Überblick

In Brandenburg hat die Landesregierung eine neue Verordnung zur Mietpreisbremse beschlossen.

Mietpreisbremse gilt rückwirkend

Die Brandenburger Verordnung zur Mietpreisbremse bei neu abgeschlossenen Mietverträgen ist Ende des Jahres 2020 ausgelaufen. Nun hat das Landeskabinett eine neue Verordnung beschlossen, die rückwirkend ab 1.1.2021 für 5 Jahre gelten soll. Die neue Mietpreisbegrenzungsverordnung erstreckt sich auf 19 Gemeinden, davon sind 3 neu auf der Liste. Die bisherige Verordnung, die seit 2016 galt, hatte noch 31 Gemeinden umfasst.

In den in der Verordnung genannten Städten und Gemeinden ist die Miethöhe bei Wiedervermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt. Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Die neue Mietpreisbegrenzungsverordnung erstreckt sich auf diese 19 Städte und Gemeinden in Brandenburg:

Birkenwerder, Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Falkensee, Glienicke/Nordbahn, Gosen-Neu Zittau (neu), Großbeeren, Hohen Neuendorf, Hoppegarten, Kleinmachnow, Mühlenbecker Land, Neuenhagen bei Berlin, Panketal, Potsdam, Schöneiche bei Berlin, Schulzendorf, Stahnsdorf (neu), Teltow, Woltersdorf /LOS (neu)

Kappungsgrenze für Mieterhöhungen ist reduziert

Bereits im Februar hatte die Landesregierung die Kappungsgrenzenverordnung für Brandenburg neu aufgelegt. Sie gilt für bereits bestehende Mietverträge. Damit dürfen die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen in 19 Gemeinden des Landes innerhalb von 3 Jahren um höchstens 15 % angehoben werden.

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