Grüne wollen Eigenbedarfskündigung einschränken
Am 9.7.2026 war die Mietrechtsnovelle 2026 zur ersten Lesung im Bundestag.
Mitberaten wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs – Rückführung und Weiterentwicklung des Rechts der Eigenbedarfskündigung im privaten Wohnraummietrecht".
Eigenbedarfskündigung: Was der Grünen-Entwurf vorsieht
Mieter von privaten Vermietern können nach Auffassung der Grünen die gesetzlichen Rechte in Bezug auf die zulässige Miethöhe vielfach nicht effektiv geltend machen, weil sie im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einer Eigenbedarfskündigung rechnen müssen. Dieser „systematische Fehler“ des Mietrechts trage wesentlich zur Ineffektivität der Mietpreisbremse bei, hieß es in der Begründung weiter.
Das Recht zur Eigenbedarfskündigung müsse auf das "gebotene Maß" zurückgeführt werden und "auf den ernsthaften, dauerhaften Bedarf" der Eigentümer oder naher Angehörigen beschränkt werden. Darüber hinaus will die Fraktion das Recht zur Eigenbedarfskündigung nach einem Verkauf und im Fall eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse einschränken – und außerdem die Kündigungsfrist in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt verlängern.
"Wir haben ganz viele mietrechtliche Regelungen, die gut gemeint sind; wenn sie aber zur Anwendung kommen, reagieren viele Vermieter mit der Eigenbedarfskündigung. Damit laufen diese mieterrechtlichen Regelungen leer", sagte der Grünen-Abgeordnete Dr. Till Steffen bei der Beratung im Bundestag. "Wir schlagen hier ganz klare Regelungen vor, und zwar soll bei einem durch ein Gericht festgestellten Verstoß gegen die Mietpreisbremse eine Sperrfrist für Kündigungen wegen Eigenbedarf von fünf Jahren gelten."
Der Gesetzentwurf wurde mit dem Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform 2026 an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (federführend) und den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.
Mietrecht II: Statements aus der Immobilienbranche
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) warnte bei den Plänen der Bundesregierung zur Mietrechtsreform 2026 (auch Mietrecht II genannt) vor zusätzlichen Belastungen für den Wohnungsmarkt. Einschränkungen bei Indexmieten, Kurzzeitvermietungen, der Ermittlung des Möblierungszuschlags und die Ausweitung bei der Schonfristregel setzten an der falschen Stelle an und erschwerten Investitionen in Neubau, Bestand und Klimaschutz.
Indexmieten seien für Eigentümer ein wichtiger Inflationsschutz, der Investitionen planbare mache, und Kurzzeitvermietungen erfüllten einen realen Bedarf etwa bei Projektarbeit, befristeten Entsendungen, Studium, Ausbildung oder Forschungsaufenthalten; starre Fristen würden solche Angebote verknappen. Beim möblierten Wohnen dürfe mehr Transparenz nicht in wirtschaftlich unrealistische Vorgaben und zusätzlichen Verwaltungsaufwand umschlagen. Und bei der Schonfristzahlung dürften Vermieter bei erheblichen Zahlungsrückständen nicht dauerhaft schlechter gestellt werden. Der ZIA appellierte an den Bundestag, das parlamentarische Verfahren für klare Nachbesserungen zu nutzen.
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum befürchtet neben zusätzlichen Kosten auch sinkende Renditen für private Vermieter. Die Pläne der Bundesregierung für die Mietrechtsreform könnten dazu führen, dass sich die Vermietung für diese Gruppe wirtschaftlich zunehmend weniger lohne.
Der Deutsche Mieterbund zeigte sich überzeugt, dass das Gesetz in der aktuellen Fassung Mieter besser gegen überhöhte Mieten und vor Wohnungsverlust schützen können wird.
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GenX66
19.08.2026 13:59 Uhr
Wann versteht die Politik endlich, dass dieses Maß an Überregulierung auch noch den allerletzten Investoren vergrault bzw. Eigentümer zum Verkauf treibt?
In meinem Umfeld - einschließlich meiner Frau - herrscht bei allen Besitzern von Mietimmobilien und / oder auch künftigen Erben genau die beschriebene Haltung vor: bloß weg damit!
Wohnraum gibt es nicht zum Selbstkostenpreis! Es ist und bleibt eine Investitionsmöglichkeit mit dem Ziel UND der wirtschaftlichen NOTWENDIGKEIT Rendite zu erwirtschaften.
Alles andere ist Sozialromantik!
Die offensichtlich immer weiter voranschreitende Verknappung führt zu immer weiterem Erliegen jeglicher Bewegung im Wohnungsmarkt.
Je weniger Bewegung, desto weniger Angebot, desto höher die Mieten, desto weniger Flexibilität für Mieter, desto weniger Renovierung und Sanierung und so weiter und so weiter.
Wann wird durch massive Reduzierung und Rückführung des Regulierungswahnsinns diese Abwärtsspirale endlich angehalten?
Liebe Politik: Macht Gesetze FÜR die Investoren - und Angebot und Nachfrage regulieren den Markt!
Eine Anmerkung eines Vorredners ist besonders interessant: wieso kaufen eigentlich nicht alle, wenn Wohnraum anscheinend so günstig zu bekommen ist, dass per se jedem Vermieter Habgier, Wucher und Ausbeutung unterstellt werden muss?
MaxMoritz
07.05.2026 14:15 Uhr
Dem stimme ich zu. Ich habe schon mit dem Gedanken gespielt, nun einfach nur noch weg damit. Ist der Preis etwas schlechter, weil viele Eigentümer sich damit nun beschäftigen... ok, dann wird das halt ein Transfer zu Gunsten von aktuell Kaufwilligen, vermutlich Selbstnutzer. Hauptsache sich nicht mehr damit rumärgern. CO2-Steuer wird in ein paar Jahren schon relevant sein, nun auch noch das... und die Vorfinanzierung bei Mietschulden, ohne Folgen für den Mietschuldigen.
Peter Lang
06.05.2026 15:46 Uhr
Dazu gibt es vermutlich grundsätzlich zwei Meinungen :-) Die der Mieter und die der Vermieter. Ich als Vermieter habe (noch) die Freiheit meine vermieteten Immobilien zu verkaufen. Das mache ich auch schon! Weg damit und zwar alle. Am besten an Eigennutzer. Aber was machen die Mieter? Ja, kauft euch einfach mal selbst ne Wohnung, dann könnt ihr endlich schön billig wohnen, oder? :-)