Was die Grundsteuer 2025 für Vermieter und Mieter bedeutet

Am 1.1.2025 ist die reformierte Grundsteuer in Kraft getreten. Sie wird auf Grundlage von neuen Regeln und teilweise deutlich höheren Hebesätzen der Kommunen erhoben. Die sogenannten Messbescheide, auf deren Basis der neue Grundsteuerbetrag ermittelt wird, sind größtenteils versandt worden. Die Bescheide, wie viel Grundsteuer genau fällig wird, erhalten Immobilieneigentümer von den Kommunen – voraussichtlich ab Mitte Januar.
Für die meisten Immobilieneigentümer ist die Grundsteuer B relevant: Sie wird für betriebliche und private Grundstücke fällig und variiert je nach Grundsteuermodell in den Bundesländern. Neu eingeführt wird in manchen Ländern die Grundsteuer C – hier kann künftig ein höherer Hebesatz für baureife unbebaute Grundstücke beschlossen werden.
Vermieter können Grundsteuer auf Mieter umlegen
Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene landesgesetzliche Regeln erlassen. Die restlichen Länder haben das Bundesmodell übernommen, teils mit leichten Änderungen. Beim Bundesmodell spielen auch die Art, das Alter und die Fläche der auf den Grundstücken stehenden Gebäude eine Rolle bei der Berechnung der Grundsteuer.
Der Vermieter darf die Grundsteuer zu 100 Prozent auf seine Mieter umlegen. Vermutlich betrifft die Neuregelung die meisten Mieter aber erst im Jahr 2026 – dann nämlich, wenn sie die Nebenkostenabrechnung für 2025 bekommen. Mieter können vom Vermieter die Vorlage des Grundsteuerbescheids und des Messbescheids, auf dessen Basis die neue Grundsteuer berechnet wurde, verlangen.
In einem umfangreichen FAQ gibt das Bundesfinanzministerium (BMF) Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um die neue Grundsteuer.
Grundsteuer 2025: Fragen und Antworten auf einen Blick
Die Fragen im Überblick:
- Was ist die Grundsteuer?
- Warum ist die Steuer so wichtig?
- Wie wird die Grundsteuer konkret berechnet?
- Was ist die neue Grundsteuer C?
- Warum musste die Grundsteuer reformiert werden?
- Was hat sich durch die Reform geändert?
- Handelt es sich um eine bundeseinheitliche Regelung?
- Welche Änderungen ergeben sich für andere als Wohngrundstücke?
- Der Grundsteuerwert ist viel höher als der Einheitswert – muss ich mehr Grundsteuer zahlen?
- Ich habe einen Grundsteuerwertbescheid erhalten. Muss ich jetzt auf dieser Grundlage bereits meine Grundsteuerzahlung anpassen?
- Wie wird sichergestellt, dass die Gemeinden die Hebesätze gegebenenfalls nach unten korrigieren?
- Ich habe Einspruch eingelegt. Warum habe ich vom Finanzamt noch keine Antwort erhalten?
- Ich habe noch keine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben. Das Finanzamt hat mir trotzdem einen Bescheid geschickt und die Werte geschätzt. Muss ich noch etwas tun?
- Woher kommt die in meinem Bescheid angegebene Miete?
- Die Angaben in meinem Bescheid sind nicht mehr aktuell. Was muss ich tun?
- Wann weiß ich, wie viel Grundsteuer ich ab 2025 zahlen muss?
- Wann erhalte ich meinen Grundsteuerbescheid?
- Wird Wohnen jetzt teurer? Stimmt es, dass für Gewerbeimmobilien nach der Reform weniger Grundsteuer gezahlt werden muss?
- Ist das neue Recht verfassungswidrig?
- Muss ich 2029 noch einmal eine Grundsteuererklärung abgeben?
Ausführliche Antworten auf die Fragen:
FAQ aus dem BMF: Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer
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Grundsteuerreform: Der Hintergrund
Beschlossen wurde die Grundsteuerreform im Jahr 2019, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 eine Neuregelung gefordert hatte. Bei den Grundsteuermodellen der Bundesländer gibt es erhebliche Unterschiede – das Reformgesetz sieht neben dem Bundesmodell eine Öffnungsklausel vor, die eigene Landesgesetze möglich machte.
Knapp 36 Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden. Bis zum 31.12.2024 galten die Grundstückswerte von 1935 (Ostdeutschland) und 1964 (Westdeutschland).
Der Grundsteuerwert ist nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer. Wie viel Steuer am Ende fällig wird, hängt von den Hebesätzen ab, die von den Städten und Gemeinden angepasst werden. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro pro Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern oft um vierstellige Beträge.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen komplett den Kommunen zu.
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