Baukindergeld 2026: Wohneigentum für Familien wird günstiger
Die Förderung im KfW-Programm "Wohneigentum für Familien" (WEF 300) erfolgt über zinsverbilligte Kredite. Gefördert werden Neubau und Ersterwerb neuer klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude. Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt vier Jahre.
Zum 30.9.2026 wurden die Konditionen für das Programm verbessert. Über eine Laufzeit von 35 Jahren und bei zehnjähriger Zinsbindung beträgt der Effektivzins nun ein Prozent. Über eine Laufzeit von zehn Jahren bei zehnjähriger Zinsbindung sogar nur 0,01 Prozent.
KfW bessert WEF 300 mehrfach nach
Ab dem 23.10.2025 galt ein Endkundenzinssatz von 1,12 Prozent (vorher 1,71 Prozent) pro Jahr bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung. Zum Start des WEF-Programms im Juni 2023 lag der Zinssatz bei 1,25 Prozent.
KfW verdoppelt Zinsbindung auf 20 Jahre
Eine Nachbesserung am Programm gab es zuvor am 1.3.2024: Seit diesem Zeitpunkt bietet die KfW eine 20-jährige Zinsbindung an. Folgende zusätzliche Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
- Laufzeit bis 25 Jahre, eins bis drei tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
- Laufzeit bis 35 Jahre, eins bis fünf tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
Förderkredite: Einkommensgrenzen angehoben
Zum 16.10.2023 wurde die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, das zur Nutzung des Kreditprogramms berechtigt, für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben.
Die Einkommensgrenze erhöhte sich mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro. Die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge wurden um bis zu 35.000 Euro angehoben. Gefördert werden nur Häuser, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist.
Wohneigentum für Familien: Was wird gefördert?
Das Bundesbauministerium unterstützt mit dem Förderprogramm den Neubau und den Kauf von klimafreundlichem Wohneigentum und richtet sich an Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.
Das Programm im Überblick:
- Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb (innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.
- Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
- Gefördert werden die Stufen "Klimafreundliches Wohngebäude" sowie "Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG".
- Fördergegenstand ist maximal eine Wohneinheit. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen oder kaufen wollen. Das ist jede natürliche Person als alleiniger Antragsteller oder jeder förderfähige Haushalt, die / der zu mindestens 50 Prozent (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben will und in deren / dessen Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW geboren ist und das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat.
- Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.
- Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens finanziert. Ausschlaggebend für die Kredithöchstbeträge sind der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben. Gefördert wird maximal eine Wohneinheit.
WEF: Weitere Informationen und Antragsvoraussetzungen
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Kreditprogramm statt Baukindergeld
Dass nach Ablauf des Baukindergeldes am 31.12.2022 ein neues Förderprogramm für Familien aufgelegt werden würde, teilte die Bundesregierung im November 2022 mit. Bei einer Zinsverbilligung sei der Hebel besser als bei jährlichen Direktzahlungen nach dem Kauf, argumentierte die damalige Bauministerin Klara Geywitz (SPD): "Wir erreichen eine höhere Förderwirkung pro eingesetztem Euro."
Das Baukindergeld war viel in der Kritik – zu teuer und das falsche Instrument, um Wohneigentum zu fördern. Seit dem Start der Förderung, die am 1.1.2018 eingeführt wurde, standen insgesamt 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.
Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) hatte das Förderinstrument im Jahr 2021 im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) evaluiert und kam zu einem positiven Ergebnis : Mit dem Baukindergeld seien "die richtigen" Zielgruppen gefördert worden. Gerade im untersten Einkommensviertel sei die Förderung maßgeblich für die Entscheidung gewesen, Wohneigentum zu erwerben.
Wie für die neue Wohneigentumsförderung WEF war für das Baukindergeld das steuerpflichtige Einkommen maßgeblich: Das durfte im zweiten und dritten Jahr vor Antragsstellung im Schnitt maximal 75.000 Euro betragen. Mit einem Kind lag die Grenze bei 90.000 Euro, für jedes weitere Kind kamen 15.000 Euro hinzu. Eine Familie mit einem Kind erhielt bis zu 12.000 Euro, eine Familie mit drei Kindern bis zu 36.000 Euro.
Während der Zuschuss regional unterschiedlich eingesetzt wurde – in ländlichen und schrumpfenden Regionen wurden meist Bestandsimmobilien gekauft –, schließt die KfW-Förderung WEF den Kauf im Bestand aus.
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