Umweltbundesamt

Klimaziele verfehlt: Lösungen für den Gebäudesektor


Klimaziele verfehlt: Lösungen für den Gebäudesektor

Deutschland kommt beim Klimaschutz kaum voran. Auch im Gebäudesektor wurden im vergangenen Jahr die Ziele verfehlt. Was das Bundesumweltministerium vorschlägt.

Im Gebäudesektor stiegen die Emissionen 2025 laut Klimabilanz des Umweltbundesamts (UBA) gegenüber 2024 um 3,4 Prozent auf 103,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Dirk Messner, Präsident der Behörde, begründete das vor allem mit der kühleren Witterung in der aktuellen Heizperiode. DasTempo beim Umstieg auf klimafreundliche Energien sei noch zu niedrig.

Umweltminister Carsten Schneider (SPD) nannte Wärmepumpen einen "Hoffnungsträger" neben Elektroautos. Ein Klimaschutzprogramm will er am 25. März vorlegen. Die UBA-Klimabilanz wird nun von einem Expertenrat für Klimafragen, einem unabhängigen Wissenschaftler-Gremium, überprüft.

Lässt die GEG-Reform das Klimaziel 2030 wackeln?

Das gesetzliche Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, bleibt laut Umweltbundesamt erreichbar. Es gibt aber eine Lücke: Die Projektionsdaten weisen einen Rückgang bis 2030 um nur 62,6 Prozent aus. Und: Die Prognose bildet die klimapolitischen Beschlüsse mit Stand November 2025 ab. 

Noch nicht enthalten sind die Reformpläne der schwarz-roten Koalition: Für den Gebäudesektor relevant ist dabei die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), bekannt auch als Heizungsgesetz der früheren Ampel-Regierung.

Eckpunkte in dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sehen vor, dass der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein soll, wenn ab 2029 anteilig klimafreundliche Brennstoffe wie Biomethan genutzt werden. Bisher hat die Koalition aber nur vereinbart, dass der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe ab Januar 2029 bei mindestens zehn Prozent liegen soll - weitere Schritte sind noch nicht festgelegt. Umweltverbände warnten vor Rückschritten beim Klimaschutz.

Minister Schneider sagte mit Blick auf den Iran-Krieg in einem dpa-Videointerview: "Wir müssen weg von Öl und Gas. Es ist klimaschädlich, es ist langfristig auch teurer, und deswegen ist der Ausbau der Erneuerbaren zentral für diese Regierung." Sie machten unabhängiger von Gas- und Ölimporten.

Klimaschutzbericht 2025 der Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat seinen Klimaschutzbericht 2025 im vergangenen August beschlossen. Während es in der vorläufigen Fassung noch hieß, das GEG sei eines der wirksamsten Instrumente im Gebäudesektor, "inklusive der 65-Prozent-Regel", fehlte die Aussage in der endgültigen Version.

Die 65-Prozent-Pflicht in § 71 GEG legt fest, dass bei einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen müssen.

Gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) legt die Bundesregierung dem Bundestag jährlich einen solchen Bericht vor.

Unterrichtung durch die Bundesregierung Klimaschutzbericht 2025 (Stand 7.8.2025)

Gutachten des Expertenrats für Klimafragen

Vor der Bundestagswahl 2025 hatte der Expertenrat für Klimafragen es als "gefährlich" bezeichnet, das Paket aus GEG 2024, Sanierung und Wärmeplanung zurückzudrehen.

Der Gebäudesektor müsse gezielter angegangen, Förderungen sozial gerechter werden und das Heizungsgesetz bleiben – sonst würden die Ziele verfehlt, heißt es im jüngsten Zweijahresgutachten, das am 5.2.2025 vorgestellt wurde.

Gutachten zu bisherigen Entwicklungen der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsgesamtmengen und Jahresemissionsmengen sowie Wirksamkeit von Maßnahmen (gemäß § 12 Abs. 4 Bundes-Klimaschutzgesetz)

Klimaziel verfehlen wird teuer für Deutschland

Im Klimaschutzprogramm muss die Bundesregierung erklären, was sie gegen die Zielverfehlungen beim Klimaschutz bis 2040 (mindestens 88 Prozent Treibhausgasminderung) und 2045 (Treibhausgasneutralität) tun will, vor allem in den kritischen Sektoren, dazu gehört auch der Gebäudebereich.

Nach europäisch vereinbarten Vorgaben muss Deutschland die Emissionen bis 2030 um die Hälfte senken im Vergleich zu 2005. Seit 2024 ist man hier nach Berechnungen des Expertenrats nicht mehr auf Kurs. Bei Nichterreichen der Ziele müssen die Rechte zum CO2-Ausstoß dann von Mitgleidsstaaten gekauft werden.

Wie teuer das wird, ist noch nicht abzusehen. "Es wird aber vielfach angenommen, dass die Kosten mindestens in der Größenordnung von 50 bis 100 Euro pro Tonne CO2 liegen werden, möglicherweise auch höher", erwartet Sascha Samadi vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie. Das würde bedeuten, dass Deutschland infolge seiner unzureichenden Emissionsminderungen etwa im Gebäudesektor bis 2030 mit Kosten in Höhe von mindestens elf bis 22 Milliarden Euro rechnen müsse.

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KSG-Novelle: Kontrolle der Ziele sektorenübergreifend

Die Einhaltung der Klimaziele wird mit der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG), die am 17.7.2024 in Kraft getreten ist, nicht mehr rückwirkend nach verschiedenen Sektoren kontrolliert, sondern mehrjährig und sektorübergreifend.

Die Bundesregierung soll entscheiden, in welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen die zulässige CO2-Gesamtmenge bis 2030 erreicht werden kann – allerdings erst, wenn es zwei Jahre in Folge zu einer Zielverfehlung kommt.

Die Umsetzung der Novelle wird in den Projektionsberichten abgebildet, die das UBA in Abstimmung mit den zuständigen Ressorts aller Sektoren auf Bundesebene koordiniert. Nach § 5 KSG werden am 15. März eines jeden Jahres die Daten der Treibhausgasemissionen des Vorjahres festgelegt

Die sind die Grundlage für die im KSG festgesetzten Aufgaben des Expertenrats, der jeweils einen Monat Zeit hat, die Daten zu prüfen. Danach müssen die zuständigen Ministerien innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen.

Klimaschutzberichte nach KSG-Vorgaben: Hintergrund

Bereits mit der KSG-Novelle 2021 wurden die Klimaziele erhöht. Zu den Maßnahmen zählten das "Klimaschutzprogramm 2030", das vom Bundeskabinett im Oktober 2019 beschlossen wurde. Dazu gehören die CO2-Bepreisung und das "Fit For 55"-Paket zur Umsetzung des EU-Klimaziels. Im Mai 2021 wurde ein "Sofortprogramm 2022" beschlossen, das zusätzliche Maßnahmen enthielt, für die erhebliche Mittel für die Förderung energieeffizienter Gebäude in Aussicht gestellt wurden.

In den Klimaschutzberichten nach § 10 Absatz 1 KSG unterrichtet die Bundesregierung das Parlament über den jeweils aktuellen Stand der Klimapolitik, die Entwicklung der CO2-Emissionen, den Stand der Umsetzung der Klimaschutzprogramme und der Minderungswirkung sowie zur Klimazielerreichung nach § 3 KSG.

Neben der Klimaberichterstattung wird auch über die Umsetzung von Maßnahmen berichtet. Das Monitoring findet jährlich statt.

Expertenrat der Bundesregierung: Zweite Amtszeit

Die Aufgaben des fünfköpfigen Expertenrats sind im KSG festgeschrieben. Auf Vorschlag von Umweltminister Schneider hat die Bundesregierung am 6.8.2025 die Mitglieder für die nächsten fünf Jahre benannt. Die zweite Amtsperiode begann am 1.9.2025.

Erneut berufen wurden die bisherigen Ratsmitglieder Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge (Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln) sowie Dr. Barbara Schlomann (Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung Karlsruhe). Neue Mitglieder sind Prof. Dr. Dr. Tanja Kneiske (Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien Cottbus), Prof. Dr. Allister Loder (Technische Universität München) sowie Prof. Dr. Julia Pongratz (Ludwig-Maximilians-Universität München).


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