Bundesprogramm

Mehr Förderung für genossenschaftliches Wohnen


Bundesprogramm: Förderung für genossenschaftliches Wohnen

Die Fördermittel im Bundesprogramm für genossenschaftliches Wohnen werden im Programmjahr 2026 von 15 Millionen Euro auf 24,9 Millionen Euro erhöht. Ab dem 3. Februar sind Kredithöchstbeträge von 150.000 Euro (bisher: 100.000 Euro) möglich, der Tilgungszuschuss steigt von 7,5 Prozent auf 15 Prozent.

Das Bundesförderprogramm zum Kauf von Anteilen von Wohnungsgenossenschaften wurde im Oktober 2022 gestartet – die zinsverbilligten Darlehen mit Tilgungszuschuss werden nicht direkt bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt, sondern bei Finanzierungspartnern vor Ort.

Das Programm erfreue sich großer Beliebtheit, teilte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit. Die Fördermittel werden deshalb in diesem Programmjahr von 15 Millionen Euro auf 24,9 Millionen Euro deutlich erhöht.

Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschuss steigen

Künftig sind außerdem Kredithöchstbeträge von 150.000 Euro statt wie bisher 100.000 Euro möglich, der Tilgungszuschuss steigt von 7,5 Prozent auf 15 Prozent.

"Wohnungsgenossenschaften leisten einen unschätzbaren Anteil daran, dass Wohnen auch in Zeiten steigender Baukosten bezahlbar bleibt", sagte Sabine Poschmann, parlamentarische Staatssekretärin bei Bauministerin Verena Hubertz (SPD).

Mit den verbesserten Konditionen werde es noch attraktiver, Genossenschaftsanteile zu kaufen oder selbst eine Wohnungsgenossenschaft zu gründen und gemeinsam neu zu bauen. "Die Zinssätze sind historisch niedrig und bei Einzug in die neue Wohnung werden zusätzlich bis zu 22.500 Euro der Kreditsumme erlassen", so Poschmann.

Zinssätze ab dem 3.2.2026

Lauf­zeit

Zinsbindung

Tilgungsfreie Anlaufzeit

Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins)

4 bis 25 Jahre

5 Jahre

1 bis 3 Jahre

0,01 % (0,01 %)

4 bis 25 Jahre

10 Jahre

1 bis 3 Jahre

0,15 % (0,15 %)

26 bis 35 Jahre

5 Jahre

1 bis 5 Jahre

0,01 % (0,01 %)

26 bis 35 Jahre

10 Jahre

1 bis 5 Jahre

0,45 % (0,45 %)

Quelle: BMWSB

Förderung genossenschaftliches Wohnen: Voraussetzungen

Voraussetzungen sind, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Genossenschaftswohnung erforderlich sind und die Wohnung selbst genutzt wird

Ziel der Förderung ist es, dass Wohnungsgenossenschaften in der Anfangs- und Erweiterungsphase sowie bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen unterstützt werden.

Der 2025 beschlossene Bauturbo erleichtert zudem Bestandsgenossenschaften den Bau neuer Wohnungen auf ihren Grundstücken.

Förderung genossenschaftlicher Wohnungsbau: Hintergrund

In Deutschland gibt es rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften, die etwa 2,2 Millionen Wohnungen bewirtschaften. Rund fünf Millionen Menschen leben in einer Genossenschaftswohnung, etwa drei Millionen Bürgerinnen und Bürger sind Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft.

Ein ähnliches Programm wurde im Herbst 2021 schon einmal aufgelegt. Die KfW-Bank nahm ab dem 21.10.2021 Anträge von Privatpersonen auf zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse entgegen, die sich an genossenschaftlichen Neubauvorhaben mit Geschäftsanteilen beteiligen wollten.

Zwischenzeitlich kam es zu Turbulenzen um das Programm und zu Widerständen aus Bayern. Die Ampel-Regierung mit Bauministerin Klara Geywitz setzte sich wieder dafür ein: "Wir brauchen aber Genossenschaften, denn sie leisten mit ihrem Angebot an bezahlbarem Wohnraum einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes. Mit unserer gemeinsamen Bundesförderung wollen wir junge und bestehende Genossenschaften dabei unterstützen, diese Hürden zu nehmen."

Weitere Informationen zum Förderprogramm 


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Schlagworte zum Thema:  Wohnungsgenossenschaft
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