BEG-Novelle: Förderbonus für serielles Sanieren ab dem 1.1.2023

Die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) tritt am 1.1.2023 in Kraft. Mit den Änderungen wird auch ein neuer Bonus für serielle Sanierungen in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die seit 2021 die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Gebäuden sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung regelt, wird umfassend reformiert. Die Änderungen an den Förderrichtlinien sollen noch in diesem Jahr im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und zum 1.1.2023 in Kraft treten.

Anreize für serielle Sanierungen und andere Boni

Der Zugang zu den drei Teilprogrammen der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) soll erleichtert werden und Förderboni die Anreize für Sanierungen des Gebäudebestands steigern, heißt es aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Neu ist unter anderem ein Bonus von 15 Prozentpunkten für das serielle Sanieren.

"Ein Großteil der Mehrfamilienhäuser, die in den 1950er bis 1970er Jahren gebaut wurden, stecken im Sanierungsstau. Sie verbrauchen bis zu fünfmal mehr Energie, als technisch notwendig", kommentierte Christian Stolte, Bereichsleiter Klimaneutrale Gebäude bei der Deutschen Energie-Agentur (Dena) den Vorstoß. Serielle Sanierungen böten einen Ausweg.

Die neuen BEG-Änderungen im Überblick:

Bonus für serielles Sanieren: das wird gefördert

Zum 1.1.2023 wird ein Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt. Die serielle Sanierung sei eine innovative Methode zur umfassenden energetischen Sanierung von Gebäudehülle & -technik, so das BMWK. Gefördert wird die Verwendung vorgefertigter Fassaden- oder Dachelemente. Dieser Bonus ist mit dem Bonus für die energetisch schlechtesten Gebäude (Worst Performing Buildings Bonus) auf bis zu 20 Prozent kumulierbar.

Worst Performing Buildings Bonus wird erhöht

Der bereits im September 2022 eingeführte Worst Performing Buildings Bonus (WPB-Bonus) – eine Förderung für Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent im Bestand gehören –, wird laut Wirtschaftsministerium von zunächst fünf auf zehn Prozentpunkte erhöht und neben den EH/EG 40- und EH/EG 55-Stufen auf den EH/EG 70 EE-Standard ausgeweitet.

"Klimafreundlicher Neubau": eigene Richtlinie geplant

Die Neubauförderung wird als viertes BEG-Teilprogramm aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel "Klimafreundlicher Neubau" geregelt. Die Federführung übernimmt ab Januar 2023 das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Bis März 2023 gelten laut BMWK die bestehenden BEG-Regelungen, um einen nahtlosen Übergang der Neubauförderung zu gewährleisten.

Überarbeitete KfW-Neubauförderung: Start verzögert sich

Der Start der neu aufgelegten Neubauförderung des Bundes verzögert sich: Eigentlich sollen die überarbeiteten Programme bei der Förderbank KfW ab Januar 2023 bereitstehen, jetzt wird es nicht vor März frisches Geld geben. Anträge für den Neubaustandard "EH40-Nachhaltigkeit" können noch bis Ende 2022 gestellt werden – so lange das Geld reicht.

Anfang 2022 hatte Habeck wegen einer Antragsflut Zuschüsse über die Förderbank KfW für ein stark nachgefragtes Neubau-Förderprogramm kurz vor Ende der Antragsfrist vorzeitig gestoppt. Begründet wurde das mit drohenden Mehrkosten in Milliardenhöhe. Es liefen dann die Nachfolgeprogramme mit den höheren Anforderungen.

BEG-Reform: Fokus auf Sanierung des Gebäudebestands

Mit der BEG-Reform will die Bundesregierung den Fokus künftig stark auf die Sanierung von Gebäuden ausrichten. Im Jahr 2021 wurden rund acht Milliarden Euro für die Sanierungsförderung ausgegeben, zwischen Januar und Juli 2022 zirka 9,6 Milliarden Euro. Künftig sind laut Ministerium pro Jahr 13 bis 14 Milliarden Euro geplant, davon zwölf bis 13 Milliarden Euro für Sanierungen.

Seit dem 28.7.2022 gelten neue Förderbedingungen (Stufe eins) bei Komplettsanierungen und der noch bis Jahresende laufenden Neubauförderung, das betrifft Anträge bei der staatlichen Förderbank KfW – es gibt keine direkten Zuschüsse mehr – außer für Kommunen –, sondern zinsverbilligte Kredite sowie einen Tilgungszuschuss. Am 15.8.2022 traten die überarbeiteten Bedingungen für Einzelmaßnahmen zur Sanierung (Stufe zwei), wie etwa der Austausch von Fenstern, Türen oder Heizkesseln, in Kraft. Hier ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

Einzelmaßnahmen: Gekürzte Fördersätze seit August

Mit dem Inkraftreten von "Stufe zwei" der BEG-Reform wurden die Förderzuschüsse um fünf bis zehn Prozentpunkte gekürzt. So sind etwa beim Fensteraustausch die Mittel von 15.000 Euro auf 12.000 Euro reduziert; bei Dämmungen sinken die Sätze um 20 Prozent. Beim Einbau einer Wärmepumpe werden künftig statt 50 Prozent der Kosten maximal 40 Prozent vom Staat übernommen – statt bis zu 30.000 Euro, wie bisher, sollen es noch höchstens 24.000 Euro sein. Den maximalen Fördersatz gibt es mit einem neuen Wärmepumpen-Bonus für besonders effiziente Typen und einem Heizungstausch-Bonus.

Die Begründung des Wirtschaftsministeriums: Um möglichst vielen Bürgern angesichts knapper Haushaltsmittel Förderung zu ermöglichen, seien "etwas verringerte Fördersätze" notwendig. Hintergrund ist, dass der Bund im Jahr 2023 wieder die Schuldenbremse einhalten will.

Ziel: Klimaneutralität im Gebäudebestand

Zur Reform gehört auch, dass Gas- und Gas-Hybrid-Heizungen vollständig aus der Förderung fallen. Weiterhin werden mit der Reform technische Anpassungen mit dem Ziel vorgenommen, besonders hochwertige Heizungsanlagen zu fördern, teilte das Wirtschaftsministerium mit: Durch die Änderungen werden zum Beispiel nur noch effizientere Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß gefördert.

Übergeordnetes Ziel der BEG-Reform bleibt, bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen. Die Bundesförderung ist mit einem Budget von 13 Milliarden Euro für 2023 ausgestattet.

FAQ-Liste des BMWK zur BEG-Reform

KfW-Übersicht der neuen Förderprogramme


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Schlagworte zum Thema:  Energieeffizienz, Klimaschutz, Sanierung, Gebäude