Baukindergeld 2025: Ab sofort gilt ein günstigerer Zinssatz
Das Programm "Wohneigentum für Familien" (WEF) 300 der staatlichen KfW-Bank soll als Nachfolger für das Baukindergeld die Wohneigentumsquote erhöhen.
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite. Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude. Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrags beträgt vier Jahre.
Ab dem 23.10.2025 gilt ein Endkundenzinssatz von 1,12 Prozent (vorher 1,71 Prozent) pro Jahr bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung. Zum Start des WEF-Programms im Juni 2023 lag der Zinssatz bei 1,25 Prozent.
Neuer Zinssatz: Rechenbeispiele Ersparnis
"Die Wohneigentumsförderung für Familien läuft bisher sehr gut", sagte Bundesbauauministerin Verena Hubertz (SPD). "Aber da geht noch mehr!" Familien könnten mit dem Programm deutlich mehr Geld sparen, als wenn sie die gesamte Finanzierung über die Hausbank abwickelten. Rechenbeispiele aus dem Ministerium:
Status Quo (Stand: 16.10.2025)
"Eine Familie mit 2 Kindern erhält einen Kreditbetrag von bis zu 170.000 Euro zu einem Endkundenzins von derzeit 1,71 Prozent p.a. bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Damit liegt der Zinssatz für WEF derzeit rund 2,0 Prozentpunkte unter dem aktuellen Zinssatz für vergleichbare Hausbankdarlehen. Die Ersparnis gegenüber einem Hausbankkredit beträgt somit – bei normalem Kreditverlauf – etwa 24.000 Euro. Erhält der Neubau zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), steigt der mögliche Kreditbetrag auf 220.000 Euro und die Ersparnis somit auf fast 32.000 Euro."
Ersparnis ab dem 23.10.2025
"Eine Familie mit 2 Kindern erhält einen Kreditbetrag von bis zu 170.000 Euro zu dem attraktiven Endkundenzins von 1,12 Prozent p. a. bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Damit liegt der Zinssatz für WEF rund 2,5 Prozentpunkte unter dem aktuellen Zinssatz für vergleichbare Hausbankdarlehen. Die Ersparnis gegenüber einem Hausbankkredit beträgt somit – bei normalem Kreditverlauf – etwa 30.500 Euro. Erhält der Neubau zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), steigt der mögliche Kreditbetrag auf 220.000 Euro und die Ersparnis somit auf fast 40.000 Euro."
KfW verdoppelt Zinsbindung auf 20 Jahre
Die bisher letzte Nachbesserung am Programm gab es vor eineinhalb Jahren: Seit dem 1.3.2024 bietet die KfW eine 20-jährige Zinsbindung an. Folgende zusätzliche Laufzeitvarianten stehen seitdem zur Verfügung:
- Laufzeit bis 25 Jahre, eins bis drei tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
- Laufzeit bis 35 Jahre, eins bis fünf tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
Förderkredite: Einkommensgrenzen angehoben
Zum 16.10.2023 wurden die Bedingungen für die neue Wohneigentumsförderung bereits einmal nachgebessert: Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, das zur Nutzung des Kreditprogramms berechtigt, wurde für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben.
Die Einkommensgrenze erhöhte sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro. Die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge wurden um bis zu 35.000 Euro angehoben. Gefördert werden nur Häuser, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist.
Keine News verpassen mit dem Newsletter Immobilienwirtschaft News rund um die Immobilienwirtschaft – Jeden Dienstag direkt ins E-Mail-Postfach |
"Wohneigentum für Familien": Überblick zum WEF
Das Bundesbauministerium unterstützt mit dem Förderprogramm den Neubau und den Kauf von klimafreundlichem Wohneigentum und richtet sich an Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.
Das Programm im Überblick:
- Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb (innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.
- Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
- Gefördert werden die Stufen "Klimafreundliches Wohngebäude" sowie "Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG".
- Fördergegenstand ist maximal eine Wohneinheit. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen oder kaufen wollen. Das ist jede natürliche Person als alleiniger Antragsteller oder jeder förderfähige Haushalt, die / der zu mindestens 50 Prozent (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben will und in deren / dessen Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW geboren ist und das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat.
- Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.
- Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens finanziert. Ausschlaggebend für die Kredithöchstbeträge sind der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben. Gefördert wird maximal eine Wohneinheit.
Dass nach Ablauf des Baukindergeldes am 31.12.2022 ein neues Förderprogramm für Familien aufgelegt werden würde, teilte die Bundesregierung im November 2022 mit. Bei einer Zinsverbilligung sei der Hebel besser als bei jährlichen Direktzahlungen nach dem Kauf, argumentierte Bauinisterin Klara Geywitz (SPD) damals: "Wir erreichen eine höhere Förderwirkung pro eingesetztem Euro."
Kreditprogramm statt Baukindergeld
Das Baukindergeld war viel in der Kritik – zu teuer und das falsche Instrument, um Wohneigentum zu fördern. Seit dem Start der Förderung, die am 1.1.2018 eingeführt wurde, standen insgesamt 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.
Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) hatte das Förderinstrument im Jahr 2021 im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) evaluiert und kam zu einem positiven Ergebnis: Mit dem Baukindergeld seien "die richtigen" Zielgruppen gefördert worden. Gerade im untersten Einkommensviertel sei die Förderung maßgeblich für die Entscheidung gewesen, Wohneigentum zu erwerben.
Wie für die neue Wohneigentumsförderung WEF war für das Baukindergeld das steuerpflichtige Einkommen maßgeblich: Das durfte im zweiten und dritten Jahr vor Antragsstellung im Schnitt maximal 75.000 Euro betragen. Mit einem Kind lag die Grenze bei 90.000 Euro, für jedes weitere Kind kamen 15.000 Euro hinzu. Eine Familie mit einem Kind erhielt bis zu 12.000 Euro, eine Familie mit drei Kindern bis zu 36.000 Euro.
Während der Zuschuss regional unterschiedlich eingesetzt wurde – in ländlichen und schrumpfenden Regionen wurden meist Bestandsimmobilien gekauft –, schließt die KfW-Förderung WEF den Kauf im Bestand aus.
WEF: Weitere Informationen und Antragsvoraussetzungen
Das könnte Sie auch interessieren:
Bessere Förderkonditionen für klimafreundlichen Neubau
"Jung kauft Alt"-Förderung: KfW senkt Effizienzhaus-Niveau
Rekordetat 2026 für den Wohnungsbau löst nicht alle Probleme
-
EH55-Neubau: Förderantrag ab 16. Dezember möglich
5.021
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Das gilt rechtlich
3.349
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
2.6896
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
1.455
-
Verkürzte Nutzungsdauer, höhere jährliche Abschreibung
1.1192
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
674
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungscheck: alle Infos
6621
-
Was die Grundsteuer 2025 für Vermieter und Mieter bedeutet
6501
-
Bundesfinanzministerium plant Beschränkung bei Gutachten
531
-
Neuer CO2-Preis für 2027 gegen Preissprünge beim Heizen
461
-
Höhere Grundsteuer-Hebesätze für Gewerbe rechtswidrig
04.12.2025
-
Bau von Wohnhochhäusern wird in Berlin einfacher
03.12.2025
-
Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig gilt länger
02.12.2025
-
Branchen-Award für Auslandsreportage
02.12.2025
-
Immobilienwirtschaft: Veranstaltungen und Events 2025/2026
01.12.2025
-
Haushalt 2026: Was der Bund fürs Wohnen ausgibt
28.11.20251
-
Berlin verlängert Mietpreisbremse bis Ende 2029
28.11.2025
-
BauGB-Novelle: Das plant die schwarz-rote Regierung
28.11.20251
-
Niedersachsen verlängert Geltung der Mietpreisbremse
28.11.2025
-
Mietpreisbremse in Bremen gilt bis 2029
28.11.2025
Thu Jun 19 17:04:04 CEST 2025 Thu Jun 19 17:04:04 CEST 2025
Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.