Kurz vor Weihnachten ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er dann mindestens die Hälfte der Courtage tragen.mehr
Ist der Vormieter vom Vermieter berechtigt, sich um einen Nachmieter zu kümmern, ist er auch befugt, einen Makler zu beauftragen. Bietet der Makler die Wohnung einem Wohnungssuchenden an und dieser mietet, dann zahlt er auch. Ein verzwicktes Urteil der Bundesgerichtshofs (BGH) zum Bestellerprinzip.mehr
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Das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf war Thema einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag. Während vor allem die Immobilienbranche gegen ein "Wer kauft, der zahlt" ist, bewerten Rechtsexperten einen entsprechenden Gesetzentwurf der Grünen zum Teil positiv.mehr
"Wer bestellt, der zahlt": Seit Juni 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen. Bundesjustizministerin Katarina Barley will das auch für Kaufimmobilien. Der Gesetzentwurf ist nun in der Ressortabstimmung. Gegenwind kommt aus dem Bauministerium.mehr
Die Bundesregierung will die Nebenkosten beim Immobilienkauf senken und prüft deshalb laut Aussage von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), ob sich das von Mietwohnungen bekannte Bestellerprinzip übertragen lässt. Die Maklerbranche ist aufgeschreckt.mehr
Wieviel Provision verlangen Immobilienverwalter für die Vermittlung von Wohnungen zur Vermietung oder zum Verkauf? Dieser Frage geht der DDIV in einer Umfrage nach, die bis Ende Juli läuft.mehr
"Mieter profitieren von der Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung", heißt es im verbraucherpolitischen Bericht der Bundesregierung. Von der der SPD gibt es deshalb Pläne einer Ausweitung der Regelung auf den Immobilienkauf.mehr
Am 24. September ist Bundestagswahl und die Parteien haben auch immobilienwirtschaftlich relevante Themen auf dem Schirm. Was sie etwa in Sachen Wohneigentum, Wohnungsneubau, Mietpreisbremse und Bestellerprinzip sagen, versprechen oder vorschlagen, hat das Maklerportal Homeday zusammengefasst. Unter die Lupe genommen wurden die Programme von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Linken.mehr
Wie sieht die Startup-Szene in der Immobilienwirtschaft aus? Jede Woche stellt sich bei uns ein kreatives PropTech-oder FinTech-Unternehmen vor. Heute dabei: Das Hamburger Unternehmen Moovin.mehr
Als vor einem Jahr das Bestellerprinzip eingeführt wurde, warnten Immobilienmakler vor den Folgen. Sie prognostizierten Umsatzeinbußen und sahen ihre Existenz gefährdet.mehr
Das Bestellerprinzip, wonach bei der Vermittlung von Mietwohnungen derjenige das Maklerhonorar zahlt, der den Makler beauftragt hat, ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde zweier Immobilienmakler und eines Mieters zurückgewiesen.mehr
Lange hat es gedauert, doch spätestens seit das Bestellerprinzip greift, wittern Internetunternehmer Morgenluft: Etwa 100 Start-ups haben sich in kurzer Zeit gegründet, um etablierten Immobilienunternehmen das Wasser abzugraben. Mit häufig günstigeren und wendigeren Geschäftsmodellen mischen sie die Branche auf - auch wenn viele scheitern und wirkliche Innovationen auf sich warten lassen.mehr
Das Bestellerprinzip zwingt dem Immobilienverband IVD zufolge immer mehr Makler zur Aufgabe des Vermietungsgeschäfts. Der Verband beruft sich dabei auf Zahlen des Internetportals Immobilienscout24, wonach seit Einführung der Regelung im Juni rund 80 Prozent der Makler spürbare Einbußen im Bereich Vermietung verzeichnen. Knapp die Hälfte sehe ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet.mehr
Fast alle Unternehmen in der Immobilienbranche haben Nachwuchssorgen: Bei einer exklusiven Umfrage von Consulting Cum Laude in Kooperation mit IW sagten 93 Prozent der befragten Firmen, dass es bei ihnen offene Stellen für den Nachwuchs gibt. Gleichzeitig agieren die Unternehmen beim Recruiting jedoch extrem konservativ: Lediglich neun Prozent nutzen soziale Medien – und holen die jungen Menschen damit dort ab, wo sie unterwegs sind.mehr
Längst nicht alle Investoren sind sich bewusst, wie wichtig die Technik in Bürogebäuden ist. Eigentümer wiederum, die Wert auf eine gute technische Gebäudeausrüstung legen, bemängeln die Zuverlässigkeit der technischen Dienstleister. Muss das Geschäft mit der Gebäudetechnik ewig ein Stiefkind bleiben?mehr
Das Gesetz zur Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip für Maklerleistungen gilt seit 1.6.2015. Das müssen Sie zum neuen Gesetz wissen.mehr
Erfolgreich als Immobilienmakler: dieses Praxisbuch gibt einen kompakten Überblick über alle aktuellen gesetzlichen Änderungen, die Sie als Immobilienmakler beachten müssen. Die rechtssicheren Erläuterungen helfen, die neuen Anforderungen zu meistern und wie Sie Ihre Sachkunde und Kompetenz erfolgreich beim Kunden zur Geltung bringen.mehr
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Einführung einer Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips für Maklerleistungen zugestimmt. Gleichzeitig fordert er, die bestehenden Regeln zur Mietpreisüberhöhung zu reformieren.mehr
Die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip für Maklerleistungen kommen wie geplant. Darauf haben sich die Spitzen der großen Koalition verständigt.mehr
Die Bundesregierung beharrt bei der geplanten Mietpreisbremse in wesentlichen Teilen auf ihrem Gesetzentwurf. Der Bundesrat hatte kürzlich eine Reihe von Änderungen an dem Entwurf gefordert.mehr
50 Prozent der Eigentümer in Deutschland sehen im Bestellerprinzip eine Lösung für das schlechte Maklerimage. Das zeigt eine aktuelle Studie des Immobilienportals Immonet. 57 Prozent glauben, dass die Makler durch das Bestellerprinzip besser in der Lage sind, die Interessen ihres Auftraggebers zu vertreten.mehr