Ärger um BEG-Fördermittel: Diese Titel sollen gekürzt werden
Die Bundesregierung hat am 30.7.2025 einen Haushaltsentwurf für 2026 und einen neuen Finanzplan bis 2029 beschlossen. Im Etat für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) wurden die Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung von 15,3 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 12,1 Milliarden Euro im kommenden Jahr zusammengestrichen.
Betroffen sind zwei Programme aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Das sind die Titel BEG WG (Wohngebäude) und BEG NWG (Nichtwohngebäude), mit denen der Ersterwerb und die Sanierung zu Effizienzhäusern finanziell unterstützt wird.
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude (KfW Kredit Nr. 261)
ZIA: "Hier droht ein Förderstopp im nächsten Jahr"
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sieht hier Korrekturbedarf: Dass die BEG gegenüber dem Haushalt 2025 um rund 3,3 Milliarden Euro gekürzt werden soll, sei kein gutes Signal für den Klimaschutz im Gebäudebereich und schaff keine stabile Förderkulisse.
"Hier droht ein Förderstopp im nächsten Jahr mit gravierenden Folgen für die Planungssicherheit und die Transformation des Gebäudebestandes", kommentierte ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan die Pläne.
"Die vorgesehenen Kürzungen der Bundesregierung im Haushalt 2026 bei der Wärmeförderung sind wirtschafts-, sozial- und klimapolitisch nicht nachvollziehbar", erklärte Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Gerade weil die Wärmewende durch langjährige politische Verzögerungen noch immer am Anfang stehe, brauche es jetzt Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Die Branche hatte zumindest eine Verstetigung des Mittelvolumens auf dem Niveau von 2025 erwartet.
Effizienz-Einzelmaßnahmen nicht von Kürzung betroffen
Einzelmaßnahmen aus der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG EM) sind von den Kürzungsplänen (vorerst) nicht betroffen. Sie sollen nach derzeitigem Stand mit dem gleichen Volumen wie bisher gefördert werden.
Heizungstausch: Weiteres Geld für BEG-Förderung
Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Das könnte Sie auch interessieren:
Energieberatung: Fördersätze auf 50 Prozent gekappt
Wärmewende: Sanierungsförderung für Hauseigentümer
Energetische Sanierung: Bis zu 40.000 Euro Steuern sparen
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
1.5826
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
9092
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
857
-
Neue Pflichten für Energieausweise ab Mai
762
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
7581
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
636
-
Neuer CO2-Preis für 2027 gegen Preissprünge beim Heizen
6173
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
3751
-
CO2-Preis steigt – das betrifft Mieter und Vermieter
3507
-
Was die Grundsteuer 2025 für Vermieter und Mieter bedeutet
2861
-
Neue Nutzung für leerstehende Büros
17.03.2026
-
Mipim 2026 – Besser als vorhergesagt
16.03.2026
-
Klimaziele verfehlt: Lösungen für den Gebäudesektor
16.03.2026
-
Die Zukunft flüstert durch die Krise
16.03.2026
-
KI-Gesetz der EU: Rechte und Pflichten im Überblick
16.03.2026
-
Vergesellschaftungen in Berlin: das Gesetz
13.03.2026
-
Erbbaurechte: Hamburg überdenkt Bodenpolitik
12.03.20261
-
Verwaltungsgericht kassiert gesplittete Grundsteuer
11.03.2026
-
Ökonom warnt vor schärferer Mietpreisbremse
11.03.2026
-
Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht
10.03.20261