
Die Mietpreisbremse in Bayern ist zum 1.8.2015 in Kraft getreten. In vielen bayerischen Kommunen ist damit die Miethöhe bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen begrenzt.
In zahlreichen bayerischen Städten und Gemeinden sind die Mieten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen für Bestandswohnungen seit dem 1.8.2015 gedeckelt. Zu diesem Zeitpunkt ist die Mietpreisbremseverordnung in Kraft getreten. Darin sind Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt definiert, in denen die Mietpreisbremse gilt. Insgesamt 144 Kommunen werden erfasst, ein Großteil davon in Oberbayern. In diesen Gebieten darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Mietpreisbremse gilt zunächst bis Juli 2020. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen.
(Nachtrag: Zum 1.1.2016 wurden 16 Gemeinden aus der Geltung der Mietpreisbremse herausgenommen, 9 Gemeinden sind hinzugekommen, so dass die Mietpreisbremse in Bayern seit dem 1.1.2016 in 137 Gemeinden gilt.)
Eine vollständige Liste der bayerischen Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse greift, finden Sie im Top-Thema "In diesen Städten gilt die Mietpreisbremse".
Nachtrag 22.6.2017: Das AG München vertritt in einem Urteil die Auffassung, dass die Mietpreisbremse jedenfalls für München nicht anwendbar sei. Die entsprechende Verordnung sei nicht ausreichend begründet.
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