Klimaschutzprogramm ungenügend?

Bundesregierung setzt auf Anreize im Gebäudesektor


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Der Expertenrat für Klimafragen hat die Bundesregierung für ihr neues Klimaschutzprogramm kritisiert – zu unambitioniert. Für die Immobilienbranche setzt es auf Freiwilligkeit und Anreize. Wirtschaftlich oder weltfremd? Ein Überblick.

Deutschland wird dem Expertenrat für Klimafragen zufolge die Klimaziele bis 2030 und darüber hinaus verfehlen. Die Anstrengungen der Bundesregierung beim Klimaschutz reichen demnach nicht aus. 

Das Klimaschutzprogramm 2026 mit 67 Maßnahmen hatte das Kabinett am 25. März beschlossen. Im Gebäudesektor soll auf Anreize für einen gezielten Umstieg in emissionseffizientere und kosteneffizientere Verbräuche gesetzt werden.

Expertenrat: Klimaschutzprogramm ungenügend 

Im Prüfbericht zur Berechnung der Treibhausgasemissionen 2025 und zu den Projektionsdaten 2026 kommt der Klimarat zu einem anderen Ergebnis als das Umweltbundesamt (UBA). Das Klima-Budgetziel könne zwar knapp erreicht werden, mit einer Überschreitung in der Größenordnung von lediglich ein bis 1,6 Prozent, allerdings ergäben sich im Zeitverlauf "zunehmend ausgeprägte Zielverfehlungen".

Das am 25. März vorgestellte neue Klimaschutzprogramm 2026 bewertet die dem Bundesumweltministerium nachgeordnete Behörde als ungenügend: Die darin vorgelegten Maßnahmen erfüllten nicht die Anforderungen, um die Klimaziele für 2030 und 2040 zu erreichen. Die Wissenschaftler dringen daher auf eine rasche Überarbeitung. Andernfalls drohe auch im Jahr 2027 eine Budgetüberschreitung festgestellt zu werden.

Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) ist die Bundesregierung zu Nachbesserungen verpflichtet, wenn der Expertenrat für Klimafragen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren eine Überschreitung der Ziele feststellt.

Unterrichtung durch den Expertenrat für Klimafragen "Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den Projektionsdaten 2026 – Prüfung und Bewertung der Emissionsdaten sowie der Projektionsdaten"

Umweltminister zu erneuerbaren Energien

Ein sehr erfolgreiches ordnungsrechtliches Instrument sei der europäische Zertifikatehandel, sagte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) nach dem Beschluss der Klimaschutzprogramms im Mai. Mit ihm werde ein Preissignal gesetzt.

Die schwarz-rote Koalition setze grundsätzlich auf Anreize für einen gezielten Umstieg in emissionseffizientere und kosteneffizientere Verbräuche, sagte Schneider und verwies auf sozial gestaffelte Anreize für eine Wärmepumpe. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, um unabhängiger von Öl und Gas zu werden, die Kreislaufwirtschaft und die Förderung der Elektromobilität sollen einen Schub erhalten.

In dem Antrag "Klimaschutzprogramm als Entlastungsprogramm", den der Bundestag am 27.3.2026 erstmals beraten und an die Ausschüsse überwiesen hatte, fordern die Grünen, dass von der Koalition geplante Gesetzesänderungen in den Bereichen Stromnetze, erneuerbare Energien und Gebäudeenergie sofort zurückgezogen werden sollten - diese würden "die Klimaschutzlücke noch vergrößern und Strom und Wärme verteuern".

Konkret geht es auch um die Pläne von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), die Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen zu streichen.

Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit in Einklang bringen

"Im Gebäudebereich werden notwendige Standards nicht konsequent umgesetzt, sodass zentrale Einsparpotenziale ungenutzt bleiben", kommentierte Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt im DIW Berlin (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung), das Klimaschutzprogramm. "Damit entstehen erhebliche Zweifel, ob die Klimaziele für 2030 tatsächlich erreicht werden können." Insgesamt wirkten die angekündigten Emissionseinsparungen zu optimistisch gerechnet und seien mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, da sie stark auf Förderprogramme und freiwillige Effekte setzten. 

"Um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, sind eine realistische Priorisierung und verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend", sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Drei Faktoren müssten im Gleichgewicht stehen: Klimaschutz, Finanzierbarkeit und Investitionssicherheit.

Dieses Gleichgewicht gerate unter Druck, weil zentrale Bewertungsgrundlagen wie der Projektionsbericht 2025 auf dem noch geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) basierten und nicht mehr die aktuelle Realität widerspiegelten. Die wachsende Lücke zwischen veralteten Zahlen und tatsächlichen Anforderungen führe dazu, dass die Unternehmen in eine Situation zunehmender Unsicherheit gerieten, was Planung und Finanzierung angehe, so der Verbandschef.

Förderung: Fokus auf Einzelmaßnahmen

Positiv bewertete der GdW, dass der Fokus weiterhin auf Einzelmaßnahmen liegt: Rund 92 Prozent der jährlichen Einsparungen innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen so erzielt werden. Zusätzlich sind eine Erweiterung der steuerlichen Förderung (§ 35c EStG) und einkommensabhängige Boni für Effizienzmaßnahmen vorgesehen. Kritisch bleibt demnach, dass viele Maßnahmen stark von externen Faktoren abhängig sind, etwa Stromnetzen und Energiepreisen, die außerhalb der Steuerungsmöglichkeiten der Wohnungsunternehmen liegen.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßte insbesondere den Zehn-Prozent-Bonus für Worst Performing Buildings, der Selbstnutzern und Vermietern zugutekomme und notwendige Einzelmaßnahmen gezielt anstoßen könne. "Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass wir die Investitionen dorthin lenken müssen, wo jeder eingesetzte Euro die größtmögliche CO2-Minderung erzielt", so  ZIA-Präsidentin Iris Schöberl. Auch müsse die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht zügig erfolgen. Sie biete die Chance, wichtige wirtschaftliche Impulse zu setzen.

Der ZIA unterstützt auch die vom Umweltministerium als zentrale Maßnahme genannte Stärkung der Förderung der Wärmenetze (BEW). Beim geplanten 30-prozentigen Einkommensbonus ergebe sich jedoch eine soziale Schieflage, da er ausschließlich selbstnutzende Eigentümern fördere. Schließlich sei die Finanzierung der Gebäudewende noch zu unklar: Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung müssten zweckgebunden in den Gebäudesektor zurückfließen.

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Lässt die GEG-Reform das Klimaziel 2030 wackeln?

Das gesetzliche Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, bleibt laut UBA erreichbar. Es gibt aber eine Lücke: Die Projektionsdaten weisen einen Rückgang bis 2030 um nur 62,6 Prozent aus, und die Prognose bildet die klimapolitischen Beschlüsse mit Stand November 2025 ab. Die GEG-Reformpläne der schwarz-roten Koalition sind darin noch nicht enthalten.

Eckpunkte in dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sehen vor, dass der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein soll, wenn ab 2029 anteilig klimafreundliche Brennstoffe wie Biomethan genutzt werden. Umweltverbände warnten vor Rückschritten beim Klimaschutz.

Den Start der 65-Prozent-Regel in § 71 GEG, die festlegt, dass bei einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen müssen, hat die Bundesregierung kürzlich verschoben.

Vor der Bundestagswahl 2025 hatte der Expertenrat für Klimafragen es als "gefährlich" bezeichnet, das Paket aus GEG 2024, Sanierung und Wärmeplanung zurückzudrehen. Der Gebäudesektor müsse gezielter angegangen, Förderungen sozial gerechter werden und das sogenannte Heizungsgesetz bleiben. Den Reformentwurf für das Wärmeplanungsgesetz (WPG) hat das Kabinett Ende Mai 2026 beschlossen.

KSG-Novelle: Kontrolle der Ziele sektorenübergreifend

Die Einhaltung der Klimaziele wird mit der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG), die am 17.7.2024 in Kraft getreten ist, mehrjährig und sektorübergreifend kontrolliert. Die Bundesregierung entscheidet, in welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen die zulässige CO2-Gesamtmenge bis 2030 erreicht werden kann – allerdings erst, wenn es zwei Jahre in Folge zu einer Zielverfehlung kommt.

Die Umsetzung der Novelle wird in den Projektionsberichten abgebildet, die das UBA in Abstimmung mit den zuständigen Ressorts aller Sektoren auf Bundesebene koordiniert. Nach § 5 KSG werden am 15. März eines jeden Jahres die Daten der Treibhausgasemissionen des Vorjahres festgelegt. Die sind die Grundlage für die im KSG festgesetzten Aufgaben des Expertenrats, der jeweils einen Monat Zeit hat, die Daten zu prüfen. Danach müssen die zuständigen Ministerien innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen.

Die Bundesregierung hat am 6.8.2025 die Ratsmitglieder für die nächsten fünf Jahre benannt. Die zweite Amtsperiode begann am 1.9.2025. Ratsmitglieder sind Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge (Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln), Dr. Barbara Schlomann (Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung Karlsruhe), Prof. Dr. Dr. Tanja Kneiske (Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien Cottbus), Prof. Dr. Allister Loder (Technische Universität München) und Prof. Dr. Julia Pongratz (Ludwig-Maximilians-Universität München).


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dpa

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