Erweiterter Mieterschutz

Grüne wollen Eigenbedarfskündigung einschränken

Die Mietrechtsreform 2026 hat die erste Lesung im Bundestag hinter sich – gleichzeitig wurde ein Gesetzentwurf der Grünen beraten, der Eigenbedarfskündigungen deutlich einschränken und die Mietpreisbremse effektiver machen will. Auch damit beschäftigen sich die Ausschüsse.

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Am 9.7.2026 war die Mietrechtsnovelle 2026 zur ersten Lesung im Bundestag.

Mitberaten wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs – Rückführung und Weiterentwicklung des Rechts der Eigenbedarfskündigung im privaten Wohnraummietrecht".

Eigenbedarfskündigung: Was der Grünen-Entwurf vorsieht

Mieter von privaten Vermietern können nach Auffassung der Grünen die gesetzlichen Rechte in Bezug auf die zulässige Miethöhe vielfach nicht effektiv geltend machen, weil sie im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einer Eigenbedarfskündigung rechnen müssen. Dieser „systematische Fehler“ des Mietrechts trage wesentlich zur Ineffektivität der Mietpreisbremse bei, hieß es in der Begründung weiter.

Das Recht zur Eigenbedarfskündigung müsse auf das "gebotene Maß" zurückgeführt werden und "auf den ernsthaften, dauerhaften Bedarf" der Eigentümer oder naher Angehörigen beschränkt werden. Darüber hinaus will die Fraktion das Recht zur Eigenbedarfskündigung nach einem Verkauf und im Fall eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse einschränken – und außerdem die Kündigungsfrist in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt verlängern.

"Wir haben ganz viele mietrechtliche Regelungen, die gut gemeint sind; wenn sie aber zur Anwendung kommen, reagieren viele Vermieter mit der Eigenbedarfskündigung. Damit laufen diese mieterrechtlichen Regelungen leer", sagte der Grünen-Abgeordnete Dr. Till Steffen bei der Beratung im Bundestag. "Wir schlagen hier ganz klare Regelungen vor, und zwar soll bei einem durch ein Gericht festgestellten Verstoß gegen die Mietpreisbremse eine Sperrfrist für Kündigungen wegen Eigenbedarf von fünf Jahren gelten."

Der Gesetzentwurf wurde mit dem Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform 2026 an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (federführend) und den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.

Bündnis 90/Die Grünen "Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs – Rückführung und Weiterentwicklung des Rechts der Eigenbedarfskündigung im privaten Wohnraummietrecht" (Stand 7.7.2026)

Mietrecht II: Statements aus der Immobilienbranche

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) warnte bei den Plänen der Bundesregierung zur Mietrechtsreform 2026 (auch Mietrecht II genannt) vor zusätzlichen Belastungen für den Wohnungsmarkt. Einschränkungen bei Indexmieten, Kurzzeitvermietungen, der Ermittlung des Möblierungszuschlags und die Ausweitung bei der Schonfristregel setzten an der falschen Stelle an und erschwerten Investitionen in Neubau, Bestand und Klimaschutz. 

Indexmieten seien für Eigentümer ein wichtiger Inflationsschutz, der Investitionen planbare mache, und Kurzzeitvermietungen erfüllten einen realen Bedarf etwa bei Projektarbeit, befristeten Entsendungen, Studium, Ausbildung oder Forschungsaufenthalten; starre Fristen würden solche Angebote verknappen. Beim möblierten Wohnen dürfe mehr Transparenz nicht in wirtschaftlich unrealistische Vorgaben und zusätzlichen Verwaltungsaufwand umschlagen. Und bei der Schonfristzahlung dürften Vermieter bei erheblichen Zahlungsrückständen nicht dauerhaft schlechter gestellt werden. Der ZIA appellierte an den Bundestag, das parlamentarische Verfahren für klare Nachbesserungen zu nutzen.

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum befürchtet neben zusätzlichen Kosten auch sinkende Renditen für private Vermieter. Die Pläne der Bundesregierung für die Mietrechtsreform könnten dazu führen, dass sich die Vermietung für diese Gruppe wirtschaftlich zunehmend weniger lohne.

Der Deutsche Mieterbund zeigte sich überzeugt, dass das Gesetz in der aktuellen Fassung Mieter besser gegen überhöhte Mieten und vor Wohnungsverlust schützen können wird.

 

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2 Kommentare
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MaxMoritz

07.05.2026 14:15 Uhr

Dem stimme ich zu. Ich habe schon mit dem Gedanken gespielt, nun einfach nur noch weg damit. Ist der Preis etwas schlechter, weil viele Eigentümer sich damit nun beschäftigen... ok, dann wird das halt ein Transfer zu Gunsten von aktuell Kaufwilligen, vermutlich Selbstnutzer. Hauptsache sich nicht mehr damit rumärgern. CO2-Steuer wird in ein paar Jahren schon relevant sein, nun auch noch das... und die Vorfinanzierung bei Mietschulden, ohne Folgen für den Mietschuldigen.

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Peter Lang

06.05.2026 15:46 Uhr

Dazu gibt es vermutlich grundsätzlich zwei Meinungen :-) Die der Mieter und die der Vermieter. Ich als Vermieter habe (noch) die Freiheit meine vermieteten Immobilien zu verkaufen. Das mache ich auch schon! Weg damit und zwar alle. Am besten an Eigennutzer. Aber was machen die Mieter? Ja, kauft euch einfach mal selbst ne Wohnung, dann könnt ihr endlich schön billig wohnen, oder? :-)