Aufpreis für möblierte Wohnungen: Wozu Mieter bereit sind
Zwei von zehn (19 Prozent) Mietern würden sich bei der Suche nach einer neuen Wohnung für eine möblierte Variante entscheiden, vor allem in den Großstädten. Die absolute Mehrheit (68 Prozent) wäre aber nicht bereit, dafür eine höhere Miete zu zahlen.
Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Youvov im Auftrag des Onlineportals Kleinanzeigen.
Möbliertes Wohnen: Wer im Angebot sucht
Besonders offen gegenüber möblierten Mietangeboten zeigen sich demnach die Generation Z (auch GenZ) mit einem Anteil von 33 Prozent und Millennials (32 Prozent). Jeder Dritte in diesen Altersgruppen würde sich bei der Wohnungssuche "sehr" oder "eher wahrscheinlich" für eine möblierte Wohnung entscheiden, heißt es in der Auswertung.
Ganz anders sieht es bei älteren Wohnungssuchenden der Jahrgänge 1954 bis 1969 aus: Nur neun Prozent würden möbliertes Wohnen in Betracht ziehen – und neun von zehn (87 Prozent) in dieser Altersgruppe lehnen möblierte Wohnungen ab.
Nachfrage nach möblierten Wohnungen
Die Offenheit für möbliertes Wohnen unterscheidet sich zum Teil deutlich von Region zu Region. Während in Berlin (37 Prozent), Bremen (27 Prozent) und Baden-Württemberg (23 Prozent) der Umfrage zufolge vergleichsweise viele Menschen möbliertem Wohnen offen gegenüberstehen, überwiegt besonders in Brandenburg (88 Prozent) und Schleswig-Holstein (81 Prozent) eine eher ablehnende Haltung.
Insgesamt können sich knapp ein Fünftel (19 Prozent) der Befragten "sehr" oder "eher wahrscheinlich" vorstellen, in ein möbliertes Zuhause zu ziehen.
Anteil an möbliertem Wohnen im Angebot
Die Analyse der Wohnungsinserate auf Kleinanzeigen Immobilien Ende August 2025 stützt das Bild: Von rund 90.000 Mietwohnungen und rund 5.200 Häusern zur Miete wurden jeweils 17 Prozent als möbliert oder teilmöbliert angeboten. In den Top-7-Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart lag der Anteil bei Mietwohnungen bei mehr als 25 Prozent, bei Miethäusern sogar bei 27 Prozent.
Der höchste Anteil an möblierten Wohnungen wurde in Frankfurt am Main mit 36 Prozent erfasst, dahinter folgen Stuttgart (35 Prozent) und Düsseldorf (29 Prozent). In Köln (18 Prozent) und Hamburg (17 Prozent) ist das Angebot dagegen vergleichsweise gering.
Mietpreisbremse bei möbliertem Wohnen
Mit der Einführung der Mietpreisbremse 2015 wollte der Gesetzgeber verhindern, dass das Wohnen immer teurer wird. 2020 wurde das Instrument noch einmal verschärft und im Juli 2025 bis Ende 2029 verlängert – doch es gibt Schlupflöcher: Mit möblierten Wohnungen, die nur vorübergehend (bis zu sechs Monate) am Markt angeboten werden, können Vermieter die strengen Regeln umgehen. Vermieter können außerdem einen Möblierungszuschlag verlangen. Der muss nicht gesondert im Mietvertrag ausgeweisen werden.
Laut der Yougov-Umfrage ist nur 19 Prozent der Mietern bewusst, dass die Mietpreisbremse auch bei möbliertem Wohnen Anwendung findet. Demnach darf die Kaltmiete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete inklusive Möblierungszuschlag liegen.
Aufpreis für möblierte Wohnungen
Jeder Vierte (26 Prozent) der Befragten wäre bereit, für eine möblierte Wohnung eine bis zu zehn Prozent höhere Kaltmiete zu bezahlen. Weitere acht Prozent würden sogar einen Aufschlag von bis zu 20 Prozent akzeptieren.
Im Zeitraum vom 19. und 22. September 2025 wurden 2.004 Personen befragt. Die Erhebung wurde nach Alter, Geschlecht und Region quotiert und die Ergebnisse anschließend entsprechend gewichtet. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Wohnbevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren.
Debatte um Möblierungszuschlag
Die Datenbank Quis führt den signifikanten Anstieg der möbliert angebotenen Wohnungen auf die Verschärfung der Mietpreisbremse zurück: Vor 2020 mussten Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen hatten, die Miete nicht rückwirkend senken. Seit dem 1.4.2020 können Mieter Ansprüche rückwirkend geltend machen – und zwar für die ersten zweieinhalb Jahre des Mietverhältnisses.
Da der Zuschlag für eine möblierte Wohnung nicht gesondert ausgewiesen werden muss, sei es schwierig, die Nettokaltmiete für diese Wohnungen zu ermitteln, heißt es bei Quis. Die Stadt Hamburg hatte deshalb im Juni 2023 einen Gesetzesantrag zur Vermietung möblierten Wohnraums in den Bundesrat eingebracht. Der zielte darauf ab, dass der Möblierungszuschlag nach oben begrenzt und seine Höhe im Mietvertrag ausgewiesen wird.
Bundesregierung: Neue Pläne für Mietpreisbremse
Der Bundesrat stimmte dem Hamburger Vorstoß am 16.6.2023 zu, demnach der Möblierungszuschlag künftig gesondert ausgewiesen werden soll, und leitete Ende Juli einen entsprechenden Gesetzentwurf der Ampel-Regierung zu. Über das Dokument hat der alte Bundestag nicht mehr entscheiden.
Ein neuer Vorstoß kommt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD): was sich bei der Mietpreisbremse für möblierte Wohnungen ändern soll.
Umfrage: Möbliertes Wohnen schafft Angebot
Eine Online-Befragung der Mr. Lodge GmbH im Oktober 2025 unter 790 Eigentümern, die über die Plattform möblierte Wohnungen in München und Umgebung vermieten, kommt zu dem Ergebnis, dass bei einer weiteren Verschärfung der Mietpreisbremse nicht mehr in Wohnimmobilien investiert wird. Die Mehrheit erwartet demnach negative bis sehr negative Auswirkungen auf ihr bestehendes Vermietungsmodell, insbesondere im Hinblick auf die geplante Begrenzung des Möblierungszuschlags.
"Wenn die Politik Investitionen unattraktiv macht, wird der dringend benötigte Wohnraum nicht entstehen", sagt Norbert Verbücheln, Geschäftsführer von Mr. Lodge. Möbliertes Wohnen werde in der Befragung nicht als Luxussegment, sondern als zentrale Infrastruktur für Fachkräfte, Expats und Berufstätige auf Zeit verstanden. Eine Deckelung der Möblierungszuschläge würde dieses Angebot massiv gefährden und die ohnehin angespannte Lage am Wohnungsmarkt zusätzlich verschlechtern.
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