Senat beschließt Artikelgesetz

Berlin schafft neue Standards beim Wohnungsbau


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Der Berliner Senat hat ein weiteres neues Gesetz beschlossen, um schnell und günstig Wohnungen zu bauen – geplant ist die Senkung rechtlicher Standards und schlankere Genehmigungsverfahren. Was sich konkret ändern soll.

Der Wohnungsmarkt in Berlin gilt als besonders angespannt. Nach dem Schneller-Bauen-Gesetz von 2024 soll nun zusätzlich mit dem Gesetz für einfaches Bauen (GEB) gegengesteuert werden – Ziel ist es, durch die Absenkung rechtlicher Standards und die Beschleunigung von Verfahren einen geeigneten Rahmen für einfaches und kostengünstiges Bauen zu schaffen – insbesondere der Bau bezahlbarer Wohnungen soll ermöglicht werden.

Der Senat hat den Gesetzentwurf am 12.5.2026 beschlossen. Es soll nach Angaben von Bausenator Christian Gaebler (SPD) vor der Sommerpause ins Abgeordnetenhaus.

Gesetz für einfaches Bauen: die Details

Mit dem Artikelgesetz sollen drei bestehende Gesetze geändert werden: die Bauordnung für Berlin (BauO Bln), das Berliner Denkmalschutzgesetz (DSchG Bln) und das Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB).

"Gemeinsam mit dem Ende 2024 in Kraft getretenen Schneller-Bauen-Gesetz verbessern wir so die Rahmenbedingungen für Bauvorhaben", sagte Christian Gaebler (SPD), Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Geplante Änderungen im Überblick:

  • Durch die Änderung der Bauordnung ist geplant, den Umbau oder die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnzwecken zu erleichtern, indem rechtliche Anforderungen zum Brand-, Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz abgesenkt werden.
  • Weitere geplante Vereinfachungen betreffen Abstandsflächen, die Einführung einer Rechtsgrundlage zur Nutzung von Vereinigungsbaulasten, die reduzierte Mindestraumhöhe von Aufenthaltsräumen in Dachgeschossen oder den Wegfall der Verpflichtung zur Realisierung von Abstellräumen für Wohnungen. 
  •  Die Anlage von Zäunen zum Schutz kritischer Infrastruktur wird erleichtert.
  • Im Baugenehmigungsverfahren soll eine Möglichkeit geschaffen werden, das gesamte öffentliche Recht zur Prüfung zu stellen, sodass die Baugenehmigung den Schlusspunkt darstellt und vor Baubeginn keine weiteren Kontrollen und Bescheide erforderlich werden.
  • Mit einer neuen Regelung zum Verfahrensablauf in der Bauordnung sowie einer klärenden Regelung zur Zuständigkeit im AGBauGB soll die Anwendung des Bauturbos in Berlin erleichtert und das Bauen insgesamt beschleunigt werden.
  • Die Änderung des Denkmalschutzgesetzes hat ebenfalls eine Vereinfachung zum Ziel: Die Behörden sollen zukünftig genehmigungsfreie Maßnahmen benennen und so Vorhabentragende und Verwaltung entlasten können.
  •  Schließlich wird im Landesorganisationsgesetz eine generelle Bearbeitungsfrist von einem Monat für Stellungnahmen eingeführt, um die Beteiligungsprozesse zwischen den Berliner Behörden zu beschleunigen.

Die Senatsverwaltung orientiert sich bei dem neuen Gesetz unter anderem an der Novelle der Hamburger Bauordnung, die am 1.1.2026 in Kraft getreten ist.

Untergesetzliche Maßnahmen: Berlin-Standard geplant

Um alle Handlungsoptionen des Landes zu nutzen, hat der Senat zusätzlich ein untergesetzliches Maßnahmenpaket beschlossen, um die Rahmenbedingungen für kostengünstiges Bauen zu verbessern. Enthalten sind 55 Arbeits- und Prüfaufträge mit klaren Fristen und Zuständigkeiten.

  • Da zahlreiche Vorgaben für das einfache Bauen in Bundesgesetzen oder bundeseinheitlichen Normen geregelt sind, sind entsprechende Initiativen und Prüfaufträge vorgesehen, die unter anderem auf Änderungen im Bauvertrags- und Mietrecht zum Gebäudetyp E, eine Reduzierung von Auflagen im Arbeitsstättenrecht oder die Identifizierung kritischer Normen abzielen.
  • Mehrere Maßnahmen auf Landesebene unterstützen die Anwendung des Bauturbos: So sind etwa die Entwicklung eines Quick-Checks zur rechtlichen Einordung, der Aufbau einer Falldatenbank, die Prüfung ausgewählter, landeseigener Grundstücke mit Blick auf mögliche Anwendungsfälle und die Einführung einer Taskforce geplant.
  • Beim Denkmalschutz werden Leitfäden überarbeitet und neu aufgestellt, beispielsweise im Zusammenhang mit Dokumentationen. Und Quick-Checks der Verwaltung sollen zu einer Beschleunigung der Verfahren führen.
  • Ein Bündel untergesetzlicher Maßnahmen zielt darauf ab, das einfache Bauen in der Praxis zu etablieren. Gemeinsam mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen will die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einen einheitlichen Standard für einfaches Bauen in Berlin (Berlin-Standard) definieren. In Anlehnung an den Hamburg-Standard steht die Absenkung bestehender baulicher und technischer Standards im Fokus, ebenso wie die Optimierung von Prozessen.
  • Zusätzlich wird geprüft, wie bei Neubauvorhaben die Einhaltung reduzierter Standards zur Voraussetzung der Wohnungsbauförderung gemacht werden kann, um das einfache Bauen zu fördern und die Mittel effizienter einzusetzen. 

Schneller-Bauen-Gesetz 2024: die Regelungen

Das Berliner Schneller-Bauen-Gesetz ist am 22.12.2024 in Kraft getreten.

Planungs- und Genehmigungsverfahren wurden gestrafft und standardisiert, Prüf- und Bearbeitungsfristen eingeführt und Zuständigkeiten zwischen Landes- und Bezirksebene klarer geregelt. Das Land soll damit mehr Einfluss auf bestimmte Verfahren und Bauherren sollen verlässlicher Auskunft darüber erhalten, wann mit einer Baugenehmigung zu rechnen ist, damit sie besser planen können.

Bei großen Projekten sollen sich alle Beteiligten frühzeitig an einem Tisch abstimmen und Hindernisse aus dem Weg räumen. Auch mehr Digitalisierung ist vorgesehen. Insgesamt umfasst das Paket 41 Änderungen in neun Landesgesetzen und einer Rechtsverordnung. Dazu kommen weitere 69 Maßnahmen unterhalb der Gesetzesebene.

Schneller-Bauen-Gesetz: Alle rechtlichen Änderungen, Ziele, Hintergrund

Schneller-Bauen-Gesetz im Koalitionsvertrag

Das Schneller-Bauen-Gesetz ist im Koalitionsvertrag 2023 bis 2026 festgeschrieben. Die Regierung aus SPD und CDU nahm Anfang Mai 2023 die Arbeit auf. Mitte Dezember 2023 hatte das Abgeordnetenhaus bereits eine Novelle der Bauordnung beschlossen, die Geschossaufstockungen, Dachausbauten und das Bauen mit Holz erleichtern soll. Ein Überblick zum Thema Bauen:

Ziel: 20.000 neue Wohnungen pro Jahr

CDU und SPD haben sich auf das Neubauziel von durchschnittlich bis zu 20.000 neuen Wohnungen pro Jahr geeinigt, davon bis zu 5.000 Sozialwohnungen. Rund 6.500 Wohneinheiten sollen die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) bauen. Das "Bündnis für Wohnungsbau und bezahlbares Wohnen" soll mit Anreizinstrumenten ausgebaut werden.

Planen und Genehmigen: schnellere Verwaltung

Ein zentrales Projekt ist die umfassende Reform der in Berlin oft von Ineffizienz und Kompetenz-Wirrwarr geprägten Verwaltung. Der Wohnungsbau soll mit einem Schneller-Bauen-Gesetz beschleunigt werden: Geplant sind verkürzte Fristen, schnellere Verfahren, die Nutzung von Baugenehmigungen nach § 34 BauGB und die Prüfung einer Genehmigungsfiktion für Bauvorhaben. Nachverdichtung hat Vorrang.

Großprojekte: Tempelhofer Feld für Wohnungen fit machen

Mit einem städtebaulichen Wettbewerb will die Regierung die Möglichkeiten einer Bebauung am Tempelhofer Feld ausloten. Geplant sind Wohnquartiere mit sozialen Angeboten. Bauen sollen ausschließlich LWU und gemeinwohlorientierte Genossenschaften.

Koalitionsvertrag für Berlin 2023 bis 2026


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Schlagworte zum Thema:  Berlin , Wohnungspolitik
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