Immobilienunternehmen in der CSRD-Berichtspflicht

Im Juli tritt in Deutschland die CSRD-Berichtspflicht in Kraft. Für das Bilanzjahr 2024 müssen voraussichtlich auch große Wohnungsunternehmen die EU-Nachhaltigkeitsstandards anwenden. Die Umsetzung der Richtlinie wird schrittweise weitere Unternehmen betreffen.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD-Richtlinie) der Europäischen Union (EU) mit einer Berichtspflicht von (Immobilien-)Unternehmen zu Nachhaltigkeitszielen ist am 5.1.2023 EU-weit in Kraft getreten. Die Umsetzung in nationales Recht muss innerhalb von 18 Monaten, also bis bis zum 6.7.2024, erfolgen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 22.3.2024 einen Referentenentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz vorgelegt.

Für das Bilanzjahr 2024 müssen bereits viele kapitalmarktorientierte Firmen – in diese Kategorie dürften auch große Wohnungsunternehmen fallen – die EU-Nachhaltigkeitsstandards anwenden. Dafür sind Anpassungen in Datenhaushalt, Prozessen und Strategien notwendig. Weitere Unternehmen sind schrittweise betroffen.

Re­fe­ren­ten­ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Um­set­zung der CSRD in Deutschland

CSRD: Was kommt auf Immobilienunternehmen zu?

Ab 2025 wird die Richtlinie auf kleinere Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern, einem Nettoumsatz von 40 Millionen Euro oder einer Bilanz von 20 Millionen Euro ausgeweitet. Zwei der drei Kriterien müssen dabei erfüllt sein. Das wird Hunderte von Immobilienunternehmen betreffen.

Umsetzung der CSRD im Überblick:

  • Ab dem 1.1.2024 (erster Bericht Jahr 2025 nach CRDS-Vorgaben über das Geschäftsjahr 2024) sind zunächst die Unternehmen betroffen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen. Das sind Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern.
  • Ab dem 1.1.2025 (erster Bericht Jahr 2026) sind große Unternehmen betroffen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: (i) mehr als 250 Mitarbeiter (ii) mehr als 40 Millionen Euro Umsatzerlöse (iii) mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme.
  • Ab dem 1.1.2026 (erster Bericht im Jahr 2027) sind börsennotierte KMU (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen), kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen betroffen.
  • Ab dem 1.1.2028 (erster Bericht im Jahr 2029) sind außereuropäische Unternehmen, die mindestens 150 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU und eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben, betroffen.

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CSR-Leitfaden für die Immobilienwirtschaft

Die Initiative Corporate Governance (ICG) und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) haben einen Praxisleitfaden für wirksames soziales-gesellschaftliches Handeln (Corporate Social Responsibility /CSR) in der Immobilienwirtschaft veröffentlicht, den das Beratungshaus Phineo erstellt hat – mit dem Ziel, Nachhaltigkeit ganzheitlich zu stärken und soziales Engagement auf die Agenda zu setzen.

Kernaussagen im CSR-Leitfaden

  1. Wesentlich für ein gelingendes Engagement ist ein "sauberes" Kerngeschäft, das von Glaubwürdigkeit, Vertrauen und Wertschätzung geprägt ist.
  2. Formulieren Sie Ziele für das Engagement – sowohl für die Zielgruppen der Projekte und Maßnahmen als auch für das Unternehmen selbst. Strategisches Engagement schafft Mehrwerte für die Gesellschaft und das Unternehmen.
  3. Wählen Sie Handlungsfelder für Ihr Engagement, die zum Unternehmen und seiner Kultur passen.
  4. Setzen Sie Ihr soziales und gesellschaftliches Engagement so auf, dass die Wirkung im Vordergrund steht und als Entscheidungskriterium genutzt wird.
  5. Transparenz ist ein Erfolgsfaktor für glaubwürdiges, erfolgreiches Engagement. Kommunizieren Sie daher nach innen und außen über das Engagement.
  6. Verbinden Sie das Engagement mit der Geschäftsstrategie Ihres Unternehmens. Eingebunden in die weiteren Geschäftsprozesse erhält das Engagement höheres Commitment – auch von den Führungskräften.
  7. Nutzen Sie gezielt die Kernkompetenzen und -ressourcen Ihres Unternehmens und der Mitarbeiter für das Engagement.
  8. Sichern Sie sich Unterstützung für Ihr Engagement durch die (frühzeitige) Beteiligung Ihrer Mitarbeiter (oder anderer wichtiger Stakeholder).
  9. Teilen Sie Ihr Erfahrungswissen zum Thema Engagement mit anderen Unternehmen und ermöglichen Sie so gemeinsames Lernen und Verbessern über Austausch und Netzwerke.
  10. Um das Engagement noch wirkungsvoller gestalten zu können, bieten sich Partnerschaften mit Akteuren aus anderen Branchen oder Sektoren an – insbesondere wenn so unterschiedliche Perspektiven und komplementäre Stärken zusammenkommen.

 Zum ZIA "CSR-Praxisleitfaden"


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