Das Gesetz über die Aufteilung der Maklerkosten zwischen Käufern und Verkäufern gilt seit rund zwei Jahren. Eine Analyse zeigt, wie sich der Provisionssplit auf die Courtage ausgewirkt hat – und wo mit der Immobilienvermittlung mehr oder weniger verdient wird.mehr
Zahlt der Makler für einen Tipp eine Provision, ist das normal. Immer wieder wird das Konstrukt der Tippgeberprovision jedoch dafür verwendet, die Provisionsteilung zwischen Verkäufer und Käufer zu unterlaufen. Gastgeber Dirk Labusch diskutiert im L'Immo-Podcast mit Sven Keussen von Rohrer Immobilien und IVD-Justiziar Dr. Christian Osthus.mehr
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Wer den Makler bestellt, der bezahlt. Das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen gilt seit Juni 2015 und soll Mieter von der Maklercourtage entlasten. Das sei im Wesentlichen gelungen, berichtet die Bundesregierung nach der Evaluation. Der Nebeneffekt: Makler machen weniger Umsatz.mehr
Kurz vor Weihnachten ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er dann mindestens die Hälfte der Courtage tragen.mehr
Ist der Vormieter vom Vermieter berechtigt, sich um einen Nachmieter zu kümmern, ist er auch befugt, einen Makler zu beauftragen. Bietet der Makler die Wohnung einem Wohnungssuchenden an und dieser mietet, dann zahlt er auch. Ein verzwicktes Urteil der Bundesgerichtshofs (BGH) zum Bestellerprinzip.mehr
Die Bundesregierung will die Nebenkosten beim Immobilienkauf senken und prüft deshalb laut Aussage von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), ob sich das von Mietwohnungen bekannte Bestellerprinzip übertragen lässt. Die Maklerbranche ist aufgeschreckt.mehr
Wieviel Provision verlangen Immobilienverwalter für die Vermittlung von Wohnungen zur Vermietung oder zum Verkauf? Dieser Frage geht der DDIV in einer Umfrage nach, die bis Ende Juli läuft.mehr
Das Bestellerprinzip, wonach bei der Vermittlung von Mietwohnungen derjenige das Maklerhonorar zahlt, der den Makler beauftragt hat, ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde zweier Immobilienmakler und eines Mieters zurückgewiesen.mehr
Fast alle Unternehmen in der Immobilienbranche haben Nachwuchssorgen: Bei einer exklusiven Umfrage von Consulting Cum Laude in Kooperation mit IW sagten 93 Prozent der befragten Firmen, dass es bei ihnen offene Stellen für den Nachwuchs gibt. Gleichzeitig agieren die Unternehmen beim Recruiting jedoch extrem konservativ: Lediglich neun Prozent nutzen soziale Medien – und holen die jungen Menschen damit dort ab, wo sie unterwegs sind.mehr
Längst nicht alle Investoren sind sich bewusst, wie wichtig die Technik in Bürogebäuden ist. Eigentümer wiederum, die Wert auf eine gute technische Gebäudeausrüstung legen, bemängeln die Zuverlässigkeit der technischen Dienstleister. Muss das Geschäft mit der Gebäudetechnik ewig ein Stiefkind bleiben?mehr
Das Gesetz zur Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip für Maklerleistungen gilt seit 1.6.2015. Das müssen Sie zum neuen Gesetz wissen.mehr
Erfolgreich als Immobilienmakler: dieses Praxisbuch gibt einen kompakten Überblick über alle aktuellen gesetzlichen Änderungen, die Sie als Immobilienmakler beachten müssen. Die rechtssicheren Erläuterungen helfen, die neuen Anforderungen zu meistern und wie Sie Ihre Sachkunde und Kompetenz erfolgreich beim Kunden zur Geltung bringen.mehr
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Einführung einer Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips für Maklerleistungen zugestimmt. Gleichzeitig fordert er, die bestehenden Regeln zur Mietpreisüberhöhung zu reformieren.mehr
Die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip für Maklerleistungen kommen wie geplant. Darauf haben sich die Spitzen der großen Koalition verständigt.mehr