Überblick

Der KfW-Förderstopp für klimafreundliches Bauen und Sanieren wurde selbst wieder teilweise ausgebremst. Alte Anträge werden nun doch noch bearbeitet. Ein neues Programm hat Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auch im Kopf: Effizienzhaus-40-Standard (EH40), Laufzeit bis Ende 2022, gedeckelt auf 1 Mrd. Euro.

Am 24.1.2022 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) plötzlich und ohne Vorwarnung gestoppt. Anträge bei der staatlichen Förderbank KfW würden vorerst nicht mehr bewilligt, hieß es aus dem Ministerium. Ein Grund sei die enorme Antragsflut, die im Januar noch einmal erheblich an Dynamik gewonnen habe – insbesondere für die Neubauförderung.

Kompromiss

In der Frage, wie mit bereits vorliegenden – noch nicht zugesagten – 24.000 Anträgen verfahren werden soll, einigten sich die beteiligten Ministerien (Wirtschaft und Finanzen) am 1.2.2022 nun doch noch auf einen Kompromiss: Alle Anträge, die vor dem Förderstopp am 24.1.2022 gestellt worden sind, werden nun noch nach den alten Kriterien bearbeitet. Es geht um die Unterstützung für private, aber auch kommunale Bauherren, die eine staatliche Förderung fest eingeplant hatten.

Neues Förderprogramm

Ein neues Förderprogramm will der Wirtschaftsminister auch aufsetzen: Dieses umfasst Sanierungen und Neubauten für besonders effiziente Häuser nach dem KfW-40-Standard (EH40). Dafür werde es aber auch nur reduzierte Fördersummen geben, sagte Habeck. Außerdem soll das Programm nur bis Ende 2022 laufen und auf 1 Mrd. Euro gedeckelt werden, damit es nicht wieder "kurz vor Schluss" einen Antragssturm gebe. Beim Aus für die Förderprogramme bleibt es jedoch. Künftige Programme müssten deutlich strenger sein.

Vom Förderstopp betroffen sind alle 3 KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus/-gebäude 40 im Neubau (EH/EG40) sowie der Programmbereich Energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) laufen unverändert weiter.

Ausnahmen bei EH55-Häuser?

Bei ihrem ersten Meeting am 31.1.2022 konnten sich die Ministerien zunächst auf keine weiteren Hilfen einigen. Doch ein weiteres interessantes Detail ist durchgesickert: Offenbar plant die Bundesregierung einige Ausnahmen, wie die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf Regierungskreise berichtete.

Für die staatliche Förderung von EH55-Projekten soll es nach Ausführungen der Zeitung etwa für Bauherren von neuen Ein- und Zweifamilienhäusern nach dem KfW-55-Standard und Unternehmen, die Sozialwohnungen bauen wollen, Ausnahmen geben – ebenso wie für Investoren, die sich zu preisgünstigen Mieten für die neuen Wohnungen verpflichten. Eine endgültige Entscheidung über die Ausnahmen steht aber noch aus.

"Ohne eine EH55-Förderung kommt es zu massiven Kostensteigerungen beim Wohnungsbau", kommentierte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW, die Informationen. Werde dieses Programm endgültig abgeschafft, müsste die Soziale Wohnraumförderung um exakt den ausbleibenden Förderbetrag erhöht werden. Zudem dürften laut Gedaschko die Konditionen für das EH40-Programm und die Sanierungsförderung keinesfalls verschlechtert werden, wenn sie die gewollte Wirkung für den Klimaschutz erzielen sollen.

Die Frist für Anträge zur Neubauförderung des Effizienzhauses/-gebäudes 55 (EH 55) wäre ohnehin Ende Januar 2022 ausgelaufen. Das wurde bereits im November 2021 angekündigt und hat dann zu dem bereits erwähnten Run auf diese Mittel geführt. Die dafür vom Bund im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung locker gemachten 5 Mrd. Euro seien bereits jetzt ausgegeben, teilte das Wirtschaftsministerium mit.

Umverteilung von Mitteln zugunsten EH40-Neubauten?

Für die Förderung der EH40-Neubauten soll jetzt zeitnah geprüft werden, ob die zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme zum Einsatz kommen könnten. Die Förderung für Sanierungen soll nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel wieder bereitgestellt seien.

Bundesregierung plant Reform der "Förderkulisse"

Der Gebäudebereich hatte 2020 als einziger Sektor die Klimaziele verfehlt. Weil nach Angaben des Expertenrats für Klimafragen ein Sofortprogramm nicht ausreichte, gab es deshalb im Juli 2021 zusätzlich 5,8 Mrd. Euro. Am 22.9.2021 beschloss die alte Bundesregierung die Freigabe weiterer 5,7 Mrd. Euro – 11,5 Mrd. Euro "Neuzusagevolumen" für Förderanträge im Rahmen der Bundesförderung BEG waren es insgesamt für 2021.

"Aktuell fördern wir das Falsche", erklärte BMWK-Staatssekretär Dr. Patrick Graichen – und dieses Geld fehle dann bei tatsächlich wirksamen Klimaschutzmaßnahmen, etwa bei der Gebäudesanierung. Die neue Bundesregierung werde die Förderung und die gesetzlichen Standards für Neubauten zügig neu ordnen.

GdW-Präsident Gedaschko forderte, dass bei der weiteren Ausgestaltung der Förderung die ...

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