Rekordetat 2026 für den Wohnungsbau löst nicht alle Probleme
Im Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 sind für das Bauministeriums 7,6 Milliarden Euro eingeplant. Damit würde der Etat im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2025 (rund 7,37 Milliarden Euro) um rund 226 Millionen Euro steigen.
Für den sozialen Wohnungsbau sind vier Milliarden Euro (Verpflichtungsrahmen) eingeplant – 2026 sollen davon 2,65 Milliarden Euro ausgabenwirksam werden.
Am 30. Juli hat das Kabinett den Haushalt 2026 und die aktualisierte Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Am 23. September beginnt die viertägige erste Lesung im Bundestag.
Nachtrag: Der Haushaltsausschuss hat am 14.11.2025 den Bundeshaushalt 2026 mit Änderungen beschlossen. Mit dem Beschluss wurde auch der Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verabschiedet. Die abschließende Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Haushaltsgesetzes 2026 in der vom Ausschuss geplanten Fassung ist ab dem 25. November geplant. Am 28.11.2025 soll über den Gesamtetat 2026 in dritter Lesung namentlich abgestimmt werden.
Die wichtigsten Investitionen auf einen Blick:
- Der soziale Wohnungsbau wird schrittweise erhöht. Für 2026 sind Programmmittel von vier Milliarden Euro vorgesehen, für 2027 fünf Milliarden Euro und für 2028 und 2029 jeweils 5,5 Milliarden Euro. Darin enthalten ist auch eine Verdopplung der Mittel für das Programm "Junges Wohnen".
- Die Mittel für die Neubauprogramme "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" (1,1 Milliarden Euro), "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)" (650 Millionen Euro), das im Juli 2025 noch einmal verbessert und verlängert wurde, und "Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)" (250 Millionen Euro) – auch bekannt als Nachfolger für das Baukindergeld – sollen im neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ausgebracht werden.
- Ebenfalls im neuen Sondervermögen vorgesehen sind Mittel für die Sanierungsprogramme "Jung kauft Alt" (350 Millionen Euro) und "Gewerbe zu Wohnen" (soll 2026 neu kommen: 360 Millionen Euro).
- Für die paritätische Finanzierung des Wohngeldes sieht der Bund Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 2,27 Milliarden Euro vor. Weitere Ausgaben in diesem Kapitel betreffen die Ausfinanzierung des Baukindergeldes (808 Millionen Euro) und die Wohnungsbauprämie (220 Millionen Euro).
- Die Städtebauförderung (Verpflichtungsrahmen) wird 2026 auf eine Milliarde Euro angehoben, 2027 auf 1,2 Milliarden Euro, 2028 auf 1,4 Milliarden Euro und in 2029 auf 1,58 Milliarden Euro.
- Das Programm Energetische Stadtsanierung wird im Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit 75 Millionen Euro fortgeführt.
- Ebenfalls im KTF steckt Geld für die Programme Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) und Urbane Räume. Zusätzliche 160 Millionen Euro sind für die Förderung innovativer Sport- und Bewegungsräume im Einzelplan 25 des Bauministeriums vorgesehen.
- Die Mittel für die Gründung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen sind gesichert: 15 Millionen Euro für 2026.
Verbände: Förderfähigkeit des EH55-Standards jetzt!
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) forderte die Regierung auf, die Förderfähigkeit des KfW-Effizienzhaus-55-Standard (EH55) wiederherzustellen, um die Realisierung bereits genehmigter Wohnbauprojekte nicht zu gefährden. Viele Bauvorhaben verfügten über eine gültige KfW-Zusage, konnten aber wegen der veränderten Marktbedingungen nicht begonnen oder abgeschlossen werden, hieß es zur Begründung.
Die Wiederherstellung der Förderfähigkeit des EH55-Standards ist im Koalitionsvertrag vereinbart. Die BID erwartet jetzt die schnelle Umsetzung des politischen Willens und die entsprechende Bereitstellung der finanziellen Mittel.
Die von der BID geforderten Maßnahmen:
- Verlängerung der Umsetzungsfrist: Eine einheitliche Fristverlängerung auf 72 Monate für alle Förderanträge sei notwendig, um unter aktuellen Marktbedingungen eine wirtschaftliche Umsetzung zu ermöglichen.
- Wiedereinführung der KfW-55-Förderung: Zur Aktivierung des Bauüberhangs sollte die Förderfähigkeit des EH55-Standards befristet wiederhergestellt werden. Nach BID-Schätzung könnten so bis zu 51.000 Wohneinheiten realisiert werden.
- Anpassung des Förderkreditbetrags: Der Förderhöchstbetrag sollte auf 300.000 Euro pro Wohneinheit angehoben werden. Zusätzlich sind laut BID Anreize erforderlich, um dem Kostendruck entgegenzuwirken.
- Klarstellung der Objektförderung: Die Förderung müsse objektbezogen bleiben – ein Wechsel des Bauherrn oder Projektträgers dürfe nicht zum Verlust der Förderung führen, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind.
Bundeshaushalt 2026: So geht es weiter
Mit dem Beschluss des Kabinetts kann das parlamentarische Verfahren für den Haushalt 2026 starten. Für den Haushalt 2025 ist das parlamentarische Verfahren bereits in vollem Gange. Am 4.9.2025 ist die Bereinigungssitzung geplant.
Grundlage für den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2026 und den Finanzplan bis 2029 bilden die Eckwerte, die am 24.6.2025 im Kabinett beschlossen wurden. Der Haushalt 2026 soll bis Ende November 2025 vom Bundestag verabschiedet werden.
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Bernd Michalski
01.08.2025 13:16 Uhr
Subventionen aus Steuergeldern
Subventionen sind die Belohnung für das Versagen
(Dr. Markus Krall)
Es kann keine zukunftsfähige Lösung sein, wenn beim Wohnungsneubau mit Subventionen, auch geförderter Wohnungsbau genannt, die sogenannte Sozialbindung nach 15 Jahren wegfällt und diese Wohnungen dann zu „Marktmieten“ angeboten werden können.
Vermutlich müssen dann sehr viele Mieter aus finanziellen Gründen ihre Wohnung, sowie ihre damit verbundenen und seit langem bestehenden sozialen Beziehungen, aufgeben.
Die Alternative im Wohnungsbau für jedes Einkommen, wäre die Entflechtung von der Beton-Fraktion hin zu effizienteren Bauweisen.
Ein Wohnungsbau mit Mieten für jedes Einkommen und ohne Subventionen ist nur als Lean-Construction-Paket aus Konstruktion als das Was, Technologie als das Wie und Logistik in prozessorientierter Montage möglich.
Weniger Material, weniger Prozesse, weniger Bauzeit, weniger Kosten.
Der eigentliche Knackpunkt ist, wie das Modul konstruiert ist und wie es zusammengebaut werden kann. Das ist weit mehr als Vorfertigung, serielles und modulares Bauen, sowie Digitalisierung.
Das hat schon Konrad Wachsmann in seinem Buch von 1959 mit dem Titel:
„Wendepunkt im Bauen“ sehr exakt beschrieben.