Miethöhe

Mietpreisbremse in Brandenburg wird verlängert und erweitert


Mietpreisbremse in Brandenburg

Brandenburg verlängert und erweitert die Landesverordnungen zum Mieterschutz. Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze gelten künftig in 36 statt 19 Kommunen.

Das brandenburgische Landeskabinett hat eine neue Mietpreisbegrenzungs- sowie eine Kappungsgrenzenverordnung beschlossen. Die neuen Verordnungen sollen ab dem 1.1.2026 gelten. Anstatt bisher 19 sind künftig 36 Städte und Gemeinden von den Verordnungen umfasst. Fünf Kommunen fallen aus den Regelungen heraus.

Mietpreisbremse in Brandenburg

In den erfassten Gebieten gilt die Mietpreisbremse. Dort darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen.

Die bisherige Regelung war bis Ende 2025 befristet, weil die Ermächtigungsgrundlage im BGB entsprechend begrenzt war. Im Juli hat der Bund die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert und den Bundesländern ermöglicht, die Laufzeit ihrer Regelungen entsprechend auszudehnen.

Reduzierung der Kappungsgrenze in Brandenburg

Zudem gilt in den erfassten Städten und Gemeinden eine reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Vermieter dürfen die Miete in laufenden Mietverhältnissen um nicht mehr als 15 Prozent (anstatt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöhen.

Gebietskulisse für Mietpreisbremse und Kappungsgrenze

Die neue Mietpreisbegrenzungsverordnung und die Kappungsgrenzenverordnung erstrecken sich ab 1.1.2026 auf diese 36 Städte und Gemeinden in Brandenburg (neu hinzugekommene Kommunen sind gekennzeichnet):

Kreisfreie Stadt Potsdam

Landkreis Barnim: Ahrensfelde (neu), Bernau bei Berlin (neu), Biesenthal (neu), Panketal

Landkreis Dahme Spreewald: Bestensee (neu), Eichwalde, Königs Wusterhausen (neu), Schönefeld (neu), Schulzendorf, Wildau (neu), Zeuthen (neu)

Landkreis Havelland: Brieselang (neu), Falkensee, Schönwalde-Glien (neu)

Landkreis Märkisch-Oderland: Altlandsberg (neu), Fredersdorf-Vogelsdorf (neu), Rehfelde (neu), Strausberg (neu)

Landkreis Oberhavel: Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Leegebruch (neu), Mühlenbecker Land, Oranienburg (neu)

Landkreis Oder-Spree: Erkner (neu), Grünheide (Mark) (neu), Woltersdorf

Landkreis Potsdam-Mittelmark: Kleinmachnow, Nuthetal (neu), Stahnsdorf, Teltow, Werder (Havel) (neu)

Landkreis Teltow-Fläming: Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Ludwigsfelde (neu), Zossen (neu)

Fünf Kommunen, in denen bisher die Mietpreisbremse und eine abgesenkte Kappungsgrenze galten, fallen aus den Regelungen heraus: Gosen-Neu Zittau, Hohen Neuendorf, Hoppegarten, Neuenhagen bei Berlin, Schöneiche bei Berlin

Mietpreisbremse in den Bundesländern

Eine nach Bundesländern sortierte Liste aller deutschen Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse gilt, finden Sie im Top-Thema "In diesen Städten gilt die Mietpreisbremse".


Lesen Sie auch:

BGH: Umfassende Modernisierung im Sinne der Mietpreisbremse


0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion