Mietpreisbremse in Brandenburg wird verlängert und erweitert
Das brandenburgische Landeskabinett hat eine neue Mietpreisbegrenzungs- sowie eine Kappungsgrenzenverordnung beschlossen. Die neuen Verordnungen sollen ab dem 1.1.2026 gelten. Anstatt bisher 19 sind künftig 36 Städte und Gemeinden von den Verordnungen umfasst. Fünf Kommunen fallen aus den Regelungen heraus.
Mietpreisbremse in Brandenburg
In den erfassten Gebieten gilt die Mietpreisbremse. Dort darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen.
Die bisherige Regelung war bis Ende 2025 befristet, weil die Ermächtigungsgrundlage im BGB entsprechend begrenzt war. Im Juli hat der Bund die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert und den Bundesländern ermöglicht, die Laufzeit ihrer Regelungen entsprechend auszudehnen.
Reduzierung der Kappungsgrenze in Brandenburg
Zudem gilt in den erfassten Städten und Gemeinden eine reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Vermieter dürfen die Miete in laufenden Mietverhältnissen um nicht mehr als 15 Prozent (anstatt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöhen.
Gebietskulisse für Mietpreisbremse und Kappungsgrenze
Die neue Mietpreisbegrenzungsverordnung und die Kappungsgrenzenverordnung erstrecken sich ab 1.1.2026 auf diese 36 Städte und Gemeinden in Brandenburg (neu hinzugekommene Kommunen sind gekennzeichnet):
Kreisfreie Stadt Potsdam
Landkreis Barnim: Ahrensfelde (neu), Bernau bei Berlin (neu), Biesenthal (neu), Panketal
Landkreis Dahme Spreewald: Bestensee (neu), Eichwalde, Königs Wusterhausen (neu), Schönefeld (neu), Schulzendorf, Wildau (neu), Zeuthen (neu)
Landkreis Havelland: Brieselang (neu), Falkensee, Schönwalde-Glien (neu)
Landkreis Märkisch-Oderland: Altlandsberg (neu), Fredersdorf-Vogelsdorf (neu), Rehfelde (neu), Strausberg (neu)
Landkreis Oberhavel: Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Leegebruch (neu), Mühlenbecker Land, Oranienburg (neu)
Landkreis Oder-Spree: Erkner (neu), Grünheide (Mark) (neu), Woltersdorf
Landkreis Potsdam-Mittelmark: Kleinmachnow, Nuthetal (neu), Stahnsdorf, Teltow, Werder (Havel) (neu)
Landkreis Teltow-Fläming: Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Ludwigsfelde (neu), Zossen (neu)
Fünf Kommunen, in denen bisher die Mietpreisbremse und eine abgesenkte Kappungsgrenze galten, fallen aus den Regelungen heraus: Gosen-Neu Zittau, Hohen Neuendorf, Hoppegarten, Neuenhagen bei Berlin, Schöneiche bei Berlin
Mietpreisbremse in den Bundesländern
Eine nach Bundesländern sortierte Liste aller deutschen Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse gilt, finden Sie im Top-Thema "In diesen Städten gilt die Mietpreisbremse".
Lesen Sie auch:
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
1.0446
-
Kürzungen beim Wohngeld ab Januar 2027
7421
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
6372
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
405
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
397
-
CO2-Kosten: Vermieter zahlen deutlich mehr
3737
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
3211
-
Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten
271
-
Aktuelle Rechtslage für AfA-Nachweis jetzt nutzen
251
-
Hitzewelle und Mietminderung: relevante Urteile
227
-
CO2-Kosten: Vermieter zahlen deutlich mehr
04.08.20267
-
Bauabfälle reduzieren: Was Planung und Logistik leisten können
04.08.20261
-
Warum die Immobilienwirtschaft jetzt handeln muss
04.08.2026
-
Neues Heizungsgesetz soll im September vor Gericht
03.08.20261
-
Förderstopp für barrierefreien Umbau
03.08.2026
-
EU AI Act: Neue Transparenzpflicht ab August 2026
31.07.2026
-
Der kürzeste Weg durch den Bürokratiedschungel
31.07.2026
-
Jung kauft Alt: KfW erhöht Kredit im August
30.07.2026
-
Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten
30.07.2026
-
Solar-Förderung: 3 Jahre Vergütung statt 20 Jahre Sicherheit
30.07.2026