KfW-Programm

Neubauförderung EH55-Plus: Frist wird verlängert


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Das bis zum 30.6.2026 befristete EH55-Plus-Förderprogramm für den Neubau und Ersterwerb von Immobilien wird verlängert, wie das Bundesbauministerium mitteilte – solange die Mittel reichen und längstens bis Jahresende. Das sind die Konditionen.

Am 16.12.2025 wurde die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit zinsverbilligten Krediten und kommunalen Zuschüssen neu aufgelegt. Um das Programm attraktiver zu gestalten, wurde am 2.3.2026 nachgebessert und die Zinssätze weiter gesenkt.

Ursprünglich sollte das Programm am 30.6.2026 planmäßig auslaufen. Jetzt gab das Bundesbauministerium bekannt, dass darüber hinaus Anträge bei der staatlichen KfW-Bank gestellt werden können: "Bis die Fördermittel vollständig verausgabt sind – längstens jedoch bis zum Jahresende", heißt es.  

EH55-Plus-Förderung: Voraussetzungen im Überblick

Gesenkter Zinssatz

Eine Förderung ist seit März 2026 für einen effektiven Zins von einem Prozent pro Jahr – bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung – möglich. Zum Start des Förderprogramms lag der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung bei 2,84 Prozent effektiv. Annuitätische Darlehen mit zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung gab es zu einem Zinssatz von rund 1,94 Prozent effektiv.

EH55-Standard und erneuerbare Energien 

Die Gebäude dürfen nur 55 Prozent der Energie verbrauchen, die ein Standardhaus benötigt. Voraussetzung ist neben dem Standard EH55, dass die Wärme zu hundert Prozent mit erneuerbaren Energien erzeugt wird – durch Wärmepumpen, Biogas oder Fernwärme. Häuser mit Öl- oder Gasheizungen sind damit ausgeschlossen.

Antragstellung: Voraussetzungen

Wenn der Antrag gestellt wird, muss bereits eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.

  • Pro Wohneinheit kann ein Kredit von bis zu 100.000 Euro beantragt werden. Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird aus Bundesmitteln verbilligt.
  • Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre, die Zinsbindungsfrist bis zehn Jahre.
  • Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden.
  • Auch für Nichtwohngebäude kann Förderung beantragt werden.
  • Kommunen können einen Zuschuss von fünf Prozent erhalten.
  • Bauherren müssen den Antrag auf Förderung vor Beginn des Bauvorhabens stellen. Kaufverträge dürfen erst nach dem 16.12.2025 geschlossen worden sein. Eine rückwirkende Förderung ist nicht zulässig.

Abruffrist 

Die Mittel für die Förderung werden einmalig bereitgestellt. Der Kreditbetrag muss innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden.

Die Abruffrist kann maximal bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Förderung endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind.

Im Bundeshaushalt 2026 sind dafür 800 Millionen Euro aufgeführt.

Die Förderung wird in das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau" integriert.

Weitere Informationen:

KfW-Kredit Nr. 297/298: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

KfW-Kredit Nr. 299: Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreis­segment – Kommunen (Zuschuss 498, 499)

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Förderstopp der EH55-Förderung: Hintergrund

Die EH55-Förderung war im Jahr 2022 unter der Ampel-Regierung gestoppt worden mit dem Argument, dieser Energiestandard habe sich längst etabliert. Daher sollte fortan der strengere und teurere Standard EH40 gefördert werden.

Für viele Neubauprojekte, die noch im EH55-Standard geplant und genehmigt wurde, konnte kein erfolgreicher Förderantrag mehr gestellt werden. In der Folge legten viele Investoren ihre Planungen für EH55-Häuser auf Eis und bauten überhaupt nicht.

Nach früheren Zahlen des Bauministeriums sind mehr als 760.000 Wohnungen genehmigt, wurden aber nicht gebaut. Mit der Wiederaufnahme des EH55-Programms trage man dazu bei, dass zügig mehr dringend benötigter Wohnraum entstehe, sagte KfW-Vorständin Melanie Kehr.

KfW-55-Förderung im Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht die Reaktivierung des EH55-Standards vor. Dort steht wörtlich:

"Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wollen wir zeitlich befristet zur Aktivierung des Bauüberhangs wiederherstellen."

EH55-Plus-Förderung: Für 2026 noch 343 Millionen Euro im Topf

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD), sagte: "Unsere Förderung wirkt – rund 33.700 Wohneinheiten, die bisher nur auf dem Papier existiert haben, werden nun gebaut. Wir konnten so bereits einen Teil des Bauüberhangs aktivieren."

Da die Herausforderungen für die Branche durch den Iran-Krieg und infolge steigende Preise weiterhin groß seien, habe man die Zinsen für das Programm nach dem starken Anstieg auf einem guten Niveau halten können, die Nachfrage sei in den vergangenen Wochen gestiegen. Bis zum 15. Juni seien Kredite und Zuschüsse in Höhe von mehr als 3,2 Milliarden Euro gefördert worden.

"Deshalb verlängern wir die EH55-Plus-Förderung. Es ist noch Geld im Fördertopf und wir wollen, dass es dort ankommt, wo es gebraucht wird", so Hubertz weiter. Rund 343 Millionen Euro stünden noch zur Verfügung. Die Förderung soll weiterhin möglichst mit einem effektiven Zinssatz von einem Prozent pro Jahr bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung abrufbar sein. Eine Aufstockung der Mittel ist nicht vorgesehen. 

 

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Schlagworte zum Thema:  Neubau , Förderung , Wohnungsbau
1 Kommentar
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Bernd Michalski

Tue Dec 16 18:42:59 UTC 2025 Tue Dec 16 18:42:59 UTC 2025

Wenn ab sofort Bauherren Anträge für die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung stellen können und wenn dazu GdW-Präsident Axel Gedaschko meint:
"Der teure EH40-Standard spielt längst keine Rolle mehr – es ist höchste Zeit, dass der Bund hier nachjustiert."
Ist das genau der Sachverhalt, den Dr. Markus Krall so beschrieb:
„Subventionen ist die Belohnung für das Versagen.“

Denn es kann keine zukunftsfähige Lösung sein, wenn beim Wohnungsneubau mit Subventionen, auch geförderter Wohnungsbau genannt, die sogenannte Sozialbindung nach 15 Jahren wegfällt und diese Wohnungen dann zu „Marktmieten“ angeboten werden können.
Vermutlich müssen dann sehr viele Mieter aus finanziellen Gründen ihre Wohnung, sowie ihre damit verbundenen und seit langem bestehenden sozialen Beziehungen, aufgeben.

Die Initiative kostenreduziertes Bauen in Hamburg, hat in den drei Handlungsfeldern u.a. die Optimierung der Planung und der Prozesse angemahnt.

Die „Immobilisten für das Wohnen“ sollten nicht weiterhin sektenartig auf die Erleuchtung aus der Bauwirtschaft, sowie aus der Politik warten, bis jemand ein weißes Kaninchen aus dem Hut zaubert, sondern vorausschauend und strategisch denkend Investments eigenständig in disruptive Innovationen der Bau- und Immobilienwirtschaft tätigen.