In diesen Städten gilt die Mietpreisbremse

Seit Juni 2015 kann die Miethöhe bei der Neu- oder Wiedervermietung von Wohnungen begrenzt werden, wenn die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum gefährdet ist (sog. Mietpreisbremse). Da die Umsetzung der Mietpreisbremse Ländersache ist, ist die Lage unübersichtlich. Welche Städte von Verordnungen zur Mietpreisbremse erfasst sind, finden Sie hier nach Bundesländern sortiert.

Das Gesetz zur Mietpreisbremse bei der Neu- oder Wiedervermietung von Wohnungen ist zum 1.6.2015 in Kraft getreten. Demnach darf im Geltungsbereich der Mietpreisbremse die Miete beim Abschluss eines Mietvertrags höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen sind ausgenommen.

In welchen Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse gelten soll, legen die Bundesländer jeweils per Rechtsverordnung fest.

Vierzehn Bundesländer führen Mietpreisbremse bisher ein

Bisher haben Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-VorpommernNiedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, SachsenSchleswig-Holstein und Thüringen Gebiete bestimmt, die von der Mietpreisbremse erfasst sind.

In den nachfolgenden Kapiteln sind die Regelungen der einzelnen Bundesländer übersichtlich zusammengestellt.

Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen

Die Regelungen zur Mietpreisbremse gelten nur für den Neuabschluss von Mietverträgen. Um den Anstieg von Mieten in bestehenden Mietverhältnissen einzudämmen, können die Bundesländer die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen, die grundsätzlich 20 Prozent innerhalb von drei Jahren beträgt, auf 15 Prozent absenken. Auch hiervon haben zahlreiche Länder Gebrauch gemacht. Mehr hierzu finden Sie im Top-Thema "Mietpreisdeckel: Regelungen der Bundesländer zur Kappungsgrenze".

Schlagworte zum Thema:  Mietpreisbremse, Mietvertrag