KfW-Programm

EH55-Plus-Förderung: das gilt ab März


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KfW-Programm: Bedingungen für Neubauförderung EH55-Plus

Seit Mitte Dezember 2025 können wieder Anträge für die die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung gestellt werden. Zum 2.3.2026 wurden die Zinssätze deutlich gesenkt. Das sind die Bedingungen.

Am 16.12.2025 ist die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung gestartet. Beantragt werden können zinsverbilligte Kredite bei der staatlichen KfW-Bank und kommunaler Zuschüsse. Um das Programm noch attraktiver zu gestalten, werden die Zinssätze zum 2.3.2026 weiter gesenkt.

Eine Förderung ist nun für einen effektiven Zins von einem Prozent pro Jahr – bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung – möglich. Zum Start des Förderprogramms lag der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung bei 2,84 Prozent effektiv. Annuitätische Darlehen mit zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung gab es zu einem Zinssatz von rund 1,94 Prozent effektiv.

Nach Angaben des Bundesbauministeriums wurden bisher rund 17.000 neue Wohneinheiten im EH55--Plus-Standard gefördert.

EH55-Plus-Förderung: Voraussetzungen im Überblick

Effizienzhaus 55-Plus-Gebäude dürfen nur 55 Prozent der Energie verbrauchen, die ein Standardhaus benötigt. Voraussetzung ist neben dem Standard EH55 außerdem, dass die Wärme zu hundert Prozent mit erneuerbaren Energien erzeugt wird – durch Wärmepumpen, Biogas oder Fernwärme. Häuser mit Öl- oder Gasheizungen sind damit ausgeschlossen.

Wenn der Antrag gestellt wird, muss bereits eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.

  • Pro Wohneinheit kann ein Kredit von bis zu 100.000 Euro beantragt werden. Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird aus Bundesmitteln verbilligt.
  • Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre, die Zinsbindungsfrist bis zehn Jahre.
  • Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden.
  • Auch für Nichtwohngebäude kann Förderung beantragt werden.
  • Kommunen können einen Zuschuss von fünf Prozent erhalten.
  • Bauherren müssen den Antrag auf Förderung vor Beginn des Bauvorhabens stellen. Kaufverträge dürfen erst ab dem 16.12.2025 geschlossen werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht zulässig.

Die Mittel für die Förderung werden einmalig bereitgestellt. Der Kreditbetrag muss innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden.

Die Abruffrist kann maximal bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Förderung ist befristet und endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind. Im Bundeshaushalt 2026 sind dafür 800 Millionen Euro aufgeführt.

Die Förderung wird in das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau" integriert.

Weitere Informationen:

KfW-Kredit Nr. 297/298: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

KfW-Kredit Nr. 299: Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreis­segment – Kommunen (Zuschuss 498, 499)

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Förderstopp der EH55-Förderung: Hintergrund

Die EH55-Förderung war im Jahr 2022 unter der Ampel-Regierung gestoppt worden mit dem Argument, dieser Energiestandard habe sich längst etabliert. Daher sollte fortan der strengere und teurere Standard EH40 gefördert werden.

Für viele Neubauprojekte, die noch im EH55-Standard geplant und genehmigt wurde, konnte kein erfolgreicher Förderantrag mehr gestellt werden. In der Folge legten viele Investoren ihre Planungen für EH55-Häuser auf Eis und bauten überhaupt nicht.

Nach früheren Zahlen des Bauministeriums sind mehr als 760.000 Wohnungen genehmigt, wurden aber nicht gebaut. Mit der Wiederaufnahme des EH55-Programms trage man dazu bei, dass zügig mehr dringend benötigter Wohnraum entstehe, sagte KfW-Vorständin Melanie Kehr.

KfW-55-Förderung im Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht die Reaktivierung des EH55-Standards vor. Dort steht wörtlich:

"Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wollen wir zeitlich befristet zur Aktivierung des Bauüberhangs wiederherstellen."

GdW: Faktische Benachteiligung der Wohnungswirtschaft

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sieht weiterhin erheblichen Anpassungsbedarf bei der Ausgestaltung desr Programms. Entscheidend sei jetzt, die Förderprogramme so auszugestalten, dass sie in der Praxis auch tatsächlich funktionieren und Planungssicherheit bieten. Von den bereitstehenden 800 Millionen Euro sei bislang nur etwa ein Viertel abgerufen worden.

"Das zeigt: Neben den Zinssätzen bestehen strukturelle Hemmnisse", sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko. Problematisch seiht er insbesondere die derzeitige Auslegung des Vorhabenbeginns: Weil bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags als förderschädlich gilt, sind Wohnungsunternehmen, die Generalübernehmer beauftragen oder öffentlich ausschreiben müssen, faktisch benachteiligt.

Auch die Nutzung der GdW-Rahmenvereinbarung serielles und modulares Bauen ist demnach derzeit förderschädlich, obwohl gerade serielle Bauweisen einen wichtigen Beitrag zu schnellerem und kostengünstigerem Neubau leisten.

Der Verband fordert für die Wohnungswirtschaft:

  • Zinssätze von dauerhaft höchstens einem Prozent im EH55-Programm,
  • eine Verlängerung des Programms mindestens über das Jahr 2026 hinaus zur Sicherung von Planungssicherheit,
  • praktikable Regelungen zum Vorhabenbeginn, insbesondere für öffentlich ausschreibende Unternehmen,
  • die Förderfähigkeit von Projekten im Rahmen der seriellen Bauweise.


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Schlagworte zum Thema:  Neubau , Förderung , Wohnungsbau
1 Kommentar
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Bernd Michalski

Tue Dec 16 19:42:59 CET 2025 Tue Dec 16 19:42:59 CET 2025

Wenn ab sofort Bauherren Anträge für die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung stellen können und wenn dazu GdW-Präsident Axel Gedaschko meint:
"Der teure EH40-Standard spielt längst keine Rolle mehr – es ist höchste Zeit, dass der Bund hier nachjustiert."
Ist das genau der Sachverhalt, den Dr. Markus Krall so beschrieb:
„Subventionen ist die Belohnung für das Versagen.“

Denn es kann keine zukunftsfähige Lösung sein, wenn beim Wohnungsneubau mit Subventionen, auch geförderter Wohnungsbau genannt, die sogenannte Sozialbindung nach 15 Jahren wegfällt und diese Wohnungen dann zu „Marktmieten“ angeboten werden können.
Vermutlich müssen dann sehr viele Mieter aus finanziellen Gründen ihre Wohnung, sowie ihre damit verbundenen und seit langem bestehenden sozialen Beziehungen, aufgeben.

Die Initiative kostenreduziertes Bauen in Hamburg, hat in den drei Handlungsfeldern u.a. die Optimierung der Planung und der Prozesse angemahnt.

Die „Immobilisten für das Wohnen“ sollten nicht weiterhin sektenartig auf die Erleuchtung aus der Bauwirtschaft, sowie aus der Politik warten, bis jemand ein weißes Kaninchen aus dem Hut zaubert, sondern vorausschauend und strategisch denkend Investments eigenständig in disruptive Innovationen der Bau- und Immobilienwirtschaft tätigen.