Stufenplan

Solarpflicht für Dächer: das regelt die EU


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Die Gebäuderichtlinie EPBD enthält verbindliche EU-weite Solarpflicht – die greift auch für Dächer von Wohnhäusern. Das ist der Stufenplan.

Eine EU-weite Solarpflicht wurde über Jahre diskutiert. Die Europäische Kommission schlug 2022 den sogenannten REPowerEU-Plan vor, um unabhängig von russischen Energielieferungen zu werden. Im Mai 2024 trat die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive, Richtlinie 2024/1275) in Kraft – mit gestaffelten Vorgaben zur Solarpflicht für Gebäude aller Mitgliedstaaten.

Die Umsetzungsfrist für die nationalen Gesetzgeber lief am 28.5.2026 ab – Deutschland hat die Frist noch nicht vollständig eingehalten. Die Bundesregierung will mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die Vorgaben 1:1 übernehmen

Stufenplan der EU-Solarpflicht (Artikel 10 EPBD)

  • 31.12.2026: Neue öffentliche Gebäude und neue Nichtwohngebäude (mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche)
  • 31.12.2027: Bestehende Nichtwohngebäude (mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche) bei größerer Renovierung oder genehmigungspflichtigen Dacharbeiten
  • 31.12.2028: Bestehende öffentliche Gebäude (ab 2.000 Quadratmeter Nutzfläche)
  • 31.12.2029: Alle neuen Wohngebäude und neue überdachte Parkplätze
  • 31.12.2030: Bestehende öffentliche Gebäude (mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche)

Eine generelle Solarpflicht für Bestandswohngebäude ist in der EPBD nicht vorgesehen – auch nicht bei Dachsanierungen.

EU-Solarpflicht: Einschränkungen & Ausnahmen

Die Solarpflicht in den EU-Mitgliedstaaten soll nur gelten, wenn die Installation technisch, finanziell und funktional vertretbar ist. Ausnahmen sind unter anderem:

  • Statisch ungeeignete Dächer
  • Denkmalgeschützte Gebäude
  • Zu geringe Nutzfläche
  • Unverhältnismäßig hohe Kosten

Die genaue Definition dieser Schwellen obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten.

Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.4.2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)

Solarpflicht im Gebäudemodernisierungsgesetz

In § 106 GModG "Solarenergie in Gebäuden“ soll die Einführung einer bundesweiten Solarpflicht geregelt werden. Die Umsetzung des Standards aus der EPBD ist überfällig. Viele Bundesländer haben bereits eigene Vorgaben geschaffen

Der Bundesrat hat gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Regelungen zur Solarnutzungspflicht konkretisiert werden können. Derzeit fehlten Vorgaben zur Größe der zu errichtenden Solaranlage, heißt es in einer Stellungnahme.

 

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