Baukindergeld 2024: Nachfolger "Wohneigentum für Familien"

Im KfW-Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" (WEF) musste bisher die Zinshöhe für Kredite nach maximal zehn Jahren neu verhandelt werden. Ab dem 1. März will der Bund die Frist auf 20 Jahre verlängern.

Das Programm "Wohneigentum für Familien" (WEF) 300 der staatlichen KfW-Bank auch bekannt als Nachfolger für das Baukindergeld soll die Wohneigentumsquote erhöhen.

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite. Der Zinssatz lag zum Start des Programms im Juni 2023 bei 1,25 Prozent für 35 Jahre Kreditlaufzeit (zehn Jahre Zinsbindung). Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrags beträgt vier Jahre.

Ab dem 1.3.2024 soll es verbesserte Konditionen geben. Das berichtet das "Handelsblatt". Der Bund will demnach die Zinsbindungsfrist von bisher maximal zehn Jahren auf 20 Jahre verlängern.

Baukindergeld 2024: Günstige Förderkredite

Zum 16.10.2023 wurden die Bedingungen für die neue Wohneigentumsförderung bereits verbessert: Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, das zur Nutzung des Kreditprogramms berechtigt, wurde für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben.

Die Einkommensgrenze erhöhte sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro. Die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge wurden um bis zu 35.000 Euro angehoben. Gefördert werden nur Häuser, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist.

KFW-Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" (WEF)

"Wohneigentum für Familien": Überblick zum WEF

Das Bundesbauministerium unterstützt mit dem Förderprogramm den Neubau und den Kauf von klimafreundlichem Wohneigentum und richtet sich an Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.

Das Programm im Überblick:

  • Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb (innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.
  • Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
  • Gefördert werden die Stufen "Klimafreundliches Wohngebäude" sowie "Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG".
  • Fördergegenstand ist maximal eine Wohneinheit. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen oder kaufen wollen. Das ist jede natürliche Person als alleiniger Antragsteller oder jeder förderfähige Haushalt, die / der zu mindestens 50 Prozent (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben will und in deren / dessen Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW geboren ist und das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat.
  • Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.
  • Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens finanziert. Ausschlaggebend für die Kredithöchstbeträge sind der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben. Gefördert wird maximal eine Wohneinheit.

Dass nach Ablauf des Baukindergeldes Ende 2022 ein neues Förderprogramm für Familien aufgelegt werden würde, teilte die Bundesregierung im November 2022 mit. Bei einer Zinsverbilligung sei der Hebel besser als bei jährlichen Direktzahlungen nach dem Kauf, argumentierte die zuständige Ministerin Klara Geywitz (SPD): "Wir erreichen also eine höhere Förderwirkung pro eingesetztem Euro als beim Baukindergeld."

Kreditprogramm statt Baukindergeld

Das Baukindergeld war viel in der Kritik zu teuer und das falsche Instrument, um Wohneigentum zu fördern. Zum Jahresende 2022 lief es aus. Anträge konnten noch bis zum 31.12.2023 gestellt werden. Seit dem Start der Förderung, die am 1.1.2018 eingeführt wurde, standen insgesamt 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.

Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) hatte im Jahr 2021 das Baukindergeld im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) evaluiert und kam zu einem positiven Ergebnis: Bereits mit dem Baukindergeld seien "die richtigen" Zielgruppen gefördert worden.

Mehr als die Hälfte der Haushalte verfügte demnach über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 30.000 und 60.000 Euro, rund ein Viertel von weniger als 30.000 Euro. Gerade im untersten Einkommensviertel sei die Förderung maßgeblich für die Entscheidung gewesen, Wohneigentum zu erwerben.

Auch für das Baukindergeld war – wie für die neue Wohneigentumsförderung – das steuerpflichtige Einkommen maßgeblich: Das durfte im zweiten und dritten Jahr vor Antragsstellung im Schnitt maximal 75.000 Euro betragen. Mit einem Kind lag die Grenze bei 90.000 Euro, für jedes weitere Kind kamen 15.000 Euro hinzu. Eine Familie mit einem Kind erhielt maximal 12.000 Euro Baukindergeld, eine Familie mit drei Kindern 36.000 Euro.

Während der Zuschuss aus dem Baukindergeld regional unterschiedlich eingesetzt wurde – in ländlichen und schrumpfenden Regionen wurden meistens Bestandsimmobilien gekauft –, schließt die KfW-Förderung WEF den Kauf im Bestand aus. Im September 2023 kündigte Bauministerin Geywitz eine Förderung für Familien zum Hauskauf an.

Laut dem 14-Punkte-Programm der Bundesregierung – das am 25.9.2023 beim Treffen des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum in Berlin vorgestellt wurde – soll eine Förderung "Jung kauft Alt" für 2024 und 2025 eingeführt werden: Unterstützung soll es für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden verbunden mit einer an den Regeln der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) orientierten Sanierungsauflage geben. Wann das Programm kommt, ist offen.


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Schlagworte zum Thema:  Wohnungseigentum, Kindergeld