Mietpreisbremse bremst, bremst nicht – was denn nun?
Ein Kurzbericht des Portals Mietenmonitor deutet darauf hin, dass die Mietpreisbremse ihr Ziel verfehlt, dämpfend auf die Höhe der Mieten einzuwirken. Das ist demnach unter anderem darin begründet, dass Vermieter keinen finanziellen Anreiz haben, sich an die Regelung zu halten – da selbst bei aufgedeckten Verstößen weder ein Bußgeld noch andere Sanktion vorgesehen seien.
Die Mietenmonitor UG aus Freiburg hat für eine exemplarische Studie zum Düsseldorfer Wohnungsmarkt im Auftrag des Mietervereins mit einer speziellen Software aus dem eigenen Haus Immobilienanzeigen durchforstet und Mieten herausgefiltert, die überteuert sein könnten. Demnach verstößt in der nordrhein-westfälischen Hauptstadt rund ein Viertel der Inserate gegen die Mietpreisbremse.
Mietenmonitor "Die Mietpreisbremse am Düsseldorfer Wohnungsmarkt"
Umfrage: Mietern ziehen die Bremse kaum
Ein gemeinsames Forschungsprojekt der Technischen Universität (TU) München und der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München kommt in einer Umfrage zu dem Schluss, dass nur 2,4 Prozent der 10.000 befragten Mieter die Mietpreisbremse zog, rund zwei Drittel die Vergleichsmiete gar nicht berechneten und jeder Fünfte sich bei einer überhöhten Miete nicht traute, den Vermieter darauf anzusprechen. Darüber berichtete die Tagesschau am 19.8.2024.
Demnach schreckten viele Mieter davor zurück, möglicherweise vor Gericht ziehen zu müssen oder es sich mit dem Vermieter zu verscherzen.
Berliner Mieterverein: Vermieter ignorieren Mietpreisbremse
Der Berliner Mieterverein ließ rund 6.000 Beschwerden in 935 Fällen genauer prüfen – alle aus dem Jahr 2021 – und kam zu dem Schluss, dass 98 Prozent der Vermieter die gesetzliche Mietpreisbremse bei Neuvermietung ignorierten oder zu hohe Mieten verlangt haben. Diese Studie wurde am 11.5.2023 veröffentlicht.
"Die erhobenen Verstöße im Rahmen der Studie sind beträchtlich, sowohl in ihrer Häufigkeit als auch bei der Höhe der Mietpreisüberschreitungen", erklärte der Verein. Besonders häufig hätten private Wohnungsunternehmen die zulässige Grenze überschritten. Begründet werde das mit Ausnahmen, zeitlich begrenzter, teilgewerblicher oder möblierter Vermietung. Die Mietervertreter forderten, dass Ausnahmen gestrichen und Strafen bei Verstößen eingeführt werden.
Berlin setzte die Mietpreisbremse als erstes Bundesland um. Die Mietenbegrenzungsverordnung gilt seit dem 1.6.2015. Im Jahr 2020 hat der Senat eine Verlängerung bis Ende Mai 2025 beschlossen.
DIW-Evaluierungsbericht: Mietpreisbremse wirkt moderat
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hatte im Dezember 2018 im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Evaluierungsbericht zur Mietpreisbremse vorgestellt.
Die wirkt, wenn auch nur moderat, so das Ergebnis. Während die Mieten in Bestandsgebäuden weniger stark stiegen, ist der Studie zufolge in Neubauten, die von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, ein gegenteiliger Effekt festzustellen. Dort zogen die Mieten stärker an als zuvor.
Möblierte Wohnungen: Grauzone bei der Mietpreisbremse
Wer eine Wohnung möbliert und zeitlich befristet vermietet, ist nicht an die Mietpreisbremse gebunden. Auch diese Grauzone wird immer wieder kritisiert.
Bei den inserierten Mietwohnungen hat der Anteil möblierter Wohnungen deutlich zugenommen. Das geht aus einer Marktanalyse des Beratungsunternehmens Oxford Economics im Auftrag des Bundesjustizministeriums (BMJ) hervor. In der Studie wurden auch Auswirkungen der Mietpreisbremse auf den Markt untersucht. Justizminister Marco Buschmann (FDP) kam zu dem Schluss, dass kein Regulierungsbedarf besteht.
"SPD und Grüne halten das für Trickserei, um die Regeln auf dem Wohnungsmarkt zu umgehen", schreibt das "Handelsblatt". "Ein Möblierungszuschlag in Höhe von bis zu mehreren Hundert Euro pro Monat für einen Campingstuhl und -tisch im Wohnzimmer ist weder angemessen noch vertretbar", sagte der baupolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernhard Daldrup, der Zeitung.
Mietpreisbremse: Hintergrund und Gesetzgebung
Die bundesweite Mietpreisbremse ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und gilt seit Juni 2015. Seitdem können die Länder Gebiete festlegen, in denen die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt ist.
Ausnahmen von der Mietpreisbremse gelten bei Neubauten, Sanierungen oder wenn die Miete des Vormieters schon höher war.
Die Vorschriften wurden durch das Mietrechtsanpassungsgesetz, das am 1.1.2019 in Kraft trat, verschärft. Derzeit streitet die Ampel-Regierung noch um eine Verlängerung.
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