BEHG-Novelle

CO2-Preis: Kein Anstieg vor 2028

Die Bundesregierung will den nationalen CO2-Preis 2027 stabil halten. Was gesetzlich geplant ist und wie sich die Immobilienbranche positioniert. 

Emissionen Horizont Atmosphäre

Beim nationalen CO2-Preis soll der Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne im Jahr 2026 auch 2027 gelten. Darauf einigte sich der Koalitionsausschuss am 12.5.2026. Teurer soll es erst ab 2028 werden. Hintergrund sind EU-Reformpläne beim Emissionshandel.

Zur Umsetzung des Beschlusses muss das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geändert werden. Zum Referentenentwurf aus dem Umweltministerium konnten Länder und Verbände bis zum 15. Juli Stellungnahmen abgeben. Um was es dabei geht.

CO2-Preise und CO2-Kostenaufteilung: Investitionskiller?

Aus Immobiliensicht sind die Forderungen des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW interessant, der bei Veröffentlichung einer Stellungnahme am 16.7.2026 vor stark steigenden und schwer kalkulierbaren Belastungen für Vermieter und Mieter warnt.

"Die Stabilisierung des CO2-Preises für 2027 ist ein richtiger Schritt und schafft kurzfristig mehr Planungssicherheit. Doch danach droht ein Preissprung mit gravierenden Folgen", sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko. "Jeder Euro, den Wohnungsunternehmen zusätzlich für CO2-Kosten aufbringen müssen, fehlt bei der energetischen Sanierung, dem altersgerechten Umbau und dem Erhalt bezahlbarer Wohnungen."

Die Bundesregierung solle untersuchen, wie sich der europäische Emissionshandel zusammen mit dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) auf die Wohnungswirtschaft auswirkt. Die CO2-Bepreisung müsse Investitionen in die Wärmewende ermöglichen – nicht verhindern.

Drei zentrale Forderungen des GdW im Kurzüberblick:

  1. Stark steigende CO2-Preise werden die Investitionsfähigkeit von Wohnungsunternehmen massiv einschränken
  2. Aufteilung der Emissionen nach der Carnot-Methode auch im CO2KostAufG umsetzen
  3. Preisspekulation vorbeugen: Emissionszertifikate im ETS-2 dauerhaft auf das jeweilige Kalenderjahr und die Vorjahre beschränken

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (Referentenentwurf)

Ausführliche GdW-Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Emissionshandel: Geänderte Pläne auf EU-Ebene

Grundlage für die Verschiebung des europaweiten Starts des Emissionshandels für die Segmente Verkehr und Gebäude (ETS-2) von 2027 auf das Jahr 2028 ist das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz, das im März 2025 in Kraft getreten ist.

Laut GdW wären durch die gesetzlich vorgesehene Übergangsregelung im BEHG, das für Gebäude 2021 in Deutschland eingeführt worden war, ohne die Verschiebung bereits 2027 beim nationalen CO2-Preis 75 bis 85 Euro pro Tonne möglich gewesen, bevor der Preis mit dem Start des ETS-2 im Jahr 2028 wieder gesunken wäre.

Für eine Reform des Emissionshandels für Industrie und Energiebranche (ETS-1) will die EU-Kommission am 17. Juli eine Überarbeitung vorstellen.

TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz

Das Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz) legt einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Gebäudesektor fest, der künftig auch vom EU-Emissionshandel erfasst ist.

Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)

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ETS-2: Wer modernisiert, spart langfristig Geld?

Laut der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online wird der ETS-2 das Heizen in Deutschland nur moderat verteuern. Demnach ist der Emissionshandel das effektivste Instrument für echte CO2-Einsparungen, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Mit dem europäischen Emissionshandel werde das nationale System lediglich ersetzt, der Anstieg dürfte dabei sehr moderat ausfallen.

Stiege der Preis in den Jahren nach 2027 beispielsweise auf 75 Euro pro Tonne CO2, kämen nach Berechnungen der Experten etwa 70 Euro pro Jahr dazu. Die Einnahmen würden über den KTF als Fördermittel und Entlastungsmaßnahmen an die Verbraucher zurückfließen. "Wer jetzt modernisiert, spart langfristig Heizkosten und erhöht den Gebäudewert", heißt es bei co2online.

co2online-Modernisierungscheck (energetischer Zustand, Sparpotenziale, Fördermittel)

Grüne fordern ein sozial gestaffeltes Klimageld

Die Grünen kritisieren den Beschluss der schwarz-roten Koalition, den CO2-Preis im kommenden Jahr stabil zu halten. "Wer den CO2-Preis einfriert, verschiebt nur die Probleme, statt sie zu lösen", sagte die klimapolitische Sprecherin der Fraktion, Lisa Badum.

Der CO2-Preis mache das Heizen teurer und soll so einen Anreiz zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen bieten. Badum meinte, die Bundesregierung solle besser ein sozial gestaffeltes Klimageld einführen, das an die Bürger ausgezahlt würde. "Das wäre eine echte Entlastung für Geringverdienende und gleichzeitig ein Anreiz für klimafreundliches Verhalten."

Der Obmann der Unionsfraktion im Umweltausschuss, Thomas Gebhart (CDU), reagierte hingegen erleichtert. "Es wäre nicht vermittelbar gewesen, wenn der Preis im kommenden Jahr bei uns in Deutschland einfach weiter steigt, während man sich EU-weit für eine Verschiebung der Einführung der europaweiten CO2-Bepreisung für Gebäude und Verkehr um ein Jahr entschieden hat", sagte er.

 

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dpa

Schlagworte zum Thema:  Gesetzgebung , Dekarbonisierung