Bayern erschwert Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ist in Teilen Bayerns ab März 2014 genehmigungspflichtig. Damit sollen Mieter vor Verdrängung geschützt werden.

Die bayerische Landesregierung hat eine Verordnung für einen besseren Mieterschutz bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen beschlossen. Demnach müssen ab März 2014 Eigentümer von Mietshäusern in Gebieten von Milieuschutzsatzungen eine gesonderte Genehmigung einholen, wenn sie Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln wollen. Die Regelung ist zunächst auf fünf Jahre befristet.

Der Genehmigungsvorbehalt gilt nur für Gebäude, die in Gebieten von Milieuschutzsatzungen liegen. Die Stadt München hat 17 derartige Erhaltungssatzungen beschlossen. Diese betreffen rund 107.000 Wohnungen, in denen etwa 193.000 Menschen leben. In der Stadt Erding gelten zwei solcher Satzungen. Wenn Gemeinden neue Erhaltungssatzungen erlassen, gilt in diesen Gebieten der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen automatisch.

Umwandlung kann bei Verdrängungsgefahr untersagt werden

Die Genehmigung für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ist zu versagen, wenn eine mietpreisbedingte Verdrängungsgefahr besteht, weil sich die Mieter ihre Wohnung nach Mieterhöhungen nicht mehr leisten können, und die Zusammensetzung der ansässigen Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen erhalten werden soll.

In welchen Fällen ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung besteht, ist unmittelbar im Baugesetzbuch geregelt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sich der Eigentümer verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren nur an die Mieter zu veräußern. Ebenso kann der Eigentümer die Genehmigung verlangen, wenn die Wohnung zur eigenen Nutzung an Familienangehörige des Eigentümers veräußert werden soll. Für die Anträge auf Genehmigung der Umwandlung sind die Gemeinden zuständig.

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