Mietenkataster in Berlin kurz vor der Verabschiedung
Künftig soll ein Mietenkataster in Berlin für mehr Transparenz sorgen und einen besseren Mieterschutz ermöglichen. So die Pläne der schwarz-roten Regierungskoalition. Der SPD-Fraktionschef sieht darin ein Vorbild für andere Bundesländer. "Die juristischen Vorbehalte sind ausgeräumt", sagte Raed Saleh der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Das Wohnraumsicherungsgesetz werde voraussichtlich am 2. Juli im Abgeordnetenhaus mit einem Bündel an Maßnahmen verabschiedet. "Die zentrale ist das Mietenkataster. Wir schaffen dadurch Transparenz auf dem Mietenmarkt." Was sonst geplant ist.
Digitales Mietenkataster soll überhöhte Mieten offenlegen
Die Berliner Koalition aus CDU und SPD hatte sich im April 2026 auf die Einführung eines Mietenkatasters verständigt.
Am 11.6.2026 wurde im Abgeordnetenhaus eine Beschlussempfehlung veröffentlicht, in der vorgeschlagen wird, ein Gesetz zur Errichtung eines Wohnungs- und Mietenkatasters in das Wohnraumsicherungsgesetz aufzunehmen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen soll das Kataster führen.
Vorgesehen sind unter anderem Angaben wie Adresse, Wohnfläche, Anzahl der Zimmer und die Nettokaltmiete. Laut Saleh werden rund 1,8 Millionen Mietverträge in Berlin davon betroffen sein. "Andere Bundesländer werden unserem Beispiel folgen", so der SPD-Politiker, der darin einen "Paradigmenwechsel in der Mietenpolitik" sieht.
Das Kataster, das in digitaler Form geplant ist, soll eine Einschätzung ermöglichen, ob die Miete höher ist als zulässig. Sie darf laut der in ganz Berlin geltenden Mietpreisbremse die ortsübliche Vergleichsmiete maximal um zehn Prozent übersteigen, wenn eine Wohnung neu vermietet wird.
Gemäß Wirtschaftsstrafgesetz gelten Mieten generell als überhöht, wenn sie mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ein Verstoß dagegen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ab einem Wert von 50 Prozent darüber wird von Wuchermieten gesprochen. In solchen Fällen kann es sich sogar um eine Straftat handeln.
Berliner SPD will Gewinne von Vermietern deckeln
Im Januar 2026 hatte die Berliner SPD-Fraktion außerdem eine Begrenzung von Gewinnausschüttungen bei Wohnungsunternehmen etwa an Aktionäre beschlossen. Und es soll eine Pflicht für Vermieter kommen, Überschüsse in Instandhaltung, Reparatur und Sanierung des Bestands oder in den Neubau von Wohnungen zu investieren.
Die Kaltmieten sollen ab einem Stichtag eingefroren und Erhöhungen nur auf Basis der Inflationsrate zugelassen werden. Gelten soll die Regelung für preislich bisher nicht gebundene Wohnungen – nicht für kommunale Gesellschaften, Genossenschaften und Kleinvermieter mit bis zu zwei Wohnungen. Auch Neubauten sollen ausgenommen werden.
Als Grundlage für diesen Mieten- und Gewinndeckel will die SPD ein Gesetz erarbeiten, dass die Anwendung von Artikel 15 Grundgesetz (GG) regelt:
"Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden."
Die SPD betonte, dass es nicht um Enteignung gehe, man wolle "den Wohnungsmarkt wieder sozial machen, durch eine Ordnung, die dauerhaft leistbare Mieten sichert, Spekulation begrenzt und Investitionen in Bestand, Klimaschutz und Neubau garantiert".
Vermieter sollen für verlorene Einnahmen durch die Deckelung der Mieten finanziell entschädigt werden. Die Fraktion plant dazu einen "Vergesellschaftungsabschlag". Dessen Höhe ist offen, 100 Prozent der Einnahmeverluste dürfte er aber nicht abdecken.
Weitere geplante Restriktionen für Berliner Vermieter
Die Berliner SPD setzt mit ihren Regulierungsplänen einen anderen Akzent als der Volksentscheid, bei dem 2021 eine Mehrheit für eine Enteignung großer Wohnungsbeständen votierte. Es könnten aber weitere Restriktionen für Vermieter kommen:
Veräußerungsverbot und Vorkaufsrecht
So wird etwa ein Veräußerungsverbot für Wohnimmobilien geprüft. Ausnahmen müssten sich Eigentümer genehmigen lassen. Auch ein Vorkaufsrecht für den Staat und ein Preislimit auf Basis des alten Kaufpreises plus Inflationsausgleich ist denkbar – dazu haben die Sozialdemokraten ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Belegungsquoten für Vermieter
Geprüft werden außerdem ein Verbot von Eigenbedarfskündigungen, Staffel- und Indexmieten sowie eine Entfristung befristeter Mietverträge. Geplant ist auch eine Ergänzung im neuen Wohnraumsicherungsgesetz: Vermieter nicht preisgebundener Wohnungen sollen verpflichtet werden, bei Neuvermietungen 30 Prozent der Wohnungen mit einem gedeckelten Mietpreis an Menschen mit Wohnberechtigungsschein zu vergeben.
Bußgeldbescheid über 50.000 Euro wegen überhöhter Miete
Eine Prüfstelle gegen überhöhte Mieten gibt es in Berlin seit März 2025. Im Oktober 2025 wurde das erste Bußgeld fällig: Eine Vermieterin in Friedrichshain-Kreuzberg sollte insgesamt knapp 50.000 Euro zahlen.
Für die 38-Quadratmeter-Wohnung lag die Miete rund 190 Prozent über dem laut Mietspiegel ortsüblichen Niveau. Nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz liegt bereits ab einer Überschreitung von mehr als 20 Prozent ein unangemessen hohes Entgelt vor, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn der Vermieter ein geringes Angebot vergleichbarer Wohnungen ausnutzt und vorsätzlich oder leichtfertig handelt.
Die Mietpreisprüfstelle ist bei der "Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung – Anstalt öffentlichen Rechts" (SiWo) angesiedelt. Mieter können sich dort beraten lassen, wenn der Verdacht besteht, dass der Vermieter die Mietpreisbremse nicht einhält oder gegebenenfalls ein Fall von überhöhter Miete oder Mietwucher vorliegt. Im ersten halben Jahr wurden in mehr als 93 Prozent der geprüften Fälle eine überhöhte Miete festgestellt.
Berliner "Alternativen" nach dem kassierten Mietendeckel
Seitdem das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel im April 2021 kassiert hatte, sucht Berlin nach Ersatzlösungen. Am 27.5.2021 verständigte sich der damalige Koalitionsausschuss von SPD, Linken und Grünen darauf, dass die Mieten der rund 340.000 kommunalen Wohnungen ab 2022 für drei Jahre nur noch um maximal ein Prozent erhöht und im laufenden Jahr eingefroren werden sollen.
Giffey, damals noch Regierende Bürgermeisterin, sorgte im Mai 2022 für einen neuen Aufreger mit der Idee einer ans Einkommen gekoppelten Mietobergrenze, die sich letztlich nicht durchgesetzt hat.
Die Berliner Linksfraktion kam im September 2025 mit der Idee um die Ecke, größere private Vermieter sollten gesetzlich gezwungen werden, mehr Sozialwohnungen anzubieten. Ein im Abgeordnetenhaus vorgestellter Gesetzentwurf sah dazu feste Quoten bei der Wiedervermietung vor.
Das könnte Sie auch interessieren:
Vergesellschaftungen in Berlin: das Gesetz
SPD wirft bundesweiten Mietendeckel in die Debatte
Wohnen am Tempelhofer Feld: In Berlin dreht sich der Wind
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
1.2036
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
5592
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
437
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
390
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
3461
-
Hitzewelle und Mietminderung: relevante Urteile
344
-
CO2-Kostenaufteilung – Stufenmodell in der Kritik
3357
-
Neubauförderung EH55-Plus: Frist wird verlängert
3101
-
Aktuelle Rechtslage für AfA-Nachweis jetzt nutzen
277
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
2721
-
Bauleitplanverfahren bald vollständig digital
24.06.20261
-
Solarpflicht für Dächer: das regelt die EU
24.06.2026
-
Hitze-Ranking: Wo Gebäude unter Druck geraten
24.06.2026
-
Regierung plant Kürzungen beim Wohngeld
23.06.20261
-
Gebäudemodernisierungsgesetz: Verband will klagen
23.06.2026
-
Länder wollen Grenzen für Vergesellschaftung von Wohnungen
23.06.2026
-
Auch Grundsteuergesetz in Niedersachsen verfassungsgemäß
22.06.2026
-
So will Hubertz jetzt die Baukosten senken
19.06.20261
-
Neubauförderung EH55-Plus: Frist wird verlängert
19.06.20261
-
Hitzewelle und Mietminderung: relevante Urteile
19.06.2026