Klimaanlage wird zum Verkaufsargument
Wochenlang kletterten die Temperaturen in weiten Teilen deutschlands über dreißig Grad Celcius – das schlägt sich auch auf dem Immobilienmarkt nieder. Im Juni und Juli 2026 wurden rund 34.700 Mal Immobilien mit Klimaanlage gesucht, wie eine Auswertung des Onlineportals Kleinanzeigen zeigt.
Die Suchanfrage ist bei Mietwohnungen, Häusern zur Miete und zum Kauf sowie Eigentumswohnungen um bis zu 431 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen, noch deutlicher hat sich die Nachfrage bei Gewerbeimmobilien gesteigert.
Klimaanlage bei Wohnen und Gewerbe gesucht
Im Juni und Juli 2025 gab es auf Kleinanzeigen nur 10.300 Suchanfragen nach Immobilien mit Klimaanlage – das entspricht mehr als einer Verdreifachung der Nachfrage im Hitzesommer 2026.
Bei Gewerbeimmobilien stiegen die Suchanfragen nach dem Begriff "Klimaanlage" im Jahresvergleich von knapp 800 auf rund 7.500 – das ist ein Plus von 854 Prozent. Bei Häusern zur Miete legte die Nachfrage um rund 431 Prozent zu, von rund hundert auf knapp 600 Suchanfragen.
Bei Mietwohnungen wurden rund 13.300 Suchanfragen registriert, im Sommer 2025 waren es zirka 4.900 (plus 173 Prozent). Bei Eigentumswohnungen verdoppelte sich die Nachfrage von mehr als 400 auf rund 900, bei Häusern zum Kauf verdreifachte sie sich von rund tausend auf knapp dreitausend Suchanfragen.
Klimatisierung: Nachfrage höher als Angebot
Trotz des stark gestiegenen Interesses bleibt die Klimatisierung in den Immobilienangeboten die Ausnahme. Eine Momentaufnahme auf Kleinanzeigen vom August 2026 zeigt: Von etwa 155.300 inserierten Mietwohnungen erwähnen nur 153 ausdrücklich eine Klimaanlage. Bei rund 71.500 Eigentumswohnungen sind es 76.
Noch seltener taucht das Merkmal bei Häusern auf – nur fünf von rund 12.200 Mietobjekten und 49 von rund 213.600 Kaufhäusern nennen eine Klimaanlage. Deutlich verbreiteter ist sie im Gewerbesegment: Dort erwähnen rund 7.400 von 60.900 Angeboten eine entsprechende Ausstattung.
Die Zahlen machen eine deutliche Lücke zwischen Nachfrage und Angebot sichtbar. Für Eigentümer sowie Vermieter könnte eine vorhandene Klimatisierung zunehmend zum differenzierenden Ausstattungsmerkmal werden.
BGH stärkt Rechte von Wohnungseigentümern
Passend zur steigenden Nachfrage hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2026 die Rechte von Wohnungseigentümern gestärkt. Die können grundsätzlich verlangen, dass die Eigentümergemeinschaft den Einbau eines Klima-Splitgeräts auf dem Balkon gestattet.
Allerdings entbindet das Urteil nicht von der Pflicht zur Zustimmung: Sobald in das Gemeinschaftseigentum eingegriffen wird – etwa durch das Durchbohren der Außenwand oder die Montage eines Außengeräts an der Fassade –, liegt eine bauliche Veränderung vor, die der Genehmigung durch die Eigentümergemeinschaft bedarf.
Klimageräte insgesamt: Suchanfragen verdreifacht
Das gesteigerte Interesse an Klimatisierung zeigt sich auch plattformübergreifend. Insgesamt verzeichnete Kleinanzeigen im Juni und Juli 2026 rund 29,3 Millionen Suchanfragen nach Klimaanlagen – bei rund 8,8 Millionen im Juni und Juli 2025 entspricht das einem Anstieg von 231 Prozent.
Der Begriff "Klimagerät" wurde von 3,4 Millionen auf 11,4 Millionen Suchanfragen gesucht, was einem Plus von 236 Prozent entspricht. Nach "Ventilator" wurde mehr als 13,5 Millionen Mal gesucht, 122 Prozent mehr als im Vorjahr mit knapp sechs Millionen Anfragen.
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