiten.
Renovierung von Nichtwohngebäuden:
- bis 2030 sind es 16 Prozent, die unterhalb eines Schwellenwerts liegen, der noch festgelegt werden muss
- bis 2033 sind es 26 Prozent
Unter den bereits umgesetzten EPBD-Vorgaben sind zum Beispiel Energieausweise: hier gab es im Mai 2026 Änderungen.
Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie EU 2024/1275
EPBD im Gebäudemodernisierungsgesetz
Im Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), wie vom Kabinett beschlossen, werden die Vorgaben der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie 1:1 umgesetzt. Das Gesetz soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) schrittweise ablösen.
Bundestag und Bundesrat müssen den GModG-Entwurf noch beraten.
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Sanierungspflicht: Die ursprünglichen EPBD-Pläne
EU-Parlament wollte strenge Sanierungspflicht
Das EU-Parlament stimmte am 14.3.2023 mit einer deutlichen Mehrheit für strengere Regeln bei der EPBD-Reform – der Plan war, dass bis 2030 alle Wohnhäuser mindestens die Energieeffizienzklasse "E" und bis 2033 mindestens die mittlere Energieeffizienzklasse "D" erreichen sollten. Ausnahmen waren vorgesehen. Zum Vergleich: Bei den in Klasse "G" eingestuften Gebäuden handelt es um die 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude eines Landes, Klasse "A" wäre top.
Altbau / Neubau: Vorschläge des EU-Ministerrats
Damit wurden die ursprünglichen Ideen des EU-Rats deutlich nach oben korrigiert: Der hatte sich am 25.10.2022 in Bezug auf Neubauten darauf geeinigt (allgemeine Ausrichtung), dass 2028 zunächst nur öffentliche Gebäude und ab 2030 alle Gebäude klimaneutral sein sollen. Ausnahmen sollte es für historische Gebäude, Gebetshäuser oder Gebäude für Verteidigungszwecke geben.
Für den Bestand schlug der EU-Rat Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz auf Grundlage eines "nationalen Pfads" vor – mit zwei Kontrollpunkten: Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des Wohngebäudebestands sollte bis 2033 mindestens dem Niveau der Energieeffizienzklasse "D" entsprechen – und bis 2040 soll ein nationaler Wert erreicht werden, "der sich aus einer schrittweisen Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2033 bis 2050 entsprechend dem Umbau des Wohngebäudebestands" in einen Net-Zero-Gebäudebestand ergibt.
Eine Sanierungspflicht für Wohnhäuser bis zehn Einheiten sollte nach einem Eigentümerwechsel innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf einsetzen.
EU-Kommission riet zur Sanierungspflicht
Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat Vorschläge für eine neue Gebäuderichtlinie bereits am 15.12.2021 vorgelegt. Die Behörde riet ebenfalls zu einer Sanierungspflicht. Bis spätestens 2030 soll kein Gebäude mehr der schlechtesten Effizienzklasse "G" angehören, hieß es hier: 15 Prozent des Gebäudebestands mit der schlechtesten Energieeffizienz sollten bis zum Jahr 2027 von Klasse "G" auf mindestens Klasse "F" verbessert werden – bei Wohngebäuden entsprechend bis 2030. Bis 2033 sollte die Klasse "E" erreicht werden.
European Green Deal: Das "Fit for 55"-Paket
Die EPBD-Reform war Teil des Klimapakets "Fit for 55", mit dem die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden sollen.
Am 14.7.2021 veröffentlichte die EU-Kommission das "Fit for 55"-Programm mit zwölf Vorschlägen. Das war der erste Schritt hin zum klimaneutralen Europa bis 2050 – und Teil der Umsetzung des Projekts European Green Deal. Als konkrete Maßnahmen wurden:
- das Emission Trading System (ETS), das den Gebäudesektor in ein separates europäisches Emissionshandelssystem einbezieht,
- die Renewable Energy Directive (RED), die einen gemeinsamen Rahmen für die Förderung von Energien aus erneuerbaren Quellen vorgibt,
- die Energy Efficiency Directive (EED) mit der Energieeffizienz als Zielwert,
- die Effort Sharing Regulation (ESR), eine Richtlinie, die das Klimaziel 2030 anhand der Leistungsfähigkeit der EU-Mitgliedstaaten verteilt, und
- die Energiesteuerrichtlinie Energy Taxation Directive (ETD) genannt.
Mit dem Sustainable Europe Investment Plan als Teil des European Green Deal hatte die EU-Kommission schon Anfang 2020 festgelegt, aus welchen Quellen der enorme Kapitalbedarf von rund einer Billion Euro für ein klimaneutrales Europa stammen soll.
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