Wohnungswirtschaft will nachschärfen

Vergabebeschleunigungsgesetz: Ziel verfehlt?


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Die Bundesregierung will sich für den Wohnungsbau ins Zeug legen. Auch das neue Vergabebeschleunigungsgesetz soll Hürden abbauen. Doch der Schuss geht aus Sicht der Wohnungswirtschaft nach hinten los. Das ist die Begründung.

Der Bundestag hat am 23.4.2026 den  Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung angenommen.

Der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Wohnungswirtschaft bewertet das Gesetz kritisch und will sich für grundlegende Nachschärfungen im Vergaberecht einsetzen.

GdW: Neue Regeln greifen für Wohnungsbau kaum

Aus Sicht des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW bleibt das Gesetz weit hinter seinem Anspruch zurück, Planungs- und Bauprozesse spürbar zu beschleunigen. Statt echter Vereinfachung drohten zusätzliche Bürokratie, eingeschränkte Flexibilität und weitere Verzögerungen beim Wohnungsbau, heißt es in einer Mitteilung. Das Gesetz enthalte zwar Ansätze zur Digitalisierung und zur Verkürzung von Verfahren, doch zentrale strukturelle Hemmnisse blieben bestehen.

Insbesondere die weiterhin restriktiven Vorgaben zur Fach- und Teillosvergabe verhindern laut GdW in der Praxis effiziente und wirtschaftliche Vergabestrukturen – gerade bei innovativen Bauformen wie dem seriellen und modularen Bauen.

Ein zentrales Problem sieht der Verband in der weiterhin engen Auslegung der Ausnahmen vom Losgrundsatz. Gesamtvergaben, häufig Voraussetzung für effiziente Bauprozesse und den Einsatz industrieller Bauweisen, sind nur unter restriktiven Voraussetzungen möglich. Für den Wohnungsbau greifen die neuen Regelungen also kaum oder bremsen sogar aus. "Das Gesetz verkennt die Realität auf angespannten Wohnungsmärkten", so GdW-Präsident Axel Gedaschko. "Wir brauchen pragmatische Lösungen."

Die GdW-Forderungen:

  • eine flexible Handhabung des Losgrundsatzes,
  • die Ermöglichung von Gesamtvergaben bei entsprechender Zweckmäßigkeit,
  • sowie eine deutliche Reduzierung von Dokumentations- und Nachweispflichten.

Man werde sich im weiteren Gesetzgebungsprozess für Anpassungen einsetzen.

ZIA: wesentliche Probleme ungelöst 

Die Immobilienbranche hatte im Vorfeld die Möglichkeit, vom Losgrundsatz abzuweichen, wiederholt gefordert. Abweichungen werden nur dann zugelassen, "wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern".

Der notwendige Wechsel von einem restriktiven "Erfordernis" hin zu einer pragmatischeren Rechtfertigungslösung bleibt aber aus, heißt es beim Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA). Sachliche oder organisatorische Gründe, die in der Praxis häufig ausschlaggebend für effiziente Vergabestrukturen sind, finden keine Berücksichtigung.

"Es ist enttäuschend, dass wir hier keine Bewegung sehen", erklärte Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan. In Anbetracht der angespannten Lage im Wohnungsbau und bei öffentlichen Bauvorhaben wäre es dringend erforderlich gewesen, die Vergaberegeln breiter und praxisnäher auszugestalten. Eine rechtssichere Flexibilisierung des Losgrundsatzes stehe auch nicht im Widerspruch zum Schutz des Mittelstands, sondern eröffne Unternehmen zusätzliche Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten.

Deutschlandfonds: Modul für den Wohnungsbau

Sie sind angetreten, um es besser zu machen als die gescheiterte Ampel-Koalition, die nach drei Jahren Regierungszeit im Streit zerfiel. Neben dem Bauturbo-Gesetz, das bereits in Kraft getreten ist, arbeitet die schwarz-rote Bundesregierung derzeit auch am Gebäudetyp E und an der großen Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB).

Im März 2025 kündigten CDU, CSU und SPD im Sondierungspapier einen Investitionsfonds für den Wohnungsbau an. Wörtlich:

"Bauwirtschaft ankurbeln: Wohnen wollen wir für alle Menschen bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich gestalten. Dabei setzen wir auf Anreize und Innovationsoffenheit. Alle Wohnformen, ob Eigentum oder Mietwohnung, sehen wir als gleichwertig an. Hierfür ist die Ausweitung des Angebots von Wohnraum entscheidend."

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es zum Investitionsfonds:

"Dabei setzen wir Anreize für einfaches, klimafreundliches und kostenreduziertes Bauen. Zur Vergabe von Eigen- und Fremdkapital soll im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien (zum Beispiel der KfW) und privatem Kapital ein Investitionsfonds für den Wohnungsbau aufgelegt und auch kommunale Wohnungsbaugesellschaften durch eigenkapitalentlastende Maßnahmen unterstützt werden."

Unter dem Dach des Deutschlandfonds hat die Bundesregierung gemeinsam mit der Förderbank KfW einen Prozess gestartet, um ein neues Modul für den Wohnungsbau zu entwickeln. Dieses Modul soll die Situation am Wohnungsmarkt verbessern und private Investitionen forcieren. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM) hin. Der neue Lösungsansatz: nicht fördern, sondern privates Kapital mobilisieren.

"Würde sich der Deutschlandfonds darauf spezialisieren, bezahlbaren Wohnraum im Basisstandard oder nach Gebäudetyp E zu ermöglichen, könnte er eine gute Ergänzung der Wohnungsbauförderung darstellen", kommentierte DGfM-Geschäftsführer Christian Bruch im April 2026 das Vorhaben.


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