EH55-Neubau: Förderantrag ab 16. Dezember möglich
Die Bundesregierung will den Wohnungsbau ankurbeln und reaktiviert dafür eine vor Jahren abgeschaffte Neubauförderung: Ab dem 16. Dezember gibt es wieder Geld für den Neubau und Erstkauf von Effizienzhäusern mit dem Standard EH55. Das sind Gebäude, die nur 55 Prozent der Energie verbrauchen, die ein Standardhaus benötigt.
Der Haushaltsausschuss im Bundestag hat in seiner Bereinigungssitzung am 14.11.2025 den Etat 2026 beschlossen: Darin sind 800 Millionen Euro für die Förderung von Effizienzhäusern EH55 aufgeführt. Das Parlament soll darüber am 28. November abschließend beraten.
Die Förderung wird in das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau" integriert.
Neustart für EH55-Förderung: Voraussetzungen
Voraussetzung ist neben dem Standard EH55, dass die Wärme zu hundert Prozent mit erneuerbaren Energien erzeugt wird – durch Wärmepumpen, Biogas oder Fernwärme. Häuser mit Öl- oder Gasheizungen sind damit ausgeschlossen.
Wenn der Antrag gestellt wird, muss bereits eine Baugenehmigung vorliegen.
Gefördert wird der Neubau im EH55-Standard über zinsverbilligte Kredite der staatlichen Förderbank KfW, und zwar so lange das Geld reicht.
- Pro Wohneinheit kann ein Kredit von bis zu 100.000 Euro beantragt werden. Der Zinssatz wird zum Förderstart festgelegt und von der KfW veröffentlicht. Er orientiert sich am Kapitalmarkt und wird aus Bundesmitteln verbilligt, solange das Geld reicht.
- Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre, die Zinsbindungsfrist höchstens zehn Jahre.
- Auch für Nichtwohngebäude kann Förderung beantragt werden.
- Bauherren müssen den Antrag auf Förderung vor Beginn des Bauvorhabens stellen. Kaufverträge dürfen erst ab dem 16.12,2025 geschlossen werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht zulässig.
Mit der Wiederaufnahme des EH55-Programms trage man nun dazu bei, dass zügig mehr dringend benötigter Wohnraum entstehe, sagte KfW-Vorständin Melanie Kehr.
Nach früheren Zahlen des Bauministeriums sind mehr als 760.000 Wohnungen genehmigt, wurden aber nicht gebaut.
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Förderstopp der EH55-Förderung: Hintergrund
Die Förderung war im Jahr 2022 unter der Ampel-Regierung gestoppt worden mit dem Argument, dieser Energiestandard habe sich längst etabliert. Daher sollte fortan der strengere und teurere Standard EH40 gefördert werden.
Für viele Neubauprojekte, die noch im EH55-Standard geplant und genehmigt wurde, konnte kein erfolgreicher Förderantrag mehr gestellt werden. In der Folge legten viele Investoren ihre Planungen für EH55-Häuser auf Eis und bauten überhaupt nicht.
KfW-55-Förderung im Koalitionsvertrag
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht die Reaktivierung des EH55-Standards vor. Dort steht wörtlich:
"Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wollen wir zeitlich befristet zur Aktivierung des Bauüberhangs wiederherstellen."
GdW: EH55-Standard ausweiten auf Sonder-AfA
Nach Einschätzung des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW bietet das KfW-Programm erhebliches Potenzial: Allein bei den Mitgliedsunternehmen könnten 17.000 bis 20.000 Wohnungen kurzfristig auf den Weg gebracht werden, heißt es in einer Mitteilung. "Mit der Wiederaufnahme dieser Förderung wird ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst", sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko.
Um den Wohnungsbau im EH55-Standard wirklich voranzubringen, müsste dem Verband zufolge auch bei der steuerlichen Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b Einkommensteuergesetz ausreichen. Bislang sind dafür ein strengerer EH40-Standard plus das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) vorgeschrieben.
"Der teure EH40-Standard spielt längst keine Rolle mehr – es ist höchste Zeit, dass der Bund hier nachjustiert", so Gedaschko. Die Sonderabschreibung sei insbesondere für private Investoren relevant und entlaste die Inanspruchnahme der KfW-Förderung.
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