Ab Januar 2026

Bau von Wohnhochhäusern wird in Berlin einfacher


Bau von Wohnhochhäusern wird in Berlin einfacher

Wohnungen in Großstädten sind knapp, der Platz ist eng, es gibt nur noch eine Richtung: weit nach oben. Der Berliner Senat hat jetzt das Hochhausleitbild evaluiert: Ab Januar 2026 gelten vereinfachte Regeln für den Bau von Hochhäusern.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat das aktuelle Hochhausleitbild geändert und ergänzt – insbesondere wird der Planungsprozess gestrafft und der Bau von Wohnhochhäusern vereinfacht.

Berlin hatte im Jahr 2020 verbindliche Regeln für den Bau von Hochhäusern verabschiedet. Eine zentrale Vorschrift: In Gebäuden mit mehr als 60 Metern Höhe ist eine Mischnutzung der Flächen mit Wohnen, Gewerbe, kulturellen oder soziale Einrichtungen und eine Multifunktionalität bisher zwingend – das wird modifiziert.

Regeländerungen aus dem Hochhausleitplan 2025 zu Wohnhochhäusern im Überblick:

  • Der Planungsgrundsatz Mehrwert wird insoweit ergänzt, als die Schaffung mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums unter Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung einen wesentlichen Mehrwert für die Allgemeinheit darstellt. Ein entsprechendes Wohnhochhaus erfüllt den Planungsgrundsatz daher in vollem Umfang. => Mit der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum unter Anwendung des Berliner Modells wird den Anforderungen des Planungsgrundsatzes Mehrwert immer vollständig entsprochen.
  • Der Planungsgrundsatz Multifunktionalität für Hochhäuser über 60 Meter wird beibehalten. Er dient der Schaffung flexibler Gebäudestrukturen mit hoher Umnutzungsfähigkeit, die in ihr urbanes Umfeld integriert sind. Vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarkts wird jedoch präzisiert, dass bei Wohnhochhäusern über 60 Meter, für die das Berliner Modell Anwendung findet, auf das Wohnen ergänzende Funktionen oberhalb des Erdgeschosses verzichtet werden kann. => Bei Wohnhochhäusern, die 60 Meter überschreiten und für die das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung Anwendung findet, kann auf die Anwendung des Planungsgrundsatzes Multifunktionalität verzichtet werden.
  • Bei Wohnhochhäusern kann der Planungsgrundsatz Offenes Dachgeschoss in Form eines Angebots für die Hausgemeinschaft umgesetzt werden – oder es kann aus darzulegenden Gründen von dessen Anwendung abgesehen werden.
  •  Ein Offenes Erdgeschoss bleibt auch für Wohnhochhäuser obligatorisch.

Hochhausleitbild für Berlin 2025: alle Hintergründe, Änderungen und Downloads

Verdichtung kann wieder Hochhaus heißen

In den 1970er Jahren hatte sich Deutschland weitgehend von Hochhäusern verabschiedet. Konzepte für Hochhaussiedlungen am Stadtrand waren nicht aufgegangen, oft waren soziale Brennpunkte die Folge. Danach entstanden Hochhäuser dann eher als Prestigebauten, unter anderem für Banken. Teure und schicke Wohntürme mit günstigen Mieten rechnen sich für Investoren bislang eher nicht und fallen dann als Puffer für den angespannten Wohnungsmarkt im Stadtzentrum aus.

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Das neue Hochhausleitbild 2025

Am Evaluationsprozess des Berliner Leitbildes für den Bau von Hochhäusern waren die bezirklichen Stadtentwicklungsverwaltungen, Projektentwickler von Hochhausprojekten und Politiker aus den Bezirken Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Lichtenberg, Verbände und das Baukollegium Berlin beteiligt.

Die Änderungen und Neuregelungen im Hochhausleitbild 2025 sind ab Januar 2026 auf alle Bauvorhaben anzuwenden, für die bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Beteiligungsschritte nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt worden sind (Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden), wie die Senatsverwaltung mitteilte.


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Schlagworte zum Thema:  Baurecht , Wohnungsbau
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