Bundeshaushalt 2025: Der Etat für Bauen und Wohnen
Woran die Ampel zerbrochen ist, das hat die schwarz-rote Koalition nun geschafft: Der Bundeshaushalt 2025 wurde am 18.9.2025 vom Parlament in namentlicher Abstimmung mit 324 gegen 269 Stimmen verabschiedet. Am 26. September hat der Etat den Bundesrat passiert.
Insgesamt sind rund 502,5 Milliarden Euro eingeplant. Im Einzelplan 25 für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) werden für das Haushaltsjahr 2025 Gesamtausgaben in Höhe von knapp 7,4 Milliarden Euro (2024: 6,7 Milliarden Euro) und für 2026 zirka 7,6 Milliarden Euro veranschlagt.
Vor der Abstimmung haben die Abgeordneten noch das neue Sondervermögen für Klimaschutz und Infrastruktur beschlossen. Zudem sollen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) 100 Milliarden Euro fließen. Vorgesehen sind auch Gelder für Bauprojekte.
Einzelplan 25: Aufteilung der Ausgaben
Für den Sozialen Wohnungsbau und die Städtebauförderung sind mehr als vier Milliarden Euro jährlich ab 2025 direkt im Kernhaushalt eingeplant. "Bis 2029 stellt der Bund die Rekordsumme von insgesamt 23,5 Milliarden Euro zur Verfügung", sagte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD). Erst sei der Bauturbo gezündet worden, jetzt lege man mit dem Investitionsturbo nach.
Aus dem Sondervermögen gibt es im Jahr 2025 rund 327 Millionen Euro für Wohnungsbauprogramme – die darin ausgebrachten Programme werden perspektivisch zu zwei Themenbereichen "Neubau" und "Sanierung" zusammengeführt. Für Förderungen im Baubereich ist ein Gesamtbetrag von 11,25 Milliarden Euro zusätzlich vorgesehen.
Die wichtigsten Investitionen des BMWSB im Überblick:
- Der soziale Wohnungsbau wird schrittweise erhöht. Für 2025 stehen Programmmittel von 3,5 Milliarden Euro bereit, für 2026 vier Milliarden Euro, für 2027 fünf Milliarden Euro und für 2028 und 2029 jeweils 5,5 Milliarden Euro. Darin enthalten ist auch eine Verdopplung der Mittel für das Programm "Junges Wohnen".
- Die Programmmittel für die Neubauprogramme "Klimafreundlicher Neubau" (2025 und 2026 jeweils 1,1 Milliarden Euro), "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (2025 und 2026 jeweils 650 Millionen Euro) und "Wohneigentumsförderung für Familien" (2025 und 2026 jeweils 250 Millionen Euro) sollen im neuen Sondervermögen ausgebracht werden.
- Ebenfalls im neuen Sondervermögen vorgesehen sind die Mittel für die Sanierungsprogramme "Jung kauft Alt" (2025 und 2026 jeweils 350 Millionen Euro) und "Gewerbe zu Wohnen" (geplant unterjähriger Start 2025 mit 60 Millionen Euro und 2026 mit 360 Millionen Euro).
- Die Städtebauförderung wird 2025 mit 790 Millionen Euro fortgesetzt. Entsprechend dem Koalitionsvertrag ist eine schrittweise Verdopplung der Bundesmittel vorgesehen, beginnend mit einer Anhebung der Programmmittel 2026 auf eine Milliarde Euro, im Jahr 2027 auf 1,2 Milliarden Euro, im Jahr 2028 auf 1,4 Milliarden Euro und im Jahr 2029 auf knapp 1,6 Milliarden Euro.
- Das Programm "Energetische Stadtsanierung" im Klima- und Transformationsfonds (KTF) soll reaktiviert werden mit Mitteln in Höhe von jeweils 75 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2025 und 2026.
- Die Gründung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen wurde in der vorigen Legislatur beschlossen. Die Mittel dafür sind jetzt gesichert. Für das Jahr 2025 sind 12,5 Millionen Euro und für das kommende Jahr 15 Millionen Euro vorgesehen.
Bundeshaushalt 2025: Gesetzgebungsverfahren
Nach dem Bruch der Ampel-Koalition und der vorgezogenen Neuwahl waren die Ministerien seit dem 1.1.2025 mit einer vorläufigen Haushaltsführung unterwegs. Der nun beschlossene Etat schafft Planungssicherheit – allerdings nur bis Ende des Jahres. Schon in den kommenden Wochen beginnen die Beratungen für den Haushalt 2026, der noch vor Weihnachten verabschiedet werden soll.
Das Bundeskabinett hatte den Etatentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) am 24. Juni auf den Weg gebracht. Beschlossen wurden auch die Eckwerte des Haushalts 2026 und die Finanzplanung bis 2029.
Die viertägige abschließende Beratung des Haushalts 2025 fand vom 15.9.2025 bis 18.9.2025 statt. Am letzten Tag des Haushaltsmarathons stimmte der Bundestag nach einer Generaldebatte in dritter Lesung namentlich über das Haushaltsgesetz ab. Am 29.9.2025 passierte das Gesetz den Bundesrat.
Der Bundeshaushalt 2025 interaktiv aufbereitet Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)
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Bernd Michalski
Fri Aug 01 13:16:29 CEST 2025 Fri Aug 01 13:16:29 CEST 2025
Subventionen aus Steuergeldern
Subventionen sind die Belohnung für das Versagen
(Dr. Markus Krall)
Es kann keine zukunftsfähige Lösung sein, wenn beim Wohnungsneubau mit Subventionen, auch geförderter Wohnungsbau genannt, die sogenannte Sozialbindung nach 15 Jahren wegfällt und diese Wohnungen dann zu „Marktmieten“ angeboten werden können.
Vermutlich müssen dann sehr viele Mieter aus finanziellen Gründen ihre Wohnung, sowie ihre damit verbundenen und seit langem bestehenden sozialen Beziehungen, aufgeben.
Die Alternative im Wohnungsbau für jedes Einkommen, wäre die Entflechtung von der Beton-Fraktion hin zu effizienteren Bauweisen.
Ein Wohnungsbau mit Mieten für jedes Einkommen und ohne Subventionen ist nur als Lean-Construction-Paket aus Konstruktion als das Was, Technologie als das Wie und Logistik in prozessorientierter Montage möglich.
Weniger Material, weniger Prozesse, weniger Bauzeit, weniger Kosten.
Der eigentliche Knackpunkt ist, wie das Modul konstruiert ist und wie es zusammengebaut werden kann. Das ist weit mehr als Vorfertigung, serielles und modulares Bauen, sowie Digitalisierung.
Das hat schon Konrad Wachsmann in seinem Buch von 1959 mit dem Titel:
„Wendepunkt im Bauen“ sehr exakt beschrieben.