Bundesfinanzministerium plant Beschränkung bei Gutachten
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Referentenentwurf für die "Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen" Anfang August 2025 veröffentlicht. Auch die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) wird novelliert.
Der Plan: Bei der Kaufpreisaufteilung (§ 9b EStDV) und dem Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer (§ 11c EStDV) sollen nur noch Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anerkannt werden. Zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 wären dann ausgeschlossen. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) hat eine kritische Stellungnahme beim BMF eingereicht.
Kaufpreisaufteilung: § 9b EStDV
In einem neuen § 9b EStDV (Grundsätze der Verkehrswertermittlung von Grundstücken) soll geregelt werden, wie der Kaufpreis für ein bebautes Grundstück in einen Gebäude- und einen Bodenwertanteil aufzuteilen ist.
Das Finanzamt nimmt diese Aufteilung laut IVD grundsätzlich mit Hilfe der vom BMF veröffentlichten Arbeitshilfe vor – eine abweichende Aufteilung durch den Steuerpflichtigen wird nur anerkannt, wenn sie durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen wird.
Kürzere Nutzungsdauer: § 11c EStDV
Die Kriterien für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG und Vorlage eines für diese Zwecke nach persönlicher Vorortbesichtigung erstellten Gutachtens (§ 11c EStDV) sollen ergänzt werden.
In beiden Fällen ist nach Angaben des IVD vorgesehen, dass der Gutachter das Grundstück persönlich besichtigt haben muss (Vorortbesichtigung) und sich dabei nicht vertreten lassen darf. Das hält der Verband für gerechtfertigt.
Nicht gerechtfertigt sei die Absicht des BMF, nur noch Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anzuerkennen und Gutachten von DIN-zertifizierten Sachverständigen abzulehnen. Begründet wird das mit mangelhaften Internetgutachten. Die geplante Einschränkung sei rechtlich unhaltbar, verletze die Berufsausübungsfreiheit und das Gleichbehandlungsgebot.
Das könnte Sie auch interessieren:
Verkürzte Nutzungsdauer, höhere jährliche Abschreibung
-
EH55-Neubau: Förderantrag ab 16. Dezember möglich
5.021
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Das gilt rechtlich
3.349
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
2.6896
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
1.455
-
Verkürzte Nutzungsdauer, höhere jährliche Abschreibung
1.1192
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
674
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungscheck: alle Infos
6621
-
Was die Grundsteuer 2025 für Vermieter und Mieter bedeutet
6501
-
Bundesfinanzministerium plant Beschränkung bei Gutachten
531
-
Neuer CO2-Preis für 2027 gegen Preissprünge beim Heizen
461
-
Höhere Grundsteuer-Hebesätze für Gewerbe rechtswidrig
04.12.2025
-
Bau von Wohnhochhäusern wird in Berlin einfacher
03.12.2025
-
Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig gilt länger
02.12.2025
-
Branchen-Award für Auslandsreportage
02.12.2025
-
Immobilienwirtschaft: Veranstaltungen und Events 2025/2026
01.12.2025
-
Haushalt 2026: Was der Bund fürs Wohnen ausgibt
28.11.20251
-
Berlin verlängert Mietpreisbremse bis Ende 2029
28.11.2025
-
BauGB-Novelle: Das plant die schwarz-rote Regierung
28.11.20251
-
Niedersachsen verlängert Geltung der Mietpreisbremse
28.11.2025
-
Mietpreisbremse in Bremen gilt bis 2029
28.11.2025