Bayern verlängert Umwandlungsschutz für Mietwohnungen
In Bayern gelten zwei rechtlich voneinander zu unterscheidende Regelungen zur Beschränkung der Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum. Diese sind bisher bis Ende 2025 befristet. Beide Regelungen werden nun verlängert, wie die bayerische Staatsregierung beschlossen hat.
Umwandlungsverbot nach § 250 BauGB
Seit dem 1.6.2023 ist in 50 per Verordnung festgelegten Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in bestehenden Wohngebäuden genehmigungspflichtig. Die Genehmigungspflicht gilt für Häuser mit mindestens elf Wohnungen. Die Regelung wird um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert.
Umwandlungsverbot in Milieuschutzgebieten (§ 172 BauGB)
In Gebieten, für die eine Gemeinde eine Milieuschutzsatzung erlassen hat, bedarf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ebenfalls einer Genehmigung, unabhängig von der Zahl der Wohnungen im Haus. Die Regelung gilt bereits seit März 2014 und wird um drei Jahre bis Ende 2028 verlängert. Allein in München gibt es 36 Milieuschutzgebiete, für die die Regelung gilt.
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