Berlin will rechtliche Standards beim Wohnungsbau senken
Der Wohnungsmarkt in Berlin gilt als besonders angespannt. Nach dem Schneller-Bauen-Gesetz (SBG) will der Senat jetzt zusätzlich mit einem Gesetz für einfaches Bauen (GEB) gegensteuern. Der Entwurf wurde am 17.3.2026 beschlossen. Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten.
Rechtliche Baustandards sollen vereinfacht und Verfahren beschleunigt werden. Damit könnten die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau spürbar verbessert werden, sagte Maren Kern, Vorständin beim Verband-Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU). "Berlin übernimmt damit bundesweit eine Vorreiterrolle."
Gesetz für einfaches Bauen: das ist geplant
Mit dem Artikelgesetz werden laut Senatsverwaltung drei bestehende Gesetze geändert: die Bauordnung für Berlin (BauO Bln), das Berliner Denkmalschutzgesetz (DSchG Bln) und das Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB).
Zusätzlich soll bis Mai 2026 ein untergesetzliches Maßnahmenpaket mit Prüf- und Arbeitsaufträgen erarbeitet und durch den Senat beschlossen werden, um weitere Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene vorzubereiten.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch die Absenkung rechtlicher Standards und die Beschleunigung von Verfahren einen geeigneten Rahmen für einfaches und kostengünstiges Bauen zu schaffen – insbesondere der Bau bezahlbarer Wohnungen soll ermöglicht werden.
Geplante Änderungen im Überblick:
- Durch Änderung der Bauordnung ist es beispielsweise geplant, den Umbau oder die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnzwecken weiter zu erleichtern, so sollen rechtliche Anforderungen zum Brand-, Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz an bestehende Gebäude- und Bauteile abgesenkt werden.
- Die Vereinfachungen betreffen auch Abstandsflächen, die Einführung einer Rechtsgrundlage zur Nutzung von Vereinigungsbaulasten, die reduzierte Mindestraumhöhe von Aufenthaltsräumen in Dachgeschossen oder den Wegfall der Verpflichtung zur Realisierung von Abstellräumen für Wohnungen.
- Im Baugenehmigungsverfahren soll eine Möglichkeit geschaffen werden, das gesamte öffentliche Recht zur Prüfung zu stellen: die Baugenehmigung soll den Schlusspunkt der Prüfung darstellen und damit vor Baubeginn keine weiteren Kontrollen und Bescheide erforderlich werden.
- Mit einer neuen Regelung zum Verfahrensablauf in der Bauordnung sowie einer klärenden Regelung zur Zuständigkeit im AGBauGB soll die Anwendung des Bauturbos in Berlin erleichtert und das Bauen insgesamt beschleunigt werden.
- Die Denkmalschutzbehörden sollen künftig genehmigungsfreie Maßnahmen benennen und so Vorhabentragende und Verwaltung entlasten können.
Die Senatsverwaltung orientiert sich bei dem neuen Gesetz unter anderem an der Novelle der Hamburger Bauordnung, die am 1.1.2026 in Kraft getreten ist.
Schneller-Bauen-Gesetz: die Regelungen
Das Berliner Schneller-Bauen-Gesetz ist am 22.12.2024 in Kraft getreten.
Planungs- und Genehmigungsverfahren wurden gestrafft und standardisiert, Prüf- und Bearbeitungsfristen eingeführt und Zuständigkeiten zwischen Landes- und Bezirksebene klarer geregelt werden. Das Land soll damit mehr Einfluss auf bestimmte Verfahren und Bauherren verlässlicher Auskunft darüber erhalten, wann mit einer Baugenehmigung zu rechnen ist, damit sie besser planen können.
Bei großen Projekten sollen sich alle Beteiligten frühzeitig an einem Tisch abstimmen und Hindernisse aus dem Weg räumen. Auch mehr Digitalisierung ist vorgesehen. Insgesamt umfasst das Paket 41 Änderungen in neun Landesgesetzen und einer Rechtsverordnung. Dazu kommen weitere 69 Maßnahmen unterhalb der Gesetzesebene.
Schneller-Bauen-Gesetz: Alle rechtliche Änderungen, Ziele, Hintergrund
Schneller-Bauen-Gesetz im Koalitionsvertrag
Das Schneller-Bauen-Gesetz ist im Koalitionsvertrag 2023 bis 2026 festgeschrieben. Die Regierung aus SPD und CDU nahm Anfang Mai 2023 die Arbeit auf. Mitte Dezember 2023 hatte das Abgeordnetenhaus bereits eine Novelle der Bauordnung beschlossen, die Geschossaufstockungen, Dachausbauten und das Bauen mit Holz erleichtern soll. Ein Überblick zum Thema Bauen:
Ziel: 200.000 neue Wohnungen pro Jahr
CDU und SPD haben sich auf das Neubauziel von durchschnittlich bis zu 20.000 neuen Wohnungen pro Jahr geeinigt, davon bis zu 5.000 Sozialwohnungen. Rund 6.500 Wohneinheiten sollen die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) bauen. Das "Bündnis für Wohnungsbau und bezahlbares Wohnen" soll mit Anreizinstrumenten ausgebaut werden.
Planen und Genehmigen: schnellere Verwaltung
Ein zentrales Projekt ist die umfassende Reform der in Berlin oft von Ineffizienz und Kompetenz-Wirrwarr geprägten Verwaltung. Der Wohnungsbau soll mit einem Schneller-Bauen-Gesetz beschleunigt werden: Geplant sind verkürzte Fristen, schnellere Verfahren, die Nutzung von Baugenehmigungen nach § 34 BauGB und die Prüfung einer Genehmigungsfiktion für Bauvorhaben. Nachverdichtung hat Vorrang.
Großprojekte: Tempelhofer Feld für Wohnungen fit machen
Mit einem städtebaulichen Wettbewerb will die Regierung die Möglichkeiten einer Bebauung am Tempelhofer Feld ausloten. Geplant sind Wohnquartiere mit sozialen Angeboten. Bauen sollen ausschließlich LWU und gemeinwohlorientierte Genossenschaften.
Berlin: Mietspiegel, Kündigungsschutz & Co.
Auszug zum Mieterschutz aus dem Koalitionsvertrag:
Neuer qualifizierter Mietspiegel und Gewerbemietspiegel
Möglichst schnell solle es einen neuen qualifizierten Mietspiegel geben, heißt es da. Im Mai 2024 trat er in Kraft.
Milieuschutz und Mietenkataster
Die Bezirke sollen bei der Ausweisung neuer sozialer Erhaltungsgebiete – bekannt als Milieuschutzgebiete – unterstützt werden. Der BBU sieht wiederum in Gebieten mit sozialen Erhaltungsverordnungen ein Investitionshindernis.
Zweckentfremdungsverbot: Zwangsgelder verstärkt einsetzen
Das Zweckentfremdungsverbot soll gestärkt werden. Bestehende Zwangsmittel etwa könnten effektiver eingesetzt und Zwangsgelder wirksamer erhoben werden.
Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen
Zum Thema Vergesellschaftung heißt es im Entwurf für einen Koalitionsvertrag wörtlich:
"Unter der Voraussetzung, dass die vom Senat eingesetzte Expertenkommission zur Umsetzung des Volksentscheids 'Deutsche Wohnen & Co. enteignen' eine verfassungskonforme Vergesellschaftungsempfehlung abgibt, verabschiedet die Koalition ein Vergesellschaftungsrahmengesetz, das einen Rechtsrahmen und objektive qualitative Indikatoren bzw. Kriterien für eine Vergesellschaftung nach Art. 15 GG in den Geschäftsfeldern der Daseinsvorsorge (z. B. Wasser, Energie, Wohnen) sowie Grundsätze der jeweils erforderlichen angemessenen Entschädigung definiert. Hierbei wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Das Gesetz tritt zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft."
Sozialwohnungen: Neues Fördermodell für mittlere Einkommen
Auf ein neues Fördermodell, das auf die Bezieher mittlerer Einkommen zielt, haben sich CDU und SPD ebenfalls geeinigt. Die Kaltmieten sollen zwischen neun und elf Euro pro Quadratmeter liegen. Die Förderung von Sozialwohnungen für die unteren Einkommensgruppen soll beibehalten werden.
Klimaschutz: Energetische Sanierung voranbringen
Beim Klimaschutz planen CDU und SPD ein Sondervermögen von fünf bis zehn Milliarden Euro, auch um die energetische Sanierung von Gebäuden voranzubringen.
Gebäude: Typengenehmigung und Effizienzklasse E
"Wir fokussieren uns deshalb insbesondere auf die Gebäude mit den schlechtesten Energieeffizienzen", heißt es im Koalitionsvertrag: "Die sogenannten Worst performing Buildings." In die Bauordnung sollen Typengenehmigungen und eine Energieeffizienzklasse E für Gebäude aufgenommen werden.
Klimaneutralität durch Stadtumbau
Bei Großprojekten wie dem Tempelhofer Feld sollen dezentrale erneuerbare Energien und die Begrünung einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten. Auch der Rückbau der Autobahnen oder die Überbauung von Autobahnabschnitten für Wohnungsbau und Grünflächen soll geprüft werden.
Koalitionsvertrag für Berlin 2023 bis 2026
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