
Der Bundesrat hat die vom Bundestag tags zuvor beschlosse Novelle des Klimaschutzgesetzes gebilligt. Neue, schärfere Regelungen waren nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden. Nun gibt es Gerüchte, auch das Reformgesetz könnte wieder in Karlsruhe landen.
Der Bundestag hat am Abend des 24.6.2021 in seiner letzten Sitzung dieser Legislaturperiode das neue Klimaschutzgesetz mit schärferen Regelungen in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Für das Gesetz stimmten 352 Abgeordnete, 290 waren dagegen, zehn enthielten sich.
Bis 2030 müssen nun die Treibhausgas (CO2-) Emissionen im Vergleich zum Referenzjahr 1990 um 65 Prozent anstatt wie ursprünglich geplant um 55 Prozent gesenkt werden. Bis 2040 soll die Treibhausgasminderung bei 88 Prozent liegen. Dieser Zwischenschritt wurde neu gesetzt. Und bis 2045 – statt wie zunächst anvisiert bis 2050 – soll Deutschland klimaneutral sein.
Das ist Kern des Referentenentwurfs aus dem Bundesumweltministerium für eine Novelle des Klimaschutzgesetzes, den das Kabinett am 12.5.2021 abgesegnet hatte. Der Bundesrat hat die vom Bundestag tags zuvor beschlossene Novelle des Klimaschutzgesetzes am 25.6.2021 gebilligt. Das Gesetz wird nun dem Bundepräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Folgetag in Kraft treten.
Drohen Verfassungsklagen gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz?
Alle Oppositionsfraktionen lehnten in der Mammutsitzung im Bundestag den Entwurf der schwarz-roten Bundesregierung zur Klimaschutzgesetz-Novelle ab.
Noch nie seien einer Bundesregierung beim Klimaschutz so viele Möglichkeiten offen gestanden, sagte der Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter in seinem Beitrag. Doch die Bundesregierung habe sie nicht ausreichend genutzt. Der FDP-Abgeordnete Lukas Köhler nannte es wenig effizient, dass Deutschland die Klimapolitik nicht abgestimmt mit seinen europäischen Partnern betreibe. Für die AfD erklärte der Abgeordnete Karsten Hilse: "Es gibt keinen Klimanotstand durch CO2, jetzt nicht, morgen nicht und übermorgen auch nicht."
Lorenz Gösta Beutin, Klima- und Energiepolitiker der Linksfraktion im Bundestag, soll die Sorge geäußert haben, dass das Klimaschutzgesetz "in dieser Form zweifelsohne wieder in Karlsruhe landen" würde, heißt es in einem Bericht in der "Welt".
Klimaschutzgesetz 2021: Eine Reaktion auf einen BVerfG-Beschluss
Am 24.3.2021 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass das alte Klimaschutzgesetz (KSG), das im Dezember 2019 verabschiedet worden war, die Klimaziele nur unzureichend regelt. Moniert wurde vor allem, dass klar definierte Vorgaben für die Minderung der CO2-Emissionen nach 2030 fehlten. Die im KSG 2019 getroffenen Regelungen bis zum Jahr 2030 sind verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis Ende 2022 nachzubessern.
Im "Klimaschutzgesetz 2021" wurden die Klimaschutzziele nach 2030 festgelegt und die Sektorziele angepasst. Zu den Maßnahmen gehören "in einer ausgewogenen Kombination Anreize, Regeln und Förderung aus dem Bundeshaushalt", teilte das federführende Bundesumweltministerium (BMU) mit.
Die Europäische Union hatte das Klimaziel bis 2030 zuvor von 40 Prozent auf 55 Prozent angehoben. Auf europäischer Ebene will die Kommission im Juli 2021 konkrete Vorschläge zu europäischen Maßnahmen für mehr Klimaschutz machen, die bis Ende des Jahres finalisiert werden sollen. Das novellierte Bundes-Klimaschutzgesetz sieht daher eine Evaluierung im Jahr 2022 vor. Wie die konkreten Minderungsziele ab 2030, die das Gesetz für jedes einzelne Jahr festlegt, zwischen den Sektoren aufgeteilt werden, soll erst 2024 entschieden werden. Ein Expertenrat für Klimafragen soll alle zwei Jahre einen Bericht über die bisherige Zielerreichung und über Trends vorlegen, teilte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) mit.
Klimaschutz-Sofortprogramm: 4,5 Milliarden Euro für die Gebäudesanierung
Das Bundeskabinett hatte in seiner Sitzung am 23.6.2021 begleitend zum Bundes-Klimaschutzgesetz einen gesonderten "Klimapakt" beschlossen. In dem Extra-Beschluss kündigte wurde auch ein Finanzplan angekündigt – das sogenannte Klimaschutz-Sofortprogramm mit einem Investitionsvolumen von insgesamt acht Milliarden Euro. Mit den Zuschüssen soll der Umstieg auf klimafreundliche Technologien unter anderem im Gebäudebereich forciert werden, damit die nachgeschärften Klimaziele der Bundesregierung – "Net Zero" bis 2045 – erreicht werden können.
Das Sofortprogramm ist Teil des Bundeshaushalts 2022 und dient als Vorlage für die kommende Legislaturperiode. Der neue Bundestag, der am 26.9.2021 gewählt wird, soll sich im Rahmen der Haushaltsberatungen wieder damit befassen und das Programm verabschieden. Mehr als eine Absichtserklärung der Bundesregierung ist das bislang jedoch nicht.
Alleine 4,5 Milliarden Euro aus dem Paket würden nach dem Willen des Kabinetts in den kommenden zwei Jahren in die Förderung energieeffizienter Gebäude fließen – eine weitere Milliarde soll für den "klimafreundlichen" sozialen Wohnungsbau bereit gestellt werden. Im Plan festgeschrieben ist auch das Vorhaben, die energetischen Mindeststandards für neue Gebäude anzuheben.
Ab 2023 sollen demnach alle Neubauten den Energieeffizienz-Standard EH-55 erfüllen, für 2025 soll dann der noch höhere Standard EH-40 gelten. Das heißt konkret: Neubauten dürften dann in vier Jahren nur noch maximal 40 Prozent der Energie eines Standardgebäudes verbrauchen.
Die ursprünglichen Pläne der Bundesregierung, Photovoltaik- und Solarthermieanlagen für ganz Deutschland verpflichtend zu machen, sind in dem aktuellen Programm gestrichen. Zuvor hatte "Bild" aus einem als vertraulich markierten Entwurf zitiert, dass ab 2022 auf Dächern von Neubauten Solaranlagen installiert werden müssten – und ab 2023 auch bei "größeren Dachsanierungen" von Bestandsbauten Solaranlagen verpflichtend würden. Dazu sei die Union nicht bereit gewesen, erklärte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD).
Immobilienbranche: Kritik an höheren Effizienz-Standards
Der "Klimapakt" sieht neben höheren Energieffizienz-Standards auch vor, dass ab 2023 keine Heizunganlagen mehr gefördern werden dürfen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
"Eine weitere Verschärfung der Energieeffizienz-Standards halten wir nicht für zielführend. Die Anforderungen an die Gebäudehülle wären unverhältnismäßig hoch, ohne dass die notwendige Emissionsreduktion allein über diesen Weg zu erzielen wäre", sagte Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA).
Die energetische Sanierung gehöre zu den kostenaufwändigsten Maßnahmen beim Klimaschutz und die Nutzung erneuerbarer Energien sei durchweg teurer als die Verwendung fossiler Energie, ergänzte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. "Deshalb brauchen Gebäudeeigentümer in Deutschland einen langfristigen Rechtsanspruch auf Förderung für Klimaschutzmaßnahmen."
Aus Sicht von Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen ist die Aufstockung der Mittel für die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude "ein Schritt in die richtige Richtung."
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Stand 2.6.2021)
Klimapakt Deutschland – Begleitender Beschluss des Bundeskabinetts vom 12.5.2021
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