Lockerungen bei der Losvergabe

Vergabebeschleunigungsgesetz passiert Bundesrat


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Mit der Zustimmung des Bundesrats ist das neue Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossene Sache. So soll schneller geplant und gebaut werden können. Beim Losgrundsatz gibt es Lockerungen. Das sind die neuen Regeln.

Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung am 8.5.2026 dem Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) zugestimmt. Der Entwurf war am 23.4.2026 vom Bundestag  in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung beschlossen worden.

Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Bundestagsbeschluss)

Vergabeverfahren: einfacher, schneller, flexibler

Angesichts eines jährlichen Auftragsvolumens im unteren dreistelligen Milliardenbereich sei die öffentliche Beschaffung nicht nur für die Erfüllung staatlicher Aufgaben relevant, sondern setze als Wirtschaftsmotor zugleich signifikante Investitionsanreize, heißt es in der Gesetzesbegründung der Bundesregierung.

Die Auftragsvergabe müsse einfacher, schneller und flexibler werden, damit der Staat besser auf die großen und dringlichen Herausforderungen reagieren könne. Verwaltung und Wirtschaft seien zu entlasten und die Digitalisierung in der öffentlichen Beschaffung weiter voranzutreiben.

Wertgrenze für Direktvergabe wird angehoben

Das Gesetz sieht vor, die Wertgrenze für Direktaufträge dauerhaft auf 50.000 Euro anzuheben. Um einen wirksamen Wettbewerb sicherzustellen, sollen die Auftraggeber bei mehreren Aufträgen aber zwischen den Unternehmen wechseln.

Bislang lag sie bei einem Wert von 1.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen und bei 3.000 Euro für Bauaufträge.

Grundsatz der Teillosbildung: die Ausnahmen 

Der Grundsatz der Teillosbildung bleibt zentrales Element des Vergaberechts: Größere öffentliche Aufträge sollen auf mehrere Firmen aufgeteilt werden, um kleinen und mittelständischen Unternehmen die Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen.

Neu sind Ausnahmen von diesem Prinzip: So soll eine Gesamtvergabe künftig nicht nur zulässig sein, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe es erfordern, sondern den Auftraggebern auch dann offenstehen:

  • wenn zeitliche Gründe die Gesamtvergabe erfordern,
  • es sich um ein Infrastrukturvorhaben handelt und
  • der geschätzte Auftragswert mindestens das Doppelte des EU-Schwellenwertes erreicht oder überschreitet.

Darüber hinaus muss das Vorhaben entweder aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden oder der Verkehrsinfrastruktur (Eisenbahn, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Flugplätze) zuzuordnen sein.

Stärkung kleiner, mittlerer und junger Unternehmen

Die von der Rechtsprechung entwickelten Eignungskriterien von Unternehmen und deren Darstellung in den Vergabeunterlagen schreibt das Gesetz fest. Sie müssen sowohl mit dem Gegenstand des Auftrags als auch mit dem Auftragswert in Verbindung stehen.

Außerdem sollen Innovation sowie die Beteiligung kleiner, mittlerer und junger Unternehmen gezielt gestärkt werden. Ihre spezifische Situation sei bei den Eignungskriterien, Nachweisen und der Angebotsaufforderung stärker zu berücksichtigen.

Bundesrat für schnellere Vergaben auch bei Landesprojekten

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass viele Infrastrukturprojekte und Schienenverkehrsanlagen in den Ländern noch nicht von den neuen Vereinfachungen im Vergaberecht profitieren und fordert weitere Vereinfachungen.

Vergabebeschleunigungsgesetz: Wie es weitergeht

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft, voraussichtlich also am 1.7.2026.

Die Entschließung der Länder wird der Bundesregierung übermittelt. Ihr steht frei, wie und wann sie darauf reagiert.

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Vergabebeschleunigungsgesetz: Rechtssicherheit für Bauprojekte?

Die Verabschiedung des Vergabebeschleunigungsgesetzes sei ein wichtiges Signal für die Baubranche, sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). "Wir haben jetzt die Rechtssicherheit." Das Gesetz schaffe spürbare Erleichterungen, der bürokratische Aufwand werde deutlich reduziert.

Den gefundenen Kompromiss bei der Losvergabe hält Pakleppa für vertretbar. Dass es grundsätzlich beim Primat der Losvergabe bleibe, gewährleiste, dass alle Firmen, unabhängig von der Größe, eine faire Chance auf Zugang zu öffentlichen Aufträgen haben.

"Dass der Bundesrat hier klar Stellung bezogen und die Bedeutung des Mittelstands anerkannt hat, ist ein wichtiges Zeichen", so der ZDB-Hauptgeschäftsführer weiter.

Deutschlandfonds: Modul für den Wohnungsbau

Sie sind angetreten, um es besser zu machen als die gescheiterte Ampel-Koalition, die nach drei Jahren Regierungszeit im Streit zerfiel: Neben dem Bauturbo-Gesetz, das im Oktober in Kraft getreten ist, arbeitet die schwarz-rote Bundesregierung derzeit auch am Gebäudetyp E und an der großen Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB).

Unter dem Dach des Deutschlandfonds hat die Bundesregierung gemeinsam mit der staatlichen Förderbank KfW im Dezember 2025 einen Prozess gestartet, um ein neues Modul für den Wohnungsbau zu entwickeln. Dieses Modul soll die Situation am Wohnungsmarkt verbessern und private Investitionen forcieren. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM) hin.

"Würde sich der Deutschlandfonds darauf spezialisieren, bezahlbaren Wohnraum im Basisstandard oder nach Gebäudetyp E zu ermöglichen, könnte er eine gute Ergänzung der Wohnungsbauförderung darstellen", kommentierte DGfM-Geschäftsführer Christian Bruch im April 2026 das Vorhaben.


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