Evaluation Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG)

Wer den Makler bestellt, der bezahlt. Das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen gilt seit Juni 2015 und soll Mieter von der Maklercourtage entlasten. Das sei im Wesentlichen gelungen, berichtet die Bundesregierung nach der Evaluation. Der Nebeneffekt: Makler machen weniger Umsatz.

Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1.6.2015 hat die Bundesregierung eine Evaluation in Auftrag gegeben, die überprüfen soll, ob die Zielsetzungen der Reform Wohnraumvermittlungsrechts – die Entlastung der Mieter von der Maklercourtage – erreicht worden sind und welche Nebeneffekte im Zuge der Einführung des unter anderem in der Immobilienbranche umstrittenen Bestellerprinzips entstanden sind. Mit dem Bericht hatte die Bundesregierung die Wirtschaftsberatung DIW Econ beauftragt. Im Kern zeigt das Gutachten, dass das Gesetz generell funktioniert und die Mieter überwiegend entlastet werden konnten.

Maklerkosten: Mieter sparen im Schnitt 2,4 Monatsmieten

Die befürchteten Nebeneffekte hätten sich nur zum Teil bewahrheitet, unterrichtet die Bundesregierung. Sie seien für die Maklerbranche zwar nicht unerheblich, ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Sinne einer erneuten Gesetzesnovellierung ergebe sich dennoch nicht, da die grundlegende Zielsetzung des Gesetzgebers als gegeben erachtet werde.

Mieter sollten nach dem Wunsch des Gesetzgebers pro Jahr 573,52 Millionen Euro durch den Wegfall der Maklercourtage sparen. Dem wurde ein geschätzter Erfüllungsaufwand von 214,27 Millionen Euro jährlich für Vermieter durch die Übernahme der Mietersuche oder der Provision und antizipierte Umsatzrückgänge für die Maklerbranche gegenübergestellt. DIW Econ kommt zu dem Schluss, dass Mieter mit dem Bestellerprinzip im Schnitt insgesamt 2,4 Monatsnettokaltmieten an Maklerkosten sparen – rund 1.280 Euro pro Neuanmietung bei einer durchschnittlichen Bruttokaltmiete von 533 Euro pro Wohnung.

Die indirekte Abwälzung der Maklercourtage durch höhere Mietpreise sei schwierig zu überprüfen, heißt es in dem Bericht, 30 Prozent der Befragten gehen laut DIW Econ aber davon aus.

Bestellerprinzip: Nebeneffekte für Makler nicht unerheblich

Die Maklerbüros indessen haben seitdem deutliche Einbußen. Vor der Einführung des Bestellerprinzips bei der Vermittlung von Mietwohnungen brachten laut DIW knapp zwei Drittel (62 Prozent) der Vermieter ihre Wohnung über einen externen Makler an den Neumieter, nach der Einführung war es noch rund ein Drittel (35 Prozent). Etwa 50 Prozent der für die Evaluation befragten Makler sprachen von Umsatzeinbußen von durchschnittlich 37 Prozent. Nur 15 Prozent der Maklerbüros gaben an, keine Folgen gespürt zu haben.

Die regelmäßige Maklertätigkeit im Auftrag von Mietern ist von 41 Prozent auf etwa zwölf Prozent gesunken, schreibt DIW Econ. Auch Vermieter setzen demnach nicht mehr so sehr auf Makler, sondern gehen häufiger in die Selbstvermarktung. Mehr als die Hälfte (54 Prozent) der Vermieter gab das in der Umfrage an, während es vor Inkrafttreten des Bestellerprinzips nur 30 Prozent waren. Auch die eigene oder externe Hausverwaltungen werden seitdem eher einmal bemüht mit der Mietersuche. Der Aufwand hat sich den befragten Vermietern zufolge dadurch um 83 Prozent vergrößert.

Die Reform des Wohnraumvermittlungsrechts betraf zwei wesentliche Regelungspunkte: Neben der Einführung des Bestellerprinzips wurde auch die Textform für Maklerverträge verbindlich.

Endbericht "Evaluation der Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz"


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Schlagworte zum Thema:  Mietrecht, Bestellerprinzip