Kommentar: "Mieterstrom kann die Energiewende entfesseln"

Angesichts der Energiekrise sucht die Regierung mit Hochdruck nach Lösungen. Eine vereinfachte Infrastruktur für Solar-Mieterstrom, der vor Ort verbraucht wird, wäre ein Wegweiser in Richtung Energiewende, der Kosten spart und das Netz entlastet. Ein Kommentar.

Anfang Juli verabschiedete der Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023. Die Ambitionen sind hoch – so sollen 80 Prozent der deutschen Stromversorgung bis 2030 aus erneuerbaren Quellen kommen. Bei steigendem Stromverbrauch durch Sektorenkopplung bedeutet das, dass mindestens doppelt so viel Strom aus erneuerbaren Energien gedeckt sein muss. Denn 2021 lag der Anteil laut Umweltbundesamt bei knapp 41 Prozent. Um rund um die Uhr mit Elektrizität versorgt zu sein, müssen wir also alles daran setzen, dezentrale und intelligente Möglichkeiten der Energieversorgung substanziell auszubauen.

Die Gesetzesänderungen sind überwiegend positiv, doch es mangelt insbesondere bei der Gebäudeenergie an einer Erneuerung des Gesamtkonzeptes, das die Energiewende nachhaltig vorantreibt. Es besteht die Gefahr, dass wir schöne neue Ziele auf Papier festgehalten haben, deren Erreichbarkeit jedoch in weiter Ferne bleibt.

Energiewende: Potenzial für steckt im Bestand

Die Regierung muss nun noch einen Schritt weiterdenken. Für die Erreichung der Klimaziele reicht es nicht aus, Fördersätze im EEG zu reformieren, stattdessen benötigen wir grundlegende Änderungen im Gebäudestandard und in der Energiebilanzierung. So befasst sich das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) zum jetzigen Zeitpunkt nur mit einem Teil der Neubauten und Sanierungen im Altbau. Das Potenzial für die skalierbare Energiewende steckt jedoch im breiten Bestandssegment. Laut dem "Dena Gebäudereport 2022" zählt Deutschland heute drei Millionen Mehrfamilienhäuser. Davon werden nach Angaben des Marktstammregisters 2022 gerade erst weit unter einem Prozent mit Strom aus einer Aufdach-Photovoltaikanlage versorgt.

Die Dachpotenziale werden trotz vermehrter PV-Pflichten nicht ausgeschöpft, bürokratische Prozesse und Komplexitäten in der Umsetzung erschweren unnötig den Rollout – dabei verursacht der Gebäudebetrieb laut dem Global ABC Status Report 2021 fast ein Drittel der globalen energiebezogenen CO2-Emissionen. Es besteht die Gefahr, dass der beschlossenen Wärmepumpen-Offensive das gleiche Schicksal ereilt. Dabei wird für deren Betrieb dringend günstiger und lokal erzeugter Solarstrom benötigt. Beides erfordert für eine beschleunigte Umsetzung eine grundlegende Anpassung im GEG, die EEG-Novellierung reicht dahingehend nicht aus.

Maßnahmen für integrierte Energiekonzepte fehlen

Am 8.7.2022 wurden im Zuge der Zustimmung zum EEG 2023 bereits einige Modifikationen des GEG beschlossen. Mit der Änderung des GEG soll die Neubauanforderung auf das Effizienzhaus 55 verschärft werden. So wird der zulässige Primärenergiebedarf von Neubauten von ursprünglich 75 auf 55 Prozent im Referenzhaus reduziert. Auch die Anrechnung von Strom aus Erneuerbaren Energien im Neubau passt sich mit der GEG-Novelle an. Um widersprüchliche Anreize zwischen GEG und dem zeitgleich geänderten EEG zu eliminieren, entfällt die vorrangige Nutzung des Stroms im Gebäude.

So wird Ökostrom auch dann angerechnet, wenn er vollständig eingespeist wird. Der vorrangige Eigenverbrauch entfällt somit. Im Umkehrschluss soll die Anpassung für Nutzerinnen und Nutzer einen Anreiz für die vollständige Nutzung von Dachflächen schaffen. Diese Maßnahmen vernachlässigen jedoch vollständig den Bedarf nach integrierten Energiekonzepten für Strom, Wärme und Mobilität.

Somit fehlt es weiterhin an einem umfassenden Konzept für die Dekarbonisierung des Gebäudebestands und eine grundlegende Überarbeitung  des GEG steht noch aus. Diese muss verschiedene Dimensionen lösen:

1. Den Ausbau lokaler und grüner Stromerzeugung alternativlos machen.

2. Strombasierte Wärmeerzeugung an die Nutzung erneuerbarer Energie koppeln.

3. Bei Gebäudeeigentümern Anreize setzen, die Dekarbonisierung über ihre kompletten Portfolios auszurollen, beispielsweise durch den Einsatz von Treibhausgas-Quoten analog zum Verkehrssektor.

Fehlen erneut verbesserte Anreize für den Bestand, wird die Transformation zu CO2-freien Gebäuden zum Luftschloss.

Eigenverbrauch: attraktiver denn je – das muss gefördert werden

Wir stecken mitten in einer Energiekrise, Strom- und Gaspreise schießen in die Höhe. Dezentrale Möglichkeiten der Energieversorgung werden für Immobilienbesitzer und Projektentwickler daher immer relevanter. Auch wenn das neue EEG erhöhte Vergütungen für Erzeugungsanlagen vorsieht, die 100 Prozent ihrer erzeugten Energie in das Netz einspeisen, bleibt der Eigenverbrauch beziehungsweise die Vermarktung vor Ort mit Überschusseinspeisung das profitablere Modell. Es könnten damit Großteile Netzstroms ersetzt werden, der starken preislichen Schwankungen unterliegt. Je höher der Preis für den Netzstrom, desto größer wird der eigene Preisvorteil der lokalen Erzeugung.

Einfach gesagt: Es lohnt sich jetzt mehr denn je Strom dort zu verbrauchen, wo er erzeugt wird. Dass die Volleinspeisung mit der Gesetzesnovelle höher vergütet wird, widerspricht meines Erachtens dem Zielmodell eines intelligent vernetzten Energiesystems. Vielmehr sollte endlich die notwendige Intelligenz und Digitalisierung Einzug erhalten, die Verbrauch und Erzeugung clever steuert und vereint. Auf einen selektiven Smart-Meter-Rollout im Schneckentempo können wir bei den eingangs genannten Zielen nicht mehr warten.

Solar-Mieterstromanlagen: Schlüssel zur Dekarbonisierung

Je mehr PV-Mieterstromanlagen wir auf die Dächer Deutschlands bekommen, desto unabhängiger machen wir uns von zentralen Großkraftwerken. Dank PV-Mieterstrom kann im Schnitt pro Wohneinheit bereits ohne Sektorenkopplung eine Tonne CO2 jährlich eingespart werden. Neben dem grünen Effekt sparen Mietende zusätzlich deutlich an Stromkosten und entlasten schlussendlich die öffentlichen Stromnetze. Solar-Mieterstrom ist damit der Einstieg in die Dekarbonisierung unseres Gebäudebestands.

An die grüne Stromversorgung der Gebäude können im nächsten Schritt flexibel weitere Bestandteile angeschlossen werden: Ladesäulen, Speicher und natürlich auch Wärmepumpen beziehungsweise alternative elektrische Heizungen. Damit sind die Gebäude dann im Betrieb klimaneutral und wir den ambitionierten Zielen einen Schritt näher. Fehlt nur noch ein schlüssiges Gesamtkonzept, das die einzelnen Bausteine der Gesetzgebung verbindet und die Energiewende im Gebäude entfesselt. Der PV-Rollout muss darauf nicht warten – packen wir es an!


Das könnte Sie auch interessieren:

EEG-Novelle 2023 tritt in Teilen in Kraft

L'immo Podcast: Der unterschätzte Mieterstrom